Frage zur Gründung

hallo,

habe ein paar fragen zur gründung einer firma …

  1. stimmt es das ich für die gebäudereinigung keinen meister mehr brauche und so einen betrieb gründen kann ohnen den vermerk nach hausfrauenart ???

  2. ich bin gelernter maler und kann den meistertitel ja ein wenig umgehen in dem ich einfach einen betrieb gründe der sich holz- und bautenschutz nennt, stimt das ???

  3. kann ich einen betrieb gründen und in meinem gewerbeschein holz- und bautenschutz und gebäudereinigung eintragen lassen ???

das war es ersteinmal …

über schnelle antworten von euch würde ich mich freuen.

gruß
david

hallo,

habe ein paar fragen zur gründung einer firma …

  1. stimmt es das ich für die gebäudereinigung keinen meister
    mehr brauche und so einen betrieb gründen kann ohnen den
    vermerk nach hausfrauenart ???

Frag die Handwerkskammer: die sind sich bon BL zu BL darüber nciht unbedingt einig.

  1. ich bin gelernter maler und kann den meistertitel ja ein
    wenig umgehen in dem ich einfach einen betrieb gründe der sich
    holz- und bautenschutz nennt, stimmt das ???

Und welche Berufsgenosenschaft versichert deine angestellten und dich? Und vor allem: Holz ist teuerer als Gebäudereinigung.

  1. kann ich einen betrieb gründen und in meinem gewerbeschein
    holz- und bautenschutz und gebäudereinigung eintragen lassen
    ???

Ja.

Merke: Bei Gründung keine Tricks, das gibt nur nen Rückschlag.
Erkundige dich mal über die Haftung eines GF in Kleinfirmen und du wirst sehen, daß beim kleinsten Tricksereien gleich mit Riesen-Bußgeldern, Abmahnungen und Ordnungsstrafen, Aberkennung der anmeldungen beim FA und sonstigem rechnen musst.

Geh doch zur Gründungsberatung der HWK, dann liegste immer richtig und kannst dich auf deren beratung berufen.

gruss

über schnelle antworten von euch würde ich mich freuen.

Schnellgründungen und ähnliche Schnellscghüsse werden oft Rohrkrepierer, weil die Rechtsvorschriften einfach übersehen werden (wollen).

nana, wer wird denn da gleich so böse werden??

Du darfst (fast) alle Berufe in deinen gewerbeschein eintragen lassen, die gewerbepflichtig sind (bitte ausnahmen beachten!!). Selbst dann wenn die berufe eigentlich so gar nichs miteinander zu tun haben.

Allerdings wird dir bei der „umschreibung“ deiner tatsächlichen tätigkeit, jede versicherung im schadensfall den schutz verwehren (u.a. und auch).

gruß
j.

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Hallo …

1. Gebäudereiniger
Gemäß Anlage B zur Handwerksordnung handelt es sich hierbei um ein zulassungsfreies Handwerk ohne Meisterpflicht.

2. Maler und Lackierer
Gemäß Anlage A zur Handwerksordnung handelt es sich hierbei um ein Handwerk mit Meisterpflicht.

3. Holz- und Bautenschutzgewerbe
Gemäß Anlage B zur Handwerksordnung handelt es sich hierbei um ein handwerksähnliches Gewerbe ohne Meisterpflicht.

Zur Info könnten Sie sich vielleicht die Gründerzeiten Nr. 48 „Existenzgründung im Handwerk“ downloaden, z.B. unter http://www.bebo-consulting.de/download_gruenderzeite…

MfG
BEBOUB

nana, wer wird denn da gleich so böse werden??

doch ich kann ausnehmend böse werden, wenn jemand bei der Gründung seiner Existenz als erstes die Idee entwickelt „geschickte Formulierungen zu verwenden“ um sich Vorteile zu verschaffen.

Das ist der erste Schritt zum Betrug.

gruss

Hi David,

viel interessante Informationen für selbstständige HandwerkerInnen findest Du hier: www.buhev.de

In jedem Fall musst Du davon ausgehen, dass Dir die Handwerkskammer, wo es auch nur geht, Knüppel zwischen die Beine zu werfen versucht, um ihrer Klientel (den MEISTERbetrieben) unliebsame Konkurrenz vom Hals zu halten. (Kostenpflichtig) eingetragen werden muss Dein Gewerbe ebenfalls und Beiträge zu diesem „Verein“ sind auch fällig.