Frage zur Haftung,Fahren mit fremden Auto

Guten Abend,

folgendes Szenario Interessiert mich:

Kumpel,sagen wir mal, 22Jahre mehre Jahre erfahrung mit Autofahren versichert sein Fahrzeug unter der Vorraussetzung,dass niemand unter 21 Jahren die Karre fährst.
Bringt ja ein paar Euro rabatt ein!

Meine Frage, haftet die Versicherung,wenn ich die Kiste fahre ?
Wenn Nein:Ist dies nicht Fahren ohne Versicherungsschutz ???

Bräuchte juristische Klarheit!

Vielen Dank!
MfG-S…

Hallo Sven,

Meine Frage, haftet die Versicherung,wenn ich die Kiste fahre
?

Nach StVG und Gefährdungshaftung ja.

Wenn Nein:Ist dies nicht Fahren ohne Versicherungsschutz ???

Es ist eine Verletzung der Obliegenheiten und somit hat der Versicherer 2 Möglichkeiten. Nachprämie oder Regress bis 5.000 Euro beim Fahrer.

Gruß
Marco

Hallo Sven,

Meine Frage, haftet die Versicherung,wenn ich die Kiste fahre
?

Nach StVG und Gefährdungshaftung ja.

Kannst du mir bitte die Paragraphen nennen ?

Es ist eine Verletzung der Obliegenheiten und somit hat der
Versicherer 2 Möglichkeiten. Nachprämie oder Regress bis 5.000
Euro beim Fahrer.

Nun, weiteres theoretisches Szenario:
Durch Fahrlässigkeit durch mich,den jungen Fahrer,wird das Auto zum Totalschaden,nur Teilkasko abgeschlossen.

Gibt es eine juristische möglichkeit das ich für den Schaden aufkommen muss,aus eigener Tasche ?(da die Vers nicht bei Schäden am eigenen Auto zahlt,und es Fahrlässig war).

zu deiner obengenannten Antwort mit 5TEURO ist mir noch etwas eingefallen!

Angenommen ich Baue mit einem Fremden Auto einen Unfall,bei dem ein Passant ins Koma fällt und nichtmehr auffacht.

Es wurde mit dem Fahrzeug nur eine Haftpflicht abgeschlossen,die glaub ich, mind. 4 MIO EURO pro Person vorsieht.
Die sind schnell aufgebraucht.

Wer haftetet für die restlichen Lebenstage des im Komaliegenden ?

Ich,der Beifahrer,der nicht wusste das nur bis 4 MIO versichert war,oder der Fahrzeughalter ?

Die szenarien sind alle theoretischer Natur,werden so mit sicherheit nicht eintreffen,aber die Interesse ist trotzem da.

Vielen Dank bisher für die Antworten.

CiaoSven.

Hallo Sven,

Durch Fahrlässigkeit durch mich,den jungen Fahrer,wird das
Auto zum Totalschaden,nur Teilkasko abgeschlossen.

Gibt es eine juristische möglichkeit das ich für den Schaden
aufkommen muss,aus eigener Tasche ?(da die Vers nicht bei
Schäden am eigenen Auto zahlt,und es Fahrlässig war).

Du haftest aus 823 Abs. 1 BGB für den fahrlässig verursachten Schaden, zahlst also dem Halter den Zeitwert des zu Klump gefahrenen Autos.
Die Haftung ist durch Vertrag abdingbar, d.h. du könntest mit dem Halter (schriftlich) vereinbaren, dass du nur für vorsätzlich verursachte Schäden haftest, sofern du einen Dummen findest, der sich darauf einlässt.

Es wurde mit dem Fahrzeug nur eine Haftpflicht
abgeschlossen,die glaub ich, mind. 4 MIO EURO pro Person
vorsieht.
Wer haftetet für die restlichen Lebenstage des im
Komaliegenden ?

Der Verursacher des Schadens mit seinem Privatvermögen. Möglicherweise also du als Fahrer. Wobei eine Mitschuld des Geschädigten sich immer kostenmindernd auswirkt :wink:

Ich,der Beifahrer,der nicht wusste das nur bis 4 MIO
versichert war,oder der Fahrzeughalter ?

Beifahrer? Nur wenn du dem Fahrer ins Lenkrad greifst oder sonstwie schuldhaft Einfluss auf den Unfall hattest.
Falls du Fahrer meintest: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt nicht nur im Strafrecht. Ebenso bist du als Fahrer haftbar, wenn du ein Auto ohne Tüv fährst, auch wenn du es nicht wusstest. Es hindert dich schliesslich niemand daran, vor der Fahrt mal auf die Plakette zu sehen. Ebenso steht es dir frei, dich vorher über die bestehenden Versicherungen zu informieren. Wenn du dies nicht tust, kann es ja nicht zum Nachteil des Geschädigten werden. Es wird dann dein Nachteil.

Die szenarien sind alle theoretischer Natur,werden so mit
sicherheit nicht eintreffen,

Das wollen wir mal hoffen.

Gruß
Nils

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Hallo Sven,

Nun, weiteres theoretisches Szenario:
Durch Fahrlässigkeit durch mich,den jungen Fahrer,wird das
Auto zum Totalschaden,nur Teilkasko abgeschlossen.

Gibt es eine juristische möglichkeit das ich für den Schaden
aufkommen muss,aus eigener Tasche ?(da die Vers nicht bei
Schäden am eigenen Auto zahlt,und es Fahrlässig war).

Ja, dann zahlst Du nach BGB aus eigener Tasche, auch wenn es nicht fahrlässig war. Du hast das Eigentum eines anderen beschädigt und musst für den entstandenen Schaden aufkommen.
Gruss Sebastian

Vielen Dank euch beiden(OwT)
Danke

CiaoSven.

Hallo Sebastian,

BGB § 823 i.V.m. diversen Anspruchsgrundlagen :smile:

Gruß
Marco

Hallo Sven,

Kannst du mir bitte die Paragraphen nennen ?

KfzPflVG §1 :smile: Meine ich zumindest.

Nun, weiteres theoretisches Szenario:
Durch Fahrlässigkeit durch mich,den jungen Fahrer,wird das
Auto zum Totalschaden,nur Teilkasko abgeschlossen.

Wie schon gesagt wurde. Besitzer kann dich in Regress nehmen.

Gibt es eine juristische möglichkeit das ich für den Schaden
aufkommen muss,aus eigener Tasche ?(da die Vers nicht bei
Schäden am eigenen Auto zahlt,und es Fahrlässig war).

Wurde schon genannt.

Wer haftetet für die restlichen Lebenstage des im
Komaliegenden ?

Im Extremfall du. Nur die 5 Mio sind in D so schnell gar nicht verbraucht. Amerika sähe es anders aus.

Gruß
Marco