Guten Morgen David,
nun ja, zuerst einmal kommt es darauf an, wer der Hauptmieter der Wohnung ist, denn der ist der jenige, der bei der abGEZockt als „Gebührenpflichtiger“ gesehen wird.
Das nachstehende Link zeigt dir einmal genauer auf, wie die GEZ das im Einzelnen definiert:
http://www0.xup.in/exec/ximg.php?fid=13214755
Es hängt also in erster Linie einmal davon ab, wer mietvertraglich Wohnungsmieter ist.
Jedenfalls würde ich von mir aus garantiert keine freiwillige Anmeldung bei der abGEZockt vornehmen (ausser jemand wäre seinem sauer verdienten Geld böse).
Schlafende Hunde soll man ja auch nicht wecken.
Ausserdem bekommt die abGEZockt automatisch von den Meldeämtern mitgeteilt, wer wo wohnt und die meldet sich dann schon, wenn sie meint, irgendwo noch Gebühren rausreissen zu können.
Soweit du sagst, dass du selbst ja erwerbstätig bist, dann kommt es da auch darauf an, ob dein Lohn über oder unter der Mindesgrenze zur Bestreitung/Sicherung des Lebensunterhaltes liegt.
Leistungen (verfügbarer Gesamtbetrag) dürfen die Pfändungsfreigrenze nicht überschreiten.
Pfändungsfreigrenze (Düsseldorfer Tabelle) derzeiten ab 01.06.2013 = 1.028,89 Euro
Die Pfändungsfreigrenze stellt zugleich den mindesterforderlichen Betrag zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dar.
Genaueres kann ich dir aus dem zuvor schon genannten Grund aktuell nicht sagen.
Du kannst dich ja nochmal melden.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah