Hallo ihr lieben. Ich habe von dezember 2009 bis mai 2010 in einem miethaus gewohnt mit nur zwei mietparteien. Habe meine Miete auch ordnungsgemäß gezahlt. Ich habe im februar jemanden kennen gelernt und war seitdem mit meinem sohn bei ihm und hatte in meiner wohnung die heizung ausgemacht. Habe mich entschlossen mit dem mann zusammen zu ziehen und habe die kündigungsfrist ordnungsgemäß eingehalten. Dann eine woche bevor die frist um war hatte ich meine nebenkostenabrechnung für den ganzen mietzeitraum schon im briefkasten welche auch etwas dürftig geschrieben wurde. ich solle doch über 300 euro heizkosten nachzahlen.Jetz ist meine frage es gab keine zähler in der wohnung die das genau abgerechnet haben und außerdem war die wohnung unter mir auch bewohnt welche auch keine zähler hatten. Ist das rechtens das er so eine nachzahlung ansetzt und wie will er dies berechnen. auf anfrage meinerseits hat er mir nur erklärt das die heizkosten für ein ganzes jahr gerechnet werden. Ist mir ja auch klar nur ich soll in nicht ganz 3 monaten ja quasi über 800 euro heizkosten verbraucht haben mit der nachzahlung und den nebenkosten in der miete das geht doch gar nich.Wäre nett wenn ihr mir helft.
Hallo,
zunächst einmal ist es so, dass Du die Heizkosten für den Zeitraum, über den Dein Mietvertrag lief, bezahlen musst. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Eine Abrechnung ohne Ablesegeräte ist nur dann zulässig, wenn Du in einem Zweifamilienhaus wohnst, in dem der Eigentümer auch wohnt. Wenn beide Wohnungen vermietet sind, ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung Pflicht.
Wenn also der Vermieter bei Dir die andere Wohnung bewohnt, dann kann pauschal, das heißt, nach m² abgerechnet werden (also alle Kosten geteilt durch die m² des Hauses und mal der m² Deiner Wohnung.)Das muss der Vermieter Dir auch belegen können.
Viele Grüße
Susanne
Hallo,
also ich weiß ja nicht wieviel Miete du zahlst oder wie dein Verbrauch generell ist. Aber bedenkt man das du zur költesten Zeit des Jahres eingezigen bist und dementsprechend "Sommer"monate fehlen um dies auszugleichen, kann es durchaus stimmen das du soviel nachzahlen musst.
Allerdings ist dein Vermieter verpflichtet dir eine Ordnungsgemäße Abrechnung zu kommen zu lassen, auf dem ersichtlich ist, wie was genau aufgeteilt worden ist. Bei Mietshäusern mit nicht mehr als zwei PArteien ist der Vermieter nicht gezwungen Ablesegeräte anzubringen, allerdings müssen die Kosten aber gerecht (also je nach größe der Wohnung) aufgeteilt werden.
ICh kann nur zur Verbraucherzentrale weisen, die sich die Unterlagen deines Vermieters für einen Betrag von 5€ kontrollieren.
Hoffe, konnte helfen:smile:
Also die miete und die darin enthaltenen heizkosten habe ich ordnungsgemäß gezahlt auch als ich ja nur noch bei mein freund war und die heizung aus war. auch vorher habe ich nicht extrem geheizt weil ich da schon darauf achte das die rechnung nicht so hoch wird. nur für nicht mal drei monate über 800 euro erscheint mir schon ziemlich viel.weil soviel sind es ja wenn man die nachzahlung usw zusammen rechnet. Das Haus war ein zweifamilienhaus nur der vermieter hat nich dort drin gewohnt. Es war eine andere mietpartei die mit dem vermieter in keinem anderen verhältnis stand.
Vorallem wie kann man eine abrechnung machen ohne das das mietverhältnis beendet ist. er ist ja auch vor dem ende schon in die wohnung gegangen und hat die zählerstände abgelesen weil er wußte das ich den größten teil an sachen raus hab. aber das ist doch auch nicht zulässig oder?
Dann hätte eigentlich der Verbrauch genau gemessen werden müssen. Wenn es nicht so war, dann bleibt nur die Abrechnung nach Quadratmetern. Du kannst ja nicht beweisen, dass Du nicht oder nur wenig geheizt hast, der Vermieter kann ja auch das Gegenteil nicht beweisen.
Hallo ihr lieben.
soviel wie ich weiß, muß auf deinemMietvertrag stehen wieviel du pro m2 zahlen mußt. Da der letzte winter sehrkalt war ist mit einer höheren Heinzkoctenabrechnung zu rechnen. Der Vermieter muß dir aber die Rechnungen einsehen lassen die er bekommen hat. Ansonsten müßtest du die Heitzung ja immer auf dem höchsten anschlag heizen lassen und die Türen auch alle aufgelassen haben. Dann kann so eine hohe rechnung anfallen. Hast du mal bei dem anderen Mieter nachgefragt. Wieviel er immer zahlen muß ? Da kann man ein wenig vergleichen. Ich wünsche dir viel Erfolg beim nachprüfen. Noch eine schöne woche
Also, wenn Heizkosten ohne Verbrauchserfassungsgeräte abgerechnet werden, muss dies nach m² erfolgen! Hier werden die entstandenen Brennstoffkosten auf alle m² in Haus verteilt. Ist erst mal kein Problem, wenn beide Nutzer das ganze Jahr in den jeweiligen Wohnungen gewohnt haben. Ist dies nicht der Fall, müssen die m² der betreffenden Wohnung, anhand der Gradtagszahlentabelle heruntergerechnet werden. Man muss also das ganze Abrechnungsjahr ins Verhältnis zu dem Nutzungszeitraum setzen. Das Jahr hat 1000 Gradtage - Ihr Nutzungszeitraum von Dezember bis Mai sind 730 Gradtage. Haben Sie also z.B. 85 m² müssen die m² wie folgt berechnet werden: 85 geteilt durch 1000 mal 730 = 62,05 m². Ihre Abrechnung darf also nur mit 62,05 m² abgerechnet werden. Den Rest der m² trägt Ihr Nach- bzw. Vormieter! Ausserdem können Sie 15% der Ihnen berechneten Kosten abziehen, weil die Abrechnung nicht nach Vorschrift - mit Erfassungsgeräten - abgerechnet wird.
Hallo,
mit 2 Nutzeinheiten unterliegt der Vermieter nicht der Heizkostenverordnung. Dennoch muss seine Abrechung richtig und nachvollziehbar sein. Wenn keine Erfassungsgeräte vorhanden waren, muss ja irgend ein anderer Maßstab angesetzt worden sein. Mit den gemachten Angaben kann ich allerdings keine weiteren Beurteilungen abgeben, da bräuchte ich schon mehr Information über den Inhalt der Abrechung.
Hallo LennoxMami,
wenn ein Haus vom Vermieter und nur einem Mieter bewohnt wird, muss die Heizkostenverordnung nicht angewandt werden. D.h. es sind dann keine Zähler, Heizkostenverteiler oder sosntige Messeinrichtungen notwendig.
Üblicherweise werden in so einem Fall die Kosten nach Fläche aufgeteilt oder wie sich Mieter und Vermieter geeinigt haben (z.B. halbe/halbe).
Trotzdem muss eine Abrechnung nachvollziehbar sein:
Abrechnungszeitraum
entstandene Kosten, deren Verteilungsschlüssel und daraus resultierend Dein Anteil.
Da Deine Angaben zum Aufbau der Abrechnung nicht ausreichen, kann man natürlich nicht sagen, ob diese o.k. ist.
Ich empfehle, hierzu den Mieterverein zu kontaktieren.
Gruß
Ziegen1
Hallo DU LIebE,
Ich wiLL DiR gerNe ANtWortEN. WenN ICh wüssTE geRne WAS füR eiNe WohnuG DEIn nEUER FReund HAt. WIeALTBSITDUUNDWIE ALTiStDEinsoHn?WÜRDEStduvonDirbehaupteNEIneGutePARtiezusein ?SEHRWICHTIGScheintAUChZUSEIn,WElche MOnatEein JAhrhat? Z.BEISPIELZählDIEMONatevoNDEzembERbisMAiAUf.
Ansonsten scheint dein Vermieter nicht Recht zu haben,ich Würde die 300 € nicht zahlen.
Hallo, LennoxMami.
- Du soolst im Mietvertrag aussuchen, was über die Heiz- und anderen Betriebskosten steht, welche Abrechnungsperiode ist in der Abrechnung erwähnt, wie werden diese nach Verbrauch und Wohnfläche geteilt (50 zu 50 oder 70 zu 30%)
- In der Betriebskostenabrechnung sollen alle für die Abrechnung benutzte Daten ausführlich dargestellt werden.
- In Abrechnung muss stehen wieviel z.B. von 1.1.2009 bis 31.12.2009 als Heiz- und gesamte Betriebskosten abgebucht wurde (Abschlagbetrag) und wieviel abgerechnet wurde. Die Differenz darf nicht gewaltig groß sein.
- Ich empfehle, die im P. 2 alle Daten mit der Vorjahrabrechnung zu vergleichen, damit festzustellen, ob neue Aufwende zugekommen sind.
- Bei der wesentlichen Abweichung eigener Abrechnung von der Vermieter - mit Vermieter zuerst besprechen und im Falle unstimmigkeit, bei einem Anwalt für Mietrecht mit allen Papieren ein Rat suchen (beim ersten Besuch - sogar kostenlos)
MfG, Alex384