Frage zur Hundesteuer

Hallo,

wenn man in Pusemuckel wohnt, der Familienhund allerdings in einer anderen Stadt bei Freunden DAUERHAFT untergebracht ist, in welcher Stadt muss man dann Hundesteuer zahlen?

Und ist es statthaft, dass die Stadt RÜCKWIRKEND für eine Zeit, in der man bereits einmal (im Jahre 2002) in Pusemuckel gewohnt hat, Hundesteuern für o. a. Hund erhebt? Es wird einfach behauptet, da man ja die Hundehaltung ab 1998 eingeräumt hat, dass der Hund damals schon in Pusemuckel gewohnt hat und schlichtweg nicht angemeldet wurde. In dieser Zeit war der Hund aber ebenfalls bei den o. a. Freunden untergebracht, also nicht in Pusemuckel.

Sch… Behörden! Sorry, aber das musste mal raus. :o( Anstatt sich als Nick Knatterton zu betätigen, sollten die lieber die Leute ausfindig machen, die ihre Hunde überhaupt nicht erst anmelden.

Danke für Antworten
Kirsten

Hallo,

Und ist es statthaft, dass die Stadt RÜCKWIRKEND für eine
Zeit, in der man bereits einmal (im Jahre 2002) in Pusemuckel
gewohnt hat, Hundesteuern für o. a. Hund erhebt? Es wird
einfach behauptet, da man ja die Hundehaltung ab 1998
eingeräumt hat, dass der Hund damals schon in Pusemuckel
gewohnt hat und schlichtweg nicht angemeldet wurde. In dieser
Zeit war der Hund aber ebenfalls bei den o. a. Freunden
untergebracht, also nicht in Pusemuckel.

Haben die Freunde denn den Hund in dem anderen Ort (ab hier Humichkawauwau genannt) angemeldet? Dann ließe sich der Hundesteuerbescheid bzw. die Bestätigung der Zahlung für den Hund ja den Behörden in Pusemuckel vorlegen.

Im Prinzip muss der Hund dort angemeldet sein, wo er auch lebt. Tierschutzorganisationen, die mit Pflegestellen arbeiten, melden den Hund auch (nach Ablauf der 6-Wochenfrist) im Ort der Pflegestelle an, nicht im Ort der Tierschutzorganisation.

Gruß,

Myriam

Hallo Myriam,

nein, die Freunde haben den Hund nicht angemeldet. Der Hund war über mich in dem Ort angemeldet, da ich da bis dato auch selber gewohnt hatte. Ich habe ihn allerdings nach meinem Umzug nach Pusemuckel einfach nicht umgemeldet. Der Nachweis, dass die Steuern gezahlt wurden (aber eben in Humichkadingens *g) kann also problemlos erbracht werden. Aber die Pusemuckler Behörde wittert ja die Möglichkeit, das Pusemuckler Steuersäckl noch nachträglich zu beglücken.

Seit dem 1.2. lebt der Hund nun ganz offiziell bei mir (meine Arbeitszeit macht mir das neuerdings möglich), und so habe ich ihn offiziell auch angemeldet. Allerdings eben mit dem Hinweis, seit 1998 Hundehalterin zu sein. Und das hat unseren Steuer-Nick Knatterton hellhörig werden lassen.

Gruß
Kirsten

Hi !

Da es kein bundeseinheitliches Hundesteuergesetz gibt, ist hier auch nur eine spekulative Auskunft möglich. Genaueres könnte sicherlich gesagt werden, wenn die Hundesteuergesetze von beiden Wohnorten vorliegen.
Allgemein, also sowohl aus den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) als auch aus den Vorschriften des Grundgesetzes, halte ich eine doppelte Besteuerung für den gleichen Tatbestand (ein und der selbe Hund) für die gleichen Zeiträume nicht für zulässig.
Das Amt sollte weiterhin auf § 25 AO verwiesen werden, welcher die Regelungen bei mehrfacher örtlicher Zuständigkeit regelt.

BARUL76

Hallo Barul,

das stimmt so nicht zwingend, da die Anwendung der AO bei der Hundesteuer über das (Landes-)Kommunalabgabengesetz geregelt ist. Und dort ist nicht zwingend jeder Paragraph der AO aufgeführt. Besser gesagt, es sind nur einige Paragraphen der AO anwendbar.

Gruß Piri

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Hallo Kirsten,

bei den örtlichen Aufwandssteuern - und eine solche ist die Hundesteuer - ist das so eine Sache. Die Stadt Pusemuckel könnte in ihrer Hundesteuersatzung (meines Wissens wurden die Landeshundesteuergesetze mittlerweile in allen Bundesländern abgeschafft, aber da bin ich mir unsicher) geregelt haben, dass die Hundesteuer so lange zu zahlen ist, bis der Hund ordnungsgemäß in Pusemuckel abgemeldet wird. Solange die Satzung nicht per Verfassungsklage als nichtig anerkannt wurde, gilt der Passus dann solange, bis das Stadtparlament von Pusemuckel die Satzung ändert oder aufhebt. Dies mag zwar ungerecht sein, aber es ist durchaus gängige Praxis. Und Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht.

Sollte also in dem anderen Ort die Satzung ähnlich aussehen, und der Hund wurde weder in Pusemuckel noch in AndererOrt abgemeldet, so wird ein und der selbe Hund doppelt besteuert. Dies ist dann die Konsequenz aus der fehlenden Mitwirkung des Hundesteuerpflichtigen - also von dir.

All dies ist jedoch nur Spekulation, da ich die Hundesteuersatzungen nicht kenne. Die meisten Kommunen veröffentlichen jedoch ihre Satzungen mittlerweile im Internet, so dass du in beiden Kommunen nachgucken könntest, wie die Sache mit der Abmeldung bei euch geregelt ist.

Ach ja, und zum Schluss noch ein Hinweis: die rückwirkende Steuerfestsetzung ist - zumindest wenn das Kommunalabgabengesetz auf den entsprechenden Paragraph der Abgabenordnung verweist, und das tun sie ausnahmslos alle, soweit ich weiß - bis zu vier Jahren rückwirkend möglich. 2002 ist also noch absolut ok.

Gruß Piri

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