Frage zur Kaution

Hi Leute,

habe folgende Frage. Mein Mietvertrag den ich hier in Wien unterschrieben habe ist auf 2 Jahre ausgelegt. Nun will ich aber schon früher Ausziehen und habe nun folgendes Problem. In meinem Mietvertrag steht:

„Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses in voller Höhe an dem Mieter rückerstattet, vorausgesetzt die Laufzeit des Vertrages wurde erfüllt…“

Meine Frage nun: Darf man die Kaution sozusagen (nach österreichischem Recht) als „Druckmittel“ verwenden sodas die Vertragslaufzeit eingehalten wird? Oder wiederspricht das dem definierten Verwendungszweck einer Kaution (hoffe das es so eine definition gibt :stuck_out_tongue:). Oder gitb es sonst einen rechtlichen Grund warum das der Vermieter nicht machen darf?

Ich weiß nicht ob das wichtig ist aber ich bin in einer WG und habe 1 Zimmer gemietet.

LG Olaf

Ich habe keine österreichischen Mietrechtskenntnisse.
Wird im .de - Forum wohl auch eher die Ausnahme sein.
MfG

Ich habe keine österreichischen Mietrechtskenntnisse.
Wird im .de - Forum wohl auch eher die Ausnahme sein.
MfG

Probier es einfach auf mehreren Plattformen und es gibt auch einige Ähnlichkeiten zwischen Österreich und Deutschland man müsste halt nur wissen ob mein Problem hier auch eine ist. :smile:

Guten Morgen Olaf,

leider kenne ich mich im österreichischem Recht nicht aus. Ob es mit unserem vergleichbar ist, weiß ich nicht.
Bei uns würde die Auszahlung von mehreren Bedingungen abhängen, z.B. wurden alle Zahlungen (Miete, Nebenkosten) geleistet, wurden alle Vereinbarungen des Mietvertrags (Schönheitsreparaturen, Schlüsselrückgabe, Wohnung geräumt…) eingehalten.

Sorry,kann dir in diesem Fall leider nicht helfen.

Fred

Hallo Olaf,

tut mir leid, ich habe keine Ahnung, wie das in Österreich läuft.

hallo olaf,

ich kann - schon allein aufgrund der tatsache, dass es in Ö anders sein kann, - nur folgende vermutung (!!) abgeben, da ich auch im internet auf die schnelle nichts gefunden habe:

ich schätze, dein vermieter DARF die kaution zurück halten, weil du das ja genau so unterschrieben hast und es demnach (zeitmiet)vertragsgegenstand ist.

daher würde ich dir raten: vermieter befragen, ob du

  1. trotzdem früher MIT kaution raus darfst oder
  2. ob du wenigstens einen teil zurück kriegst oder
  3. ggf. auch mit voller kautionsrückgabe, wenn du einen akzeptablen nachmieter stellst (den er in D aber übrigens so oder so nicht akzeptieren muss).

alles ohne gewähr!

viel glück!!

mannheim13

Tut mir leid, zum österreichischen Recht kann ich keine Auskünfte geben.

sorry, weiss leider keine Antwort, da kein Jurist.
Das nächste Mal besser speziell nach „Experten“ suchen.

Alles Gute!

Hallo
Tut mir leid, ich habe keine Antwort.