Hallo, ich bräuchte bei dem vorliegendem Sachverhalt Rat:
Ein Grundstückseigentümer verkauft ein Grundstück mit Grundschuld. Käufer übernimmt das Grundstück mit der Grundschuld unter Anrechnung auf den Kaufpreis. Bank willigt Schuldübernahme (noch nicht getilgtes Darlehen) nicht ein. Käufer und Neueigentümer des Grundstücks bezahlt nach einiger Zeit die offene Forderung und fordert eine Freigabe der Grundschuld von der Bank.
Die Bank will die Grundschuld nicht freigeben, da der ursprüngliche Grundstückeigentümer wieder einen neuen Kredit aufgenommen hat, welcher mit der Grundschuld besichert wird.
Hallo und Danke. Das ist schon mal ein Anfang. Also ist es so, dass der Übernehmer der Grundschuld auch für alle Altkredite haftet. Spielt da eigentlich der Zeitpunkt der Übertragung der Grundschuld eine Rolle? D.h. ab Überschreibung keine Haftung mehr?
Hallo, ich bräuchte bei dem vorliegendem Sachverhalt
Rat:
Ein Grundstückseigentümer verkauft ein Grundstück mit
Grundschuld. Käufer übernimmt das Grundstück mit der
Grundschuld unter Anrechnung auf den Kaufpreis. Bank
willigt
Schuldübernahme (noch nicht getilgtes Darlehen) nicht
ein.
Käufer und Neueigentümer des Grundstücks bezahlt nach
einiger
Zeit die offene Forderung und fordert eine Freigabe
der
Grundschuld von der Bank.
Die Bank will die Grundschuld nicht freigeben, da der
ursprüngliche Grundstückeigentümer wieder einen neuen
Kredit
aufgenommen hat, welcher mit der Grundschuld besichert
Da die Grundschuld als Sicherheit für einen Kredit dient, welcher noch nicht getilgt wurde kann die Bank die Freigabe der Grundschuld verweigern, da sie sonst keine ausreichenden Sicherheiten (wahrscheinlich hat).
Die eingetragene Grundschuld ist völlig losgelöst davon und die Bank kann die behalten auch wenn alles bezahlt ist…genau das ist ja das verrückte an der Grundschuld
Antwort/en:
Irgendwie versteh’ ich’s nicht.
Wenn Sie mit dem Verkäufer zum Notar gehen wird der Kaufvertrag beurkundet. Der hat Bedingungen, z.B
Anrechnung der persönlichen Schuld des Verkäufers (also: Sollstand seiner Verpflichtungen ggü der Grundschuldgläubigerbank, den Sie abzulösen bereit sind) am Kaufpreis, d.h., Sie zahlen einen geringeren Kaufpreis, übernehmen aber die Differenz als Schuldübernahme bei der Alt-Bank (des Verkäufers).
So geht das reibungslos. Ferner wird für Sie im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eingetragen, damit das Objekt nicht noch ein zweites mal verkauft werden kann. Der Alt-Gläubigerbank hätte eine Anzeige gemacht werden sollen, dass das Objekt verkauft wird/ist. Entweder durch den Verkäufer oder durch Sie.
Die kreditgebende Bank des Verkäufers weiß solange vom Verkauf nichts, als ihr das nicht mitgeteilt wird.
Der Notar tuts nicht automatisch. Es ist Aufgabe des Verkäufers, das zu tun. Tut er’s nicht, gibts ne Hängepartie.
Die Altbank muß nach BGB innerhalb von 6 Monaten von sich geben, ob sie den Übernehmer als neuen Kreditnehmer akzeptiert oder nicht.
Wohlgemerkt läuft diese Frist erst ab Tag der Kenntnis des Verkaufs.
Wenn Sie den geschilderten Weg über den Notar nicht richtig gegangen sind, ist der Kaufvertrag Makulatur.
Schlimmstenfalls haben Sie die Notarkosten zu zahlen und haben dafür keinen Gegenwert.
Der Verkäufer aber sollte sich überlegen, ob er nicht eine Straftat begangen hat (Neuvalutierung der Grundschuld, obwohl er bereits verkauft hat).
Bei dieser heftigen Situation sollten Sie zum Rechtsanwalt gehen und ggfs. auf Schadenersatz klagen
um zumindestens die Kaufvertragsgebühren zurückzubekommen.
Wurde denn im Kaufvertrag eine maximal abzulösende Kreditsumme benannt? Es könnte ja auch gewesen sein, dass die Grundschuld z.B. bei 300.000 Euro lag, beansprucht mit 200.000,00 und der Verkäufer nimmt dann nochmals 100.000,00 auf, dann hätten Sie 300.000,00 abzulösen, falls die Schuldübernahme im Kaufvertrag nicht eingegrenzt worden ist.
Aber diesen Fall kann ich mir gar nicht vorstellen, da der Notar entsprechende textliche Vorkehrungen im Kauvertrag macht.
Weitergehende Spekulationen möchte ich nicht von mir geben, da hierfür zu wenig geschrieben wurde.
rein rechtlich kenne ich mich damit nicht so aus. Rein intuitiv würde ich sagen, dass die Bank im Recht ist, denn sie stimmte der Schuldübernahme NICHT ein, d.h. der Darlehensgeber war der ursprüngliche. Allerdings ist es nur eine Intuition, die ich nicht mit Sicherheit bestätigen kann.
Hallo,
leider bin ich kein Anwalt und könnte hier nur Vermutungen anstellen. Ich würde sagen, hier haben alle vorschnell gehandelt, ohne dass die Bank richtig einbezogen wurde. Wenn die Bank von dem Vrkauf wusste, warum wurde dann nochmal ein Kredit vergeben mit Absicherung Grundschuld? Hier wäre die zeitliche Reihenfolge interessant. Wissen Sie bereits mehr? Mich würde dieser Ausgang persönlich interessieren.
Viele Grüße