Frage zur Grundsicherung/Sozialhilfe

Liebe/-r Experte/-in,

meine Situation ist folgende: Ich studiere Lehramt und befinde mich gerade mitten im Staatsexamen. Seit diesem März bin ich offiziell Exmatrikuliert, habe also keinerlei Anspruch auf studentische Vergünstigungen o. ä., befinde mich aber noch bis mitte Juni in den Prüfungen. Ab September werde ich im Referendariat sein. Bafög bekomme ich aufgrund der erreichten Förderhöchstdauer nicht mehr und auf einen Studienkredit habe ich ebenfalls keinen Anspruch mehr. Ich bin derzeit Statuslos und Mittellos. Ich muss Miete, Krankenkasse und andere Fix- und Lebenshaltungskosten zahlen, habe aber wie oben erwähnt weder Bafög, noch sonstige Einkünfte die diese Ausgaben decken könnten. Bei meinem Nebenjob verdiene ich gerade einmal 150 Euro im Monat. Vollzeit arbeiten kann ich aufgrund meiner Prüfungen aber auch nicht, da ich eben sehr viel lernen muss. Darüber hinaus würde mir auch keine Bank der Welt einen Kredit geben.

Das Sozialamt sagte mir, ich hätte keinen Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialleistungen, da ich noch Student wäre (mit der Begründung, dass ich mich noch in den Prüfungen befinde und noch kein Abschlusszeugnis vorlegen kann)

Meine Frage an Sie ist, kann ich irgendwelche Ansprüche geltend machen? Gibt es irgend eine Möglichkeit, die ich nutzen kann, um meine Fix- und Lebenshaltungskosten zu decken? Ich weiß gerade nicht weiter und hoffe Sie können mir einen Tipp geben. Meine Eltern oder Freunde können mir leider auch nichts leihen.

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus
Pia

Hallo,

dass ist leider gar nicht so einfach. Was Du vielleicht versuchen könntest, sind beim Jobcenter Leistungen nach dem SGB II auf darlehnsbasis zu beantragen. Man kann dort eigentlich nur Leistungen beantragen, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was Du ja nicht tust. Es gibt aber auch so genannte Härtefallregelungen, da kannst Du glaube ich zumindest die monatlichen Leistungen erhalten, müsstest die dann aber wieder zurückbezahlen, daher auch auf darlehensbasis. Einen Versuch ist es zumindest wert.

Viele Grüße

Hallo,

das ist ja wirklich eine schwierige Situation. Wäre es nicht möglich, dass Sie sich wieder immatrikulieren, um dann ggfl. einen Studienkredit in Anspruch nehmen zu können? Ansonsten wäre m.E. nur noch die Beantragung von Wohngeld möglich.

Hallo,

ich kann leider keinen hilfreichen Tipp geben. Viel Glück!!!

Hallo,
ausschlaggebend ist, ob die dem Grunde nach einen Ansprch auf Bafög hast. Dies schein so zu sein, da du schreibst, dass die maximale Förderdauer ausgelaufen ist. Gemaß § 7 Abs. 5 SGB II haben Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Teilhabe und Bildung." Wichtig hier ist: es es nicht ausschlaggebend, dass du tatsächlich was erhältst, der Anspruch dem Grunde nach ist ausrechend. Gemäß § 27 Abs. 4 könntest du ein Darlehen erhalten umd deine Regelbedarfe, KDU und KV-Kosten zu decken. Nähes dazu findest du unter:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…