Frage zur KfZ-Steuer in Berlin

Hallo,

ich möchte mir demnächst mein erstes Auto zulegen. Wie ich nun schon herausgefunden habe, muss in Berlin die KfZ-Steuer komplett im vorraus bezahlt werden.

Meine Frage ist aber nun, wie wird gezählt?

  • 12 Monate ab den Tag der Zulassung
    oder
  • aber der Zulassung bis Ende des Jahres

Bsp.
Autokauf am 1. Juni 09:

  • KfZ-Steuer bis 31.05.2010
  • KfZ-Steuer bis 31.12.2009

Viele Grüße

Denkzettel

Hiho.

egal ob Berlin, München, hamburg oder sonstwo in deutschland. Die Steuer wird immer im Voraus gezahlt. Und zwar 12 Monate vom Tag der Zulassung an so daß immer z.B. am 1.5. oder 1.8. usw. die Steuer fällig wird.

Grüßli,
Arcon

Ah ok. Danke.

Ich dachte mal, irgendwo von irgendwem gehört zu haben, dass man die auch 1/4 oder 1/2-jährlich zahlen kann.

Vielen Dank!!

Gruß

Denkzettel

Hiho,

ja, das geht auch in Ausnahmefällen. Aber soweit ich weiß erst ab hohen Steuerbeträgen (kann mich da auch irren)

Grüßli,
Arcon

Hallo,

das wird so sein wie bei uns in RLP:

Du läßt den Wagen z, gibst Kontodaten an, bekommst nach 3 Wochen Post vom FA und nach weiteren 2-6 Wochen ziehen sie den Betrag ein.

MfG

Hi,

nun habe ich gerade auf berlin.de (http://www.berlin.de/labo/kfz/dienstleistungen/kraft…) folgendes gefunden:

Die Aushändigung der Fahrzeugpapiere und damit die Zulassung des :Fahrzeuges wird davon abhängig gemacht, dass der Halter im Falle :einer Steuerpflicht des Fahrzeuges die Steuer für den ersten :Entrichtungszeitraum (in der Regel ein Jahr) sowie bestehende :Steuerrückstände bei der Zulassung entrichtet.

Die Entrichtung der Steuer kann

* bar
* unbar mittels Zahlung mit EC-Karte mit PIN
* per Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto des Halters durch :die Steuerverwaltung erfolgen.

Heißt also, ich muss doch sofort bei der Anmeldung die Steuer entrichten und habe keine Wartezeit von ± 2/3 Wochen.

Aber das beste ist wohl, ich rufe dort einfach mal an.

Viele Grüße

Denkzettel

Hi,

* per Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto des Halters durch :die Steuerverwaltung erfolgen.

Heißt also, ich muss doch sofort bei der Anmeldung die Steuer
entrichten und habe keine Wartezeit von ± 2/3 Wochen.

Doch Du widersprichst Dir gerade. Lastschrift durch die Steuerverwaltung das dauert. Haben doch erst vor ein paar Wochen den Wagen meiner Freundin und ich meinen Alt-Toyota zugelassen… bis die das Geld vom Konto hatten, habe ich den Toyota bereits wieder abgemeldet gehabt.

MfG

OK. Kannst Du Recht haben… Behörden sind ja nun wirklich nicht die schnellsten.

Danke Dir jedenfalls :smiley:

Gruß

Denkzettel

Sagen wir mal so:

Die Finanzämter sind seit Internetanbindung deutlich schneller geworden, AUCH bei Rückzahlungen !

MfG

Hallo,

Ich dachte mal, irgendwo von irgendwem gehört zu haben, dass
man die auch 1/4 oder 1/2-jährlich zahlen kann.

Nicht als Privatmann. Bei Firmenflotten geht das evtl.

Beste Grüße
Guido