Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Abstandsflächen und Abstände in der Hessischen Bauordnung die ich mir
trotz Lesens von ‚§ 6 HBO – Abstandsflächen und Abstände‘ nicht beantworten konnte.
Fall:
Auf der Grundstücksgrenze steht eine Halle mit einer fensterlosen Aussenwand zum Nachbar hin. Baujahr 196x.
Kann der Nachbar zu dieser Wand hin einfach so eine Gartenhütte (ca. 4m x 5m) im
Abstand von 60cm - 80cm zu dieser Wand hinstellen?
Sollte das so legal sein, wie können dann notwendige bauliche Arbeiten wie verputzen oder streichen an dieser Wand ausgeführt werden?
Grüße