Frage zur haftpflicht

Hallo,
meine 15jährige war auf einer Privatparty, fuhr von dort mit dem Taxi (zusammen mit ihrem 19jährigen Freund) um ca. 1 Uhr zu uns nach Hause und hat sich auf dem Weg ins Taxi übegeben.
Das Taxiunternehmen macht Kosten in Höhe von 470 Euro geltend, zusammengesetzt aus Reinigungskosten und Verdienstausfall für 2 TAge.
Wir haben dies der Haftpflichtversicherung gemeldet, die jetzt wissen will, wer das Kind beaufsichtigt hat und wo die Aufsichtsperson zum Zeitpunkt des Schadens war.
Ich würde gerne wissen, ob die Versicherung die Kostenübernahme ablehnen kann, da das Kind minderjährig ist und eigentlich um 22 Uhr zuhause sein muss, ich also vielleicht die Aufsichtspflicht verletzt habe. Allerdings hielt sie sich ja nicht in der Öffentlichkeit auf, sondern in einer Privatwohnung und der Heimweg erfolgte auch nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern per Taxi.
Vielen Dank schon mal im Voraus,
Viktoria

Hallo Viktoria,

die Haftpflichtversicherung prüft zum einen das Verschulden des „Verursachers“ und bei Minderjährigen auch die Aufsichtspflichtverletzung. Allerdings stellt sich natürlich immer die Frage, wie oft eine 15jährige beaufsichtigt werden muss. Liegt eine Aufsichtpflichtverletzung vor, muss die Haftung anerkannt werden, ich denke, unabhängig davon, wo sich der „Schädiger“ aufhielt.
Ich hoffe, andere können dir da besser weiterhelfen, ich kann dir die Frage nicht wirklich eindeutig beantworten. Sorry.