Frage zur GEZ- befreiung

ich hätte mal eine frage zur GEZ. Natürlich rein hypotetisch :smile: ich wohne mit einer mitbewohnerin und die würde wegen sozialleistungen befreit werden, ich aber nicht da ich erwerbstätig bin. wenn meine mitbewohnerinnen sich jetzt bei der GEZ befreien lässt, muss ich mich dann anmelden und doch zahlen? weil es geht ja pro haushalt!? wär schön wenn sich jemand der da ein bisschen ahnung davon hat antworten könnte.

lg david

Guten Morgen David,
nun ja, zuerst einmal kommt es darauf an, wer der Hauptmieter der Wohnung ist, denn der ist der jenige, der bei der abGEZockt als „Gebührenpflichtiger“ gesehen wird.
Das nachstehende Link zeigt dir einmal genauer auf, wie die GEZ das im Einzelnen definiert:
http://www0.xup.in/exec/ximg.php?fid=13214755
Es hängt also in erster Linie einmal davon ab, wer mietvertraglich Wohnungsmieter ist.

Jedenfalls würde ich von mir aus garantiert keine freiwillige Anmeldung bei der abGEZockt  vornehmen (ausser jemand wäre seinem sauer verdienten Geld böse).
Schlafende Hunde soll man ja auch nicht wecken.
Ausserdem bekommt die abGEZockt automatisch von den Meldeämtern mitgeteilt, wer wo wohnt und die meldet sich dann schon, wenn sie meint, irgendwo noch Gebühren rausreissen zu können.
Soweit du sagst, dass du selbst ja erwerbstätig bist, dann kommt es da auch darauf an, ob dein Lohn über oder unter der Mindesgrenze zur Bestreitung/Sicherung des Lebensunterhaltes liegt.
Leistungen (verfügbarer Gesamtbetrag) dürfen die Pfändungsfreigrenze nicht überschreiten.
Pfändungsfreigrenze (Düsseldorfer Tabelle) derzeiten ab 01.06.2013 = 1.028,89 Euro
Die Pfändungsfreigrenze stellt zugleich den mindesterforderlichen Betrag zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dar.

Genaueres kann ich dir aus dem zuvor schon genannten Grund aktuell nicht sagen.
Du kannst dich ja nochmal melden.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

FAQ 1129 nicht gelesen? Ichfrage

ich hätte mal eine frage zur GEZ.

gibt es nicht mehr
Natürlich rein hypotetisch

weil es geht ja pro haushalt!?

nein, pro Wohnung

G
Otto

Bei dem ganzen Blödsinn weiss man ja garnicht wo man anfangen soll…

Das wichtigste: Alle Bewohner schulden den Rundfunkbeitrag. Ist ein Bewohner befreit, fällt er aus der Gesamtschuldnerschaft heraus und es bleiben die restlichen Bewohner übrig.

Wer also mit einem Beitragsbefreiten zusammenwohnt, muss trotzdem zahlen - alleine.

Hallo,

nun ja, zuerst einmal kommt es darauf an, wer der Hauptmieter
der Wohnung ist,

Wo steht dies? In deinem Link nicht.

Es hängt also in erster Linie einmal davon ab, wer
mietvertraglich Wohnungsmieter ist.

Wo steht dies?

Jedenfalls würde ich von mir aus garantiert keine freiwillige
Anmeldung bei der abGEZockt  vornehmen

Verstößt gegen die Anzeigepflicht nach § 8 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Dein Rat ist eine Aufforderung zu einer Ordnungswidrigkeit, die geandet wird. S. § 12 oaO.

Schlafende Hunde soll man ja auch nicht wecken.

Das ändert an der Beitragspflicht nichts. Je länger die Nichtmeldung dauert um so mehr muß man nachzahlen.

Gruß
Otto

Also erst mal danke für die Antwort. nee freiwillig meld ich mich sicher nicht ; ) aber ich habe ein Anschreiben bekommen. Wir wohnen zur Untermiete (wir sind im Untermietvertrag beide gleich aufgeführt) und der Hauptmieter wohnt hier nicht und ist auch auf diese Adresse nicht gemeldet. Der inhalt des linkes wurde mir auch mitgesendet. Und darin steht :„Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner bereits den Rundfunkbetrag zahlt, ist damit die beitragspflicht aller abgedeckt“. meine frage ist jetzt, ist  befreiung und bezahlung gleichgestellt? Also reicht das wenn eine person dieser Wohnung bei der GEZ gemeldet ist und von dieser befreit ist?
LG David