Wer kann mir sagen, wie folgendes funktioniert:
es entsteht praktisch ein Doppelhaus mit 2 im Haus ungleich versetzten Wohneinheiten.
Für jede Wohnung gibt es einen Eigentümer.
Wie ist das mit der Grundstücksteilung? Muß bei einer Teilung
jeder zu seiner Hälfte eine Zufahrt nachweisen oder muß gar das Grundstück geteilt werden? Ist es evtl möglich, daß das gesamte Grundstück einer Person gehört und der anderen Person nur die Wohnung.
GGfs. wäre ich auch für Tipps dankbar, wo man diese Fragen
beantwortet bekommen kann.
allein schon wegen der Finanzierung muß m.E. das Grundstück
in zwei neue aufgeteilt werden, da sonst die Bank nur auf
das gesamte Anwesen Grundschulden eintragen kann und dann immer
das Gesamtgrundstück inkl. 2 DHH für das Darlehen als Sicherheit dient.
Auch um späteren Differenzen vorzubeugen (Verkauf, weitere Belastung des Grundstücks mit weiteren Darlehen usw.) ist eine
Teilung zu empfehlen - auch wenn dies mit Kosten verbunden ist
(Bauamt fragen!)
ZUFAHRT: Hier kann m.E. eine gemeinsame Zufahrt gewählt werden -
sofern sich beide DHH-Bauherren/frauen einig sind und das Bauamt dies auch genehmigt.
Viele Grüße
Heinz
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