Frage zur Haftung eines Tennisvereins

Hallo zusammen!

Ein Tennisverein beitet auch Breitensport (Walking) an. Bei jedem Ausflug der „Walker“ (nennt man die so?) in den Wald ist ein Trainer anwesend, der aus den Mitgliedsbeiträge der „Walker“ gezahlt wird.

Zurecht beschweren sich die Tennisspieler, da sie einen Trainer zuzüglich zu ihren Mitgliedsbeiträgen bezahlen müssen.

Der Verein denkt nun darüber nach, den Trainer in der Walking-Abteilung abzuschaffen oder die Trainingszeiten zu kürzen.

Muss der Verein für mögliche Schadenersatzansprüche der Walking-Mitglieder haften, wenn sie ohne Trainer im Wald sind?

Hallo,

Muss der Verein für mögliche Schadenersatzansprüche der
Walking-Mitglieder haften, wenn sie ohne Trainer im Wald sind?

wofür haftet denn der Verein, wenn sie mit Trainer unterwegs sind?
Gruß
loderunner (ianal)

Ich könnte mir vorstellen, dass der Verein aufgrund falscher Ausübung des Sportes und der somit verbundenen Körperschäden haften könnte. Beim Walking ist das bestimmt sehr weit hergeholt. Ich habe da überhaupt keine Ahnung von. Aber gerade deshalb fällt es mir schwer, selber eine Lösung für dieses Beispiel zu finden.

Die Beschwerde wäre nachvollziehbar, wenn auch Tennistrainer allein aus Mitgliedsbeiträgen bezahlt würden, egal, ob jemand dort Stunden nimmt.

Die Haftung wäre leicht auszuschließen, wenn das Walking kein Angebot des Vereins mehr wäre.

HTH
G imager

Hallo,
ich hab mal gegoogelt und das:
http://www.brennecke-partner.de/70801/Haftung-bei-Sp…
gefunden.
Gruß
loderunner (ianal)

Ein sehr guter Link! Habe ich selber nicht gefunden.

Dankeschön!