Hallo Robert A,
Deine Frage läßt sich leider so nicht definitiv beantworten.
Warum das nicht so einfach ist, dazu muss man die Begriffe „Unterversicherung“ und „Unterversicherungsverzichtserklärung“ unterscheiden.
Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn die VersicherungsSUMME (also das was ggf. in Deinem Vertrag steht) unter dem tatsächlichen VersicherungsWERT (also dem Betrag, den Du aufwenden müsstest, um Deinen gesamten Hausrat neuwertig (!!) zu ersetzen) liegt.
Somit hat die Angabe der Wohnfläche zunächst erst einmal keinerlei Bedeutung (das ABER kommt gleich noch…)
Entspricht dagegen die Versicherungssumme dem Versicherungswert, liegt logischerweise auch keine Unterversicherung vor.
Nun haben die Versicherungen der Vereinfachung halber etwas erfunden, um dem Kunden eine größere Sicherheit zu bieten (böse Zungen behaupten, dass sie das auch gemacht haben, um leichter höhere Versicherungsprämien zu generieren, aber das ist sicher nur ein Gerücht
): die Unterversicherungsverzichtserklärung.
Diese geben die Versicherer dann gegenüber dem Kunden ab, wenn dieser sich umgekehrt verpflichtet, eine gewisse Mindestsumme pro qm Wohnfläche zu versichern (diese Mindestsumme kann je nach Gesellschaft variieren, soll aber stets einen durchschnittlichen Wohnstandard repräsentieren).
Und jetzt kommt die Größe der Wohnung ins Spiel: Gebe ich als Versicherter nun diese Angabe nicht korrekt im Antrag an, habe ich auch nicht die automatische Unterversicherungsverzichtserklärung durch den Versicherer.
(Hinweis: Ich sehe es übrigens nicht so wie einer der Vor-Poster, dass eine entsprechende Falschangabe automatisch den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich zieht. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um eine risikorelevante Angabe.)
Um es also noch einmal klar zu sagen: Ob ich die Forderung des Versicherers nach der Mindestversicherung (z.B. 650,- €/qm) nun erfülle oder nicht, sagt NICHTS darüber aus, ob ich im Schadenfall untersichert bin oder nicht (s.o.). Es bedeutet lediglich, ob der Versicherer mir eine bestehende Unterversicherung anrechnet oder nicht.
(Achtung: der Unterversicherungsverzicht seitens des Versicherer reicht meist nur bis zur Höhe der Versicherungssumme. Liegt mein Versicherungswert ÜBER der Versicherungssumme und kommt es zum Totalschaden, bleibe ich für den übersteigenden Teil trotz Verzichtserklärung auf meinen Kosten sitzen)
So, zum Schluss noch eine mögliche Besonderheit (wegen der auch Deine Frage nicht 100%-ig zu beantworten ist): Es gibt Versicherer, die in ihren Policen gar keine Versicherungssumme mehr ausweisen. Sie versichern pauschal anhand der Wohnfläche. Hier erhält diese Angabe im Gegensatz zu der oben beschriebenen Variante sehr wohl eine entscheidende Bedeutung. Vorteil: bei korrekter Deklaration droht keine Unterversicherung mehr. Nachteil: weicht die qm-Angabe von den tatsächlichen Gegebenheiten ab, droht i.d.T. der Verlust des Versicherungsschutzes.
Viele Grüße
Loroth