angenommen ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern (12, kein BR, kein Tarifvertrag) den Lohn nicht auszahlen. Das geht ein paar Monate gut, dann fährt die Firma dennoch gegen die Wand, sprich die Firma ist pleite.
Spricht man da schon von Insolvenzverschleppung?
Machen sich die Mitarbeiter, die ja wissentlich an der evtl. Insolvenzverschleppung „beteiligt“ waren mutschuldig?
Wenn noch ein gewisses Vermögen da ist werden doch erst die Mitarbeiter bedient, oder?
angenommen ein Arbeitgeber :kann seinen Mitarbeitern (12, :kein BR, kein Tarifvertrag) :den Lohn nicht auszahlen. Das :geht ein paar Monate gut, :dann fährt die Firma dennoch :gegen die Wand, sprich die :Firma ist pleite.
Spricht man da schon von Insolvenzverschleppung?
Der Verdacht liegt nahe, aber zur Beurteilung muß man alle Hintergründe kennen.
Machen sich die :Mitarbeiter, die ja :wissentlich an der
evtl. Insolvenzverschleppung :„beteiligt“ waren :mutschuldig?
Allein verantwortlich ist der Geschäftsführer bzw. Inhaber.
Wenn noch ein gewisses Vermögen da ist werden doch erst die
Mitarbeiter bedient, oder?
Nein. Mitarbeiter erhalten Konkursausfallgeld vom Arbeitsamt.
wichtig hierbei sind auch die vertraglichen Ausschlussfristen. Dies besagen, innerhalb welcher Zeit du deine Ansprüche (Lohn etc.) geltend machen musst, da sie sonst verfallen. Ob man für Ansprüche, die durch verstrichene Ausschlussfrist verloren gingen, vom Konkursausfallgeld (maximal 2 oder 3 Monatsgehälter) dennoch „ersetzt“ werdenweiß ich allerdings nicht.
Aber vielleicht meldet sich LeoLo noch zu deiner Sache.