Frage zur Gründung eines Vereins

Hi @ll,

alles angenommen:
10 Leute gründen einen Verein,
2 Leute bringen Immobilien mit ein (bisher als Eigentümer)
1 ist Quasi Hausmeister
1 Buchhalter
1 Gärtner

Immobilien sind vermietet und erwirtschaften Überschüsse

So nun zu den Fragen:
a) kann ein Verein Eigentümer einer Immobilie sein
b) kann man in den Vereinsstatuten regeln, dass jedes Mitglied gleichberechtiger Anteilseigner des Vermögens sein kann
c) Überschuss erst zur Sicherheit im Verein belassen (Aktien kaufen? Also freie Verwendung?)
d) bei beschlossener Auflösung des Vereins Übertragung anteilig Köpfen möglich?

Danke auch für Teilantworten - diese aber bitte fundiert

LG
Ce

Warum willst Du eine ganz normale Immobiliengesellschaft unbedingt ‚Verein‘ nennen?


ist Dir bekannt?
Gruß
anf