Frage zur Hausratversicherung und Unterversicherun

Hallo

Wie sieht es eigentlich im Schadensfall bei folgender Ausgangssituation aus?

Jemand hat eine Hausratvers* inkl. Unterversicherungsverzicht über 70m2.
Allerdings sind es tatsächlich 82m2 weil ein Zimmer nicht miteingerechnet wurde,
da in diesem Zimmer nichts von Wert ist.

Wie wird sich die Versicherung im Schadensfall verhalten?

Also in meiner Schulung wurde mir das wie folgt erläutert:

Beispiel: Eine Versicherung sagt ab 650€ pro qm besteht Unterversicherungsverzicht.

Bedeutet eine Summe von 45.500€ bei dir.

Jetzt kommt es zum Schadensfall. Die Versicherung überprüft und stellt fest, dass du nur 554€ pro qm versichert hast. Damit erlischt bei den meisten Gesellschaften der Unterversicherungsverzicht.

Hast du jetzt einen kleinen Schaden in Höhe von 1000€ oder ähnlichem wirst du alles voll erstattet bekommen denke ich, wenn es jedoch größer wird, kann es sein, dass sie dir 85% deines Schadens zahlen.

Aber mal ehrlich…machen bei deiner VErsicherung die paar qm so viel mehr aus preislich? Das sind doch im Jahr schätzungsweise 20€… Da würde ich das lieber mit versicherung und ruhig schlafen.

Wie wird sich die Versicherung im Schadensfall verhalten?

Das hängt davon ab, ob die Prämie nach Wohnfläche oder nach Versicherungssumme berechent wurde. Im ersten Fall haben wir einen klaren Fall von Unterversicherung, im Schadensfall würde die Versicherungsleistung um ca. 15 % gekürzt. Im zweiten Fall hängt es davon ab, ob die Versicherungssumme korrekt ist.

Hallo

Wie sieht es eigentlich im Schadensfall bei folgender
Ausgangssituation aus?

Jemand hat eine Hausratvers* inkl. Unterversicherungsverzicht
über 70m2.
Allerdings sind es tatsächlich 82m2 weil ein Zimmer nicht
miteingerechnet wurde,
da in diesem Zimmer nichts von Wert ist.

Was bedeutet „nichts von Wert“? Sofern es sich bei dem Raum um Wohnraum handelt, ist dieser auf jeden Fall zu berücksichtigen!

Wie wird sich die Versicherung im Schadensfall verhalten?

Das kommt möglicherweise auf die Schadenhöhe und die Kulanz des Versicherers an. Im schlimmsten Fall kann sich der Versicherer auf die vorvertragliche Anzeigepflicht berufen und den Schaden komplett ablehnen, da der Vertrag durch falsche Angaben „schwebend unwirksam“ ist.
Tipp: Ein bemühter Versicherungsvertreter wird in der Lage sein, bei der Erhöhung der Wohnfläche, den Beitrag so zu gestalten, dass dieser dem alten mindestens annähern entspricht… *zwinker*

Wie wird sich die Versicherung im Schadensfall verhalten?

Das hängt davon ab, ob die Prämie nach Wohnfläche oder nach
Versicherungssumme berechent wurde.

In dieser Aussage scheinen sich Widersprüche zu verstecken. Wenn man vom klassischen Unterversicherungsverzicht spricht, ergibt sich die Versicherungssumme aus der Wohnfläche.

Im ersten Fall haben wir

einen klaren Fall von Unterversicherung, im Schadensfall würde
die Versicherungsleistung um ca. 15 % gekürzt. Im zweiten Fall
hängt es davon ab, ob die Versicherungssumme korrekt ist.

Eine Kürzung in Höhe der prozentualen Unterversicherung nimmt der Versicherer dann vor, wenn kein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde und im Schadensfall eine zu niedrige Versicherungssumme festgestellt wird.

Hallo Robert A,

Deine Frage läßt sich leider so nicht definitiv beantworten.

Warum das nicht so einfach ist, dazu muss man die Begriffe „Unterversicherung“ und „Unterversicherungsverzichtserklärung“ unterscheiden.

Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn die VersicherungsSUMME (also das was ggf. in Deinem Vertrag steht) unter dem tatsächlichen VersicherungsWERT (also dem Betrag, den Du aufwenden müsstest, um Deinen gesamten Hausrat neuwertig (!!) zu ersetzen) liegt.
Somit hat die Angabe der Wohnfläche zunächst erst einmal keinerlei Bedeutung (das ABER kommt gleich noch…)
Entspricht dagegen die Versicherungssumme dem Versicherungswert, liegt logischerweise auch keine Unterversicherung vor.

Nun haben die Versicherungen der Vereinfachung halber etwas erfunden, um dem Kunden eine größere Sicherheit zu bieten (böse Zungen behaupten, dass sie das auch gemacht haben, um leichter höhere Versicherungsprämien zu generieren, aber das ist sicher nur ein Gerücht :wink:): die Unterversicherungsverzichtserklärung.

Diese geben die Versicherer dann gegenüber dem Kunden ab, wenn dieser sich umgekehrt verpflichtet, eine gewisse Mindestsumme pro qm Wohnfläche zu versichern (diese Mindestsumme kann je nach Gesellschaft variieren, soll aber stets einen durchschnittlichen Wohnstandard repräsentieren).
Und jetzt kommt die Größe der Wohnung ins Spiel: Gebe ich als Versicherter nun diese Angabe nicht korrekt im Antrag an, habe ich auch nicht die automatische Unterversicherungsverzichtserklärung durch den Versicherer.
(Hinweis: Ich sehe es übrigens nicht so wie einer der Vor-Poster, dass eine entsprechende Falschangabe automatisch den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich zieht. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um eine risikorelevante Angabe.)

Um es also noch einmal klar zu sagen: Ob ich die Forderung des Versicherers nach der Mindestversicherung (z.B. 650,- €/qm) nun erfülle oder nicht, sagt NICHTS darüber aus, ob ich im Schadenfall untersichert bin oder nicht (s.o.). Es bedeutet lediglich, ob der Versicherer mir eine bestehende Unterversicherung anrechnet oder nicht.
(Achtung: der Unterversicherungsverzicht seitens des Versicherer reicht meist nur bis zur Höhe der Versicherungssumme. Liegt mein Versicherungswert ÜBER der Versicherungssumme und kommt es zum Totalschaden, bleibe ich für den übersteigenden Teil trotz Verzichtserklärung auf meinen Kosten sitzen)

So, zum Schluss noch eine mögliche Besonderheit (wegen der auch Deine Frage nicht 100%-ig zu beantworten ist): Es gibt Versicherer, die in ihren Policen gar keine Versicherungssumme mehr ausweisen. Sie versichern pauschal anhand der Wohnfläche. Hier erhält diese Angabe im Gegensatz zu der oben beschriebenen Variante sehr wohl eine entscheidende Bedeutung. Vorteil: bei korrekter Deklaration droht keine Unterversicherung mehr. Nachteil: weicht die qm-Angabe von den tatsächlichen Gegebenheiten ab, droht i.d.T. der Verlust des Versicherungsschutzes.

Viele Grüße
Loroth

In dieser Aussage scheinen sich Widersprüche zu verstecken.

Dieser Widespruch ist aber nur scheinbar. Wird die Hausratversicherung nach Versicherungssumme (VSS) berechnet, ist maximal die VSS (zuzügl. 10 % Vorsorge) als entschädigung zu erwarten. Ist der WErt des Hausrates aber höher, wird diese Zahlung beim Totalschaden nicht ausreichen. Ergo: Unterversicherung.

Wurde beim Vertragsabschluß die pauschale Versicherungsssumme von z.B. 650 € /m2 vereinbart, verzichtet die Gesellschaft bei einem Teilschaden auf die Überpüfung der Versicherungssumme. Auch hier ist die Höchtsentschädigungsumme begrenzt (siehe oben).

Wird die Hausratversicherung nach Wohnfläche berechnet und diese korrekt angegeben (Mietvertrag, Bauzeichnungen), wird der Hausrat komplett ersetzt, unabhängig vom Wert (ob hier aus Rückversicherungsgründen hohe sechsstellige Obergrenzen existieren, vermag ich nicht für alle Gesellschaften auszuschließen).