Hallo,
Ich wäre Euch sehr dankbar zu weiteren Infos zu folgendem „Problem“:
Wo muss man in einer detailierten GuV den „Marketingaufwand“ anführen, wenn dieser Produktbezogen entsteht. (Pro Verkauf =3EUR Marketingkosten). Ist dieser dann unter „Materialaufwand“ anzuführen, oder unter „Sonstiger betrieblicher Aufwand“?? (immer basierend auf diesem Schma nach &275 HGB, das ja die ganzen „Überschriften“ vorgibt)
((Was wäre wenn dieser nicht produktbezogen entsteht, wo wäre er dann aufzüführen?=bei Sonst. betriebl. Aufwand ???))
Wo muss man mit einkalkulierte Geschäftsausfälle (z.B. 1P rozent vom Umsatz) anführen, unter Sonst. betriebl. Aufwand? oder sogar unter Materialaufwand, oder unter Umsatzerlöse?
Wäre euch super dankbar für weitere Infos !
Danke
Thomas
Hi,
das folgende unter der Voraussetzung, daß Du nach dem Gesamtkostenverfahren bilanzieren willst. Grundsätzlich sind Marketingaufwendungen unter sonst. betr. Aufw. auszuweisen. Ausnahmen sind echte Materialaufwendungen, wie z.B. Werbe- und Verpackungsmaterialien. Weil sich das Gesetz hier nicht weiter ausläßt, besteht hier ein Wahlrecht. Allerdings sollte man die einmal Verfahrensweise beibehalten.
Wo muss man mit einkalkulierte Geschäftsausfälle (z.B. 1P
rozent vom Umsatz) anführen, unter Sonst. betriebl. Aufwand?
oder sogar unter Materialaufwand, oder unter Umsatzerlöse?
was für Geschäftsausfälle sind denn das, das Wort sagt mir nichts. Forderungsausfälle, Skonti, Schwund?
Gruß
Christian
Hallo Christian,
vielen Dank erstmal für deine Antwort !
Man lernt ja nie aus, dass es das Wort „Geschäftsausfälle“ garnicht gibt. Die von dir aufgeführten „Forderungsausfälle“ waren gemeint. Wo wären diese in der GuV auszuweisen?
(Rein interessehalber, wo Skonti und Schwund? )
Vielen Dank nochmals für deine Antwort!
Thomas
PS. kennst du einen guten Link wo diese Thematik behandelt wird? Das Problem ist, dass diese Vorlage nach §275 HGB eben immer nur die „Überschriften“ ausweist. Wo müsste ich da nachsehen um eine detaillirtere Auflistung zu bekommen, gibt es sowas überhaupt?
Hallo nochmal.
Man lernt ja nie aus, dass es das Wort „Geschäftsausfälle“
garnicht gibt. Die von dir aufgeführten „Forderungsausfälle“
waren gemeint. Wo wären diese in der GuV auszuweisen?
Abschreibungen auf Forderungen, sofern sie das übliche Maß nicht übersteigen, sind unter sonst. betr. Aufwendungen zu erfassen. Über das übliche Maß hinausgehende unter einer ebenso benannten Position „Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit die die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten. Das übliche Maß ist wieder so eine Sache. Da sind dann unternehmenstypischen Gegebenheiten zu berücksichtigen (z.B. Vorjahresdurchschnitte)
(Rein interessehalber, wo Skonti
Skonti sind als Erlösschmälerungen direkt vom Umsatz abzuziehen, ebenso wie die Umsatzsteuer. Offene Absetzung ist erlaubt.
und Schwund? )
Schwund fällt in die Abteilung „Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“.
PS. kennst du einen guten Link wo diese Thematik behandelt
wird? Das Problem ist, dass diese Vorlage nach §275 HGB eben
immer nur die „Überschriften“ ausweist. Wo müsste ich da
nachsehen um eine detaillirtere Auflistung zu bekommen, gibt
es sowas überhaupt?
Grundsätzlich ist das Problem, daß das HGB in der Tat vage ist. Es gibt dann Auffassungen von Fachleuten (Bilanztheoretikern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfen usw.). Von Links halte ich in diesem Zusammenhang nicht allzuviel, weil man die Glaubwürdigkeit des Autors nur schwer einschätzen kann. (Ich sortiere aber gerade meine rund 500 Links neu, wenn ich was brauchbares finde, lasse ich es Dir zukommen.)
Insofern bin ich mehr für Bücher, z.B. kann ich den Klassiker empfehlen:
Baetge, Bilanzen: ISBN: 3802107055 Buch anschauen (gibt’s wohl auch als Taschenbuchausgabe)
Gruß
Christian
Hallo Christian,
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort und den Buchtip!
Thomas