Frage zur Heizkostenabrechnung! Kostenberechnung f

Hallo zusammen,

wir haben in der Wohnung vom 01.01.2012 bis 30.06.12 gewohnt. Der Mietvertrag lief noch bis 31.07. allerdings fand die Schlüsselübergabe noch Ende Juni statt. Das heißt, wir sind am 30.06. ausgezogen und haben die Miete bis Ende Juli bezahlt. Am 18.07. hat der Vermieter für eine Zwischenablesung gesorgt. Diese fand statt. Im Februar bekommen wir die Heizkostenabrechnung. Die meisten Werte basieren auf die Jahresablesung. Nur die Zählerstände sind wohl vom 18.07. Ansonsten berechnet er die Öl-Nachtankung vom 01.08. in Höhe von 4.259 € und sonstige Kleinigkeiten, wo die Leistung nach unserem Auszug erbracht wurde. Meine Frage: warum hat er nicht den Öl-Stand gleich am 18.07., am Tag der Zwischenablesung ermittelt, sondern musste zuerst nachtanken? Ist das eine richtige Vorgehensweise?

Bitte um eure Meinung und Hilfe.

Danke o-feri57

eine gesamt-heizkostenabrechnung umfasst ein ganzes jahr, entweder 1.1.-31.12. oder unterjährig (zB 1.10.-30.9.)
wenn einer auszeieht, gibts ne zwischenablesung und er zahlt eben den teil bis zum auszug. den rest bezehlt der nächste mieter oder bei leerstand der eigentümer.
der ölstand wird bei einem auszug eines mieters nie ermittelt. das ist auch nicht notwendig, dafür ist ja die zwischenablesung der heizkostenverteiler usw. da.

hallo, da kann ich leider nicht weiter helfen,bei Öltankung weiß ich nicht bescheid.Frage doch mal bei einem Mieterverein nach.

wie gesagt, es fand zwar eine zwischenablesung statt, der Vermieter gibt jedoch nicht den Ölstand zum Zeit der Zwischenablesung an, sondern erst nach der Nachfüllung am 01.08. Warum füllt er im Sommer Öl nach und was haben wir damit zu schaffen, wenn wir zu dieser Zeit nicht mehr dort sind?

Danke und LG

er muss/braucht keinen ölstand am 1.8. angeben. er tankt einfach am 1.8. und gibt die zulierferung in der jahresabrechnung an. wenn er den ölstand am 1.8. angibt so, ist das für die abrechnung unerheblich.
wichtig ist die abgrenzung des verbrauchs auf die abrechnungsperiode (ein jahr).
kann aber sein, dass ich überhaupot nicht kapier, um was es geht. ist auch nicht so einfach, wenn ich die abrechnung nicht sehe, sondern nur aus erzählung beurteilen soll.
ich guck mir die abrechnung gerne an und sag was dazu, aber dafür will ich was haben, da das arbeit und wissen erfordert.

abrechnung bei interesse an [email protected]

Hallo, das ist schon richtig so. Abgerechent werden immer 12 Monate - der Anfangsbestand des Öls + alle Zutankungen im Abrechnungszeitraum - Restbestand. Diese Gesamtsumme wird dann auf alle Nutzer aufgeteilt. Du muss von den Gesamtkosten dann den Anteil gemäß Deiner Wohndauer zahlen. Anders ist eine Abrechnung nicht möglich.

Hallo Susanne,

auch wenn wir ab 29.06. dort nicht mehr gewohnt haben?
Er tankt ja nach unserem Auszug und stellt uns genau diese Kosten in Rechnung!

LG und DANKE!!!

ja, wenn die Tankung innerhalb Eurer Abrechnungsperiode ist, dann ist das so richtig. Z.B. Abrechnungsperiode immer 01.01. bis 31.12. Abrechnung: Anfangsstand Öl am 01.01. plus ALLE Zutankungen bis 31.12., minus Restbestand am 31.12. = abzurechnende Brennstoffkosten. Nur so geht es und so schreibt es auch die Heizkostenverordnung vor.

maßgeblich ist der SAtartstand zuzüglich aller Zukäufe im Abrechnungszeitraum (1 Jahr) abzüglich Restbestand, das heisst es dürfen nur diejenigen Kosten für das Öl verteilt werden, welches im Abrechnungszeitraum auch verbraucht wurde.

is ma wieder quatsch, nä. nur weil einer auszieht macht man keine abrechchnung .