Frage zur Kaution und Kostenübernahme Anwalt

Hallo,

wir haben vor 8 Jahren eine Wohnung vermietet. Die Mieterin hat diese in einem desolaten Zustand verlassen. Ferner war der Garten total verwildert, Gegenstände zerstört etc. Dies haben wir erst später entdeckt, deswegen konnten wir das nicht kautionsrelevant berücksichtigen. Wir hatten immer ein gutes Verhältnis, deswegen haben wir die Miete in all den Jahren nicht erhöht. Als die Mieterin gekündigt hat, hat sie sich danach noch 2 mal gemeldet und gefragt, ob sie noch jeweils einen Monat in der Wohnung wohnen kann, da sie ihre neue Wohnung noch nicht fertiggestellt hatte.

Wie auch immer. Es fehlten noch einige Dinge bei der Übergabe und diese habe ich bis heute nicht erhalten.

Unter anderem fehlen die Bedienungsanleitungen sämtlicher Elektrogeräte. Die Wiederbeschaffung kostet (ich habe mit dem Hersteller telefoniert) 80€ plus Versand.

Ich habe der Mieterin angeboten, die Anleitungen selbst zu beschaffen und sobald diese vorliegen, wollte ich ihr die Kaution erstatten. Andernfalls wollte ich entsprechend 80€ einbehalten.

Sie hat mir inzwischen eine Mail geschickt, dass die Unterlagen nicht relevant seien und sie die volle Kaution erstattet haben möchte. Zahlung soll in vier Wochen sein. Heute ruft mich ein Anwalt an, er würde die Interessen des Mieters vertreten und ich solle das Geld überweisen. Da ich meinen ersten Arbeitstag hatte und im Gespräch mit dem Chef saß, habe ich ihn gebeten, dass er mir sein Anliegen bitte schriftlich mitteilen möge, da ich tagsüber derzeit nicht telefonieren kann. Er hat mir mitgeteilt, dass die Rechtsanwaltskosten dann ich zu übernehmen habe.

Ich bin insgesamt sehr enttäuscht, da wir uns als Vermieter immer sehr zuvorkommend verhalten haben und alle Wünsche des Mieters erfüllt haben und jetzt schlägt er plötzlich eine derartige Kommunikation an.

Hat jemand einen Rat wie wir verfahren sollten?

Ganz lieben Dank im Voraus!!

Anna

Was heißt das: Gegenstände zerstört? Garten verwildert? Desolater Zustand?
Das verträgt sich hinten und vorne nicht mit einer Gesamtforderung von 80€.

Wie lange ist die Wohnung nun schon leer und was steht im Übergabeprotokoll?

Sind die Elektrogeräte überhaupt noch 80€ wert nach 8 Jahren Mietdauer? Ich als Mieter fände jedenfalls die Forderung nach Ersatz der Bedienungsanleitungen nach dieser Zeit völlig überzogen. Sind die Geräte so kompliziert, dass man sie ohne diese Dinger (die ich immer gleich entsorge) nicht bedienen kann?

Btw., die Kaution kann man nicht einfach mittendrin erhöhen.

Eine Bedienungsanleitung ist, so lange das Gerät betrieben wird, aufzubewahren. Das Fehlen einer Bedienunganleitung ist ein Sachmangel.
Die Geräteanleitung enthält wichtige Informationen, vor allem um Schäden vom Gerät, anderen Gegenständen, den Benutzern und Dritten abzuwenden.
Weist im Falle eines Schadens der in die Produkthaftung gezogene Hersteller oder Inverkehrbringer nach, dass die Bedienunganleitung nicht beachtet wurde, kann das durchaus zu versicherungstechnischen Schwierigkeiten führen.
Und ein Zeitwert der Geräte steht dabei überhaupt nicht zur Debatte.

Selbst wenn man sich die Bedienungsanleitungen aus dem Netz herunter lädt, hockt man eine Weile am PC, hat die Druckkosten und muss die dann irgendwie noch brauchbar zusammenheften. Mach das mal für 4…5 Geräte.

Die einbehaltenen 80,- e sind sicherlich 800,- € .

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@einsamerrufer
Die Geräte stammen von Gaggenau und allein die letzte Reparatur der Mikrowelle hat 400€ gekostet.

Ich meine wirklich 80€. Die restlichen Angelegenheiten habe ich selbst erledigt (Garten und Putzen der Wohnung).
Die defekten Sachen hat ein Freund von uns repariert. Da wollte ich keinen zusätzlichen Ärger.
Aber als noch Schlüssel und Unterlagen fehlten und ich deswegen nachgehakt hatte, wurde der Mieter plötzlich aggressiv.

Hallo!

Wegen 80 € machst Du nun so einen Aufstand ?
Da geht es doch sicher mehr um eine kleinliche Rache für die Undankbarkeit und Frechheit der Mieterin, oder ?

Was ist denn eigentlich mit noch sicherlich ausstehenden Nebenkostenabrechnungen ? Üblich ist mit dem Auszug noch nichts erledigt und deshalb die Kaution auch nicht fällig. Nicht in voller Höhe, man darf dafür Geld zurückbehalten,
Und für unstreitige Schäden auch.

Grundsätzlich muss die Mieterin die Bedienungsanleitungen zurückgeben, sie gehören genauso zu den Geräten wie andere lose Kleinteile (Backblech/Gitter im Backofen etwa) und sind keineswegs unwichtig.
Es ist Sache der Mieterin, wo sie die Unterlagen aufbewahrt und später wieder findet.

zwar schuldet man stets „nur“ den Zeitwert einer verlorenen oder beschädigten Sache, aber selbst wenn man die Kücheneinbauten mit 8 Jahren ansetzt, so ist der Restwert garantiert noch deutlich höher als die Wiederbeschaffungskosten der fehlenden Anleitungen.

MfG
duck313

@duck
Alle anderen Schäden/Verunreinigungen habe ich selbst/haben wir selbst behoben und können sie somit auch nicht in Rechnung stellen.

Kleinlich finde ich 80€ nicht, auch für mich als Mutter von zwei kleinen Kindern, ist das viel Geld.
Die Nebenkosten hinsichtlich Gas/Wasser/Strom werden in der Wohnung von dem Mieter selbst mit den Stadtwerken o.Ä. abgerechnet, die Wohnung verfügt über eigene Zähler.
Die restlichen Nebenkosten hinsichtlich Versicherung etc. steht noch aus.

Wir haben uns über die ganzen Jahre kulant gezeigt und der Mieterin eine kostenlose Waschmaschine, die nicht Teil des Mietvertrages war sowie einen Rasenmäher kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wünsche bzgl. Gartengestaltung etc. haben wir auch übernommen. Und wenn man mir dann mit einem Anwalt droht, weil ich meine Unterlagen zurückbekommen möchte, finde ich nicht, dass das ein Aufstand ist.

Das ist sehr unglücklich gelaufen, von beiden Seiten.

Auf der einen Seite Dein Frust über den Garten und die für Dich unakzeptable Wohnung. Beides ist von hier nicht zu beurteilen, aber oftmals hat da der Vermieter schlechte Karten, wenn besenrein oder übliche Pflege nicht mit seinen Maßstäben übereinstimmen.

Auf der anderen Seite forderst Du dann 80€ für eine (aus Sicht des Mieters) „Lapalie“, wo er sich denkt: „Ey, jetzt kann hat se nichts gefunden, jetzt kommt se so.“ Du bist zwar im Recht, aber das hat schwer vermittelbar.

Und dann die kaputten Geräte… es ist durchaus möglich, dass Du sie hättest reparieren müssen. Vermutlich hat der Mieter jedoch die Kleinreparatur-Klausel… wie stehen die 400€ der Mikrowelle dazu?

Versetze Dich mal in die Lage des Mieters. Du sagst, ihr ward immer sehr zuvorkommend… das denkt der Mieter auch von sich, sonst hätte er Euch mit den defekten Geräten in den Ohren gelegen.

Rechne die zerstörten Gegenstände zusammen, wie viel kommt dabei raus?

Dem Anwalt schreibe, dass 4 Wochen vereinbart waren, und dass Du solange für die Nebenkosten brauchst.

Nimm es Deinem Mieter nicht übel, er ist genauso enttäuscht von Dir, wie Du von ihm.

Hallo!

Das war meinerseits kein Vorwurf. Es war nur ein Hinweis, ob man sich wegen dieser kleinen Summe lange streiten will und womöglich noch mit Anwalt und später Gericht.
Stell Dir mal vor, die Mieterin klagt wirklich auf die einbehaltenen 80 €.
Und es ist nicht völlig ausgeschlossen, sie kann das auch durchsetzen.

Die Summe, die Du dann zahlen musst ist um ein vielfaches höher (Anwaltskosten (wer verliert zahlt!), Gerichtskosten…

Nur, gerade weil Du so viel Eigenleistung(Reinigung, Kleinreparatur, Garten) anführst und nicht berechnest, was Du ohne weiteres machen könntest.
Dazu braucht es keine Firma mit Rechnung.

Man kann auch seine Stunden und einen angemessenen Preis dafür verlangen.
Und es muss auch von der Mieterin verursacht und bei Auszug geschuldet sein.
Auch darüber kann es Meinungsverschiedenheiten geben, etwa ob „besenrein“ genügte oder ob mehr vereinbart und geschuldet war.

Mein Rat, ärgere Dich nicht, erlasse die 80 € und hoffe mit dem neuen Mieter mehr Glück zu haben. Die Summe ist klein genug um sie wirklich zu verschmerzen.

MfG
duck313

@librium
Die Reparatur der Mikrowelle ist vollständig von uns übernommen worden.
Der Mieter mußte in keinster Weise auch nur einen Cent dafür zahlen.

Wer war für den Garten zuständig, wurde dies Vertragliche geregelt?

Wurde keine Übergabe gemacht? bei Verstecketen Mängeln kann man diese Später noch Reklameiren.

Anwälte rufen nicht An, sie schreiben erst mal Briefe, kann dich ja jeder Anrufen und sagen er wäre Anwalt. auch die 4 Wochen unterstreichen nicht die Glaubwürdigkeit des Anrufes, denn als Vermieter kann man die Kaution bis zu 6 Monaten Einbehalten und ein begründeter Teil für die Nebenkostenabrechnung darüber hinaus.

Wers galubt.

Daher mein Rat für dich für die Zukunft, egal wie gut der Kontakt ist, wenn es auseinander geht gibt es häufig Streit, daher erhöhe regelmäßig ruhig die Miete.

Wo genau finde ich ein Urteil dazu?

So? Warum genau spielt das hier keine Rolle? Wenn doch die Anleitungen sogar Deiner Meinung nach dazugehören?

Das wäre ungefähr der Zeitwert der Geräte nach 8 Jahren. Wie kommst Du auf diese Zahl?

Dazu brauchst du kein Urteil, sondern es steht in jeder Bedienungsanleitung drin, dass diese vor Inbetriebnahme sorgfältig zu lesen und zu beachten ist und aufbewahrt werden muss.

Es gibt verschiedene Zeitwerte. Z.B. Versicherungen im Schadensfall ansetzen, es gibt merkantile Zeitwerte, den ein Gebrauchtgerät gleichen Typs, Alters und Beschaffenheit auf dem Gebrauchtmarkt hat (und hier muss die Anleitung bei sein) . Das steht hier nicht zur Debatte, die Geräte sind Bestandteil der Mietsache und sollen vom nächsten Mieter weiter genutzt werden und weiterhin hat ein Elektroherd von 8 Jahren nicht mehr nur einen Zeitwert von 80, - €.

Das mit den 800,- € war eine Mutmaßung von mir, ich meine, UP hat vielleicht eine Null vergessen und hatte seinerzeit 800,- € Mietkaution einbehalten.

Nunja - warum sollte der Mieter das bezahlen müssen? Hat er das Gerät kaputtgemacht?

Das könntet Ihr dem Mieter durchaus in Rechnung stellen. Wenn entsprechende Mängel im Übergabeprotokoll stehen. Ob das so ist, willst Du ja leider nicht verraten.