Frage zur Gliedertaxe/ Invaliditätsgrad

Hallo, vielleicht kann mir jemand von euch bei folgender Frage helfen:
Meine Tochter hatte im Sep. 2008 einen Unfall, bei dem sie sich eine vollständige Fraktur des Ellenbogengelenkes zuzog. Nun haben wir bei der Versicherung einen Invaliditätsantrag gestellt, da sie nach Aussage der beh. Ärzte eine dauerhafte Funktionseinschränkung behalten wird. Die Versicherung schickte uns zu einem Gutachter der festgestellt hat, dass der Arm bis Mitte 2011 wieder voll funktionstüchtig sein wird, derzeit aber eine Invalidität nach der Gliedertaxe von 1/20 bemessen werden kann. Gegen dieses Gutachten habe ich Einspruch eingelegt, da der Arm auf Grund der Deformierung nie wieder die vollständige Funktion haben wird. Die Versicherung hat nun die Unterlagen an ihren fachmedizinischen Berater weitergeleitet, der ebenfall auf Grundlage der Unterlagen festgestellt hat, dass eine vollständige Wiederherstellung nicht möglich ist. Die Versicherung bietet mir jetzt eine Abtretungssumme mit dem Teilwert von 1/10 an. Leider habe ich überhaupt keine Ahnung, was nun 1/20 bzw. 1/10 (Invaliditätsgrad Arm 70%) bedeutet. Freue mich auf eure Antworten.

Lieben Dank
chrislinz

Hallo,
ich würde auf keinen Fall eine Abtretungserklärung unterschreiben, da noch gar nicht abzusehen ist, welche bleibenden Schäden bzw. Einschränkungen zu erwarten sind. Wenn eine Abtretung unterschrieben wird, ist die Vers. fein raus.
Mit den Teil/Prozenten verhällt sich das so:
wenn die Versicherungssumme z.B. 100.000 Euro beträgt und der Arm mit 70 % berechnet wird und 1/10 das Angebot lautet:
100.000 x 70% und davon 1/10 = 7.000,- Euro.
Ich würde einen Anwalt aufsuchen, aber auch dort erstmal schriftlich um einen Kostenvoranschlag für die Beratung bitten.
lg
sehr gute Beratung bekommst du im forum für Unfallopfer, dort sitzen auch Experten.
www.unfallopfer.de kostenloses Forum

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