Hallo Sven,
Meine Frage, haftet die Versicherung,wenn ich die Kiste fahre
?
Nach StVG und Gefährdungshaftung ja.
Kannst du mir bitte die Paragraphen nennen ?
Es ist eine Verletzung der Obliegenheiten und somit hat der
Versicherer 2 Möglichkeiten. Nachprämie oder Regress bis 5.000
Euro beim Fahrer.
Nun, weiteres theoretisches Szenario:
Durch Fahrlässigkeit durch mich,den jungen Fahrer,wird das Auto zum Totalschaden,nur Teilkasko abgeschlossen.
Gibt es eine juristische möglichkeit das ich für den Schaden aufkommen muss,aus eigener Tasche ?(da die Vers nicht bei Schäden am eigenen Auto zahlt,und es Fahrlässig war).
zu deiner obengenannten Antwort mit 5TEURO ist mir noch etwas eingefallen!
Angenommen ich Baue mit einem Fremden Auto einen Unfall,bei dem ein Passant ins Koma fällt und nichtmehr auffacht.
Es wurde mit dem Fahrzeug nur eine Haftpflicht abgeschlossen,die glaub ich, mind. 4 MIO EURO pro Person vorsieht.
Die sind schnell aufgebraucht.
Wer haftetet für die restlichen Lebenstage des im Komaliegenden ?
Ich,der Beifahrer,der nicht wusste das nur bis 4 MIO versichert war,oder der Fahrzeughalter ?
Die szenarien sind alle theoretischer Natur,werden so mit sicherheit nicht eintreffen,aber die Interesse ist trotzem da.
Vielen Dank bisher für die Antworten.
CiaoSven.