Frage zur KFZ-Versicherung allg

Hallo www-Gemeinde!

Bin bei Versicherung XY mit meinem PKW versichert. Nun habe ich mir einen „neuen“ PKW geholt, etwas voreilig, wie ich gerade bemerkte. Der Wagen ist nämlich schon knapp 20 Jahre alt und wird bei Vers. XY leider nicht versichert (nur bis BJ 93).

Jetzt muss ich also die Vers. wechseln. Das dürfte für mich bedeuten

  • mit SF-Rabatt 125 % (oder sogar höher) starten?
  • ein Wechsel zu meinem bisherigen Rabatt (55 %) geht dann wohl erst, wenn der „alte“ Wagen abgemeldet wurde?

Wäre nett, wenn mir das einer kurz beantworten kann, da die Versicherung keinen Tel.-Support hat.

Danke im Voraus!

Kosakenzipfel

Hallo www-Gemeinde!

Auch Hallo,

Jetzt muss ich also die Vers. wechseln. Das dürfte für mich
bedeuten

  • mit SF-Rabatt 125 % (oder sogar höher) starten?

Zweitwagen- oder Führerscheinregelung = SF 1/2, ob das nun 125%, mehr oder weniger sind, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

  • ein Wechsel zu meinem bisherigen Rabatt (55 %) geht dann
    wohl erst, wenn der „alte“ Wagen abgemeldet wurde?

Richtig.

da die Versicherung keinen Tel.-Support hat.

Was es doch alles gibt :wink:

Danke im Voraus!

Gerne

Kosakenzipfel

Gruß Keki

hallo,
man kann auch den sf-mit versicherungsbeginn auf den neuen versicherer übertragen. dann wird das alte kfz allerdings neu eingestuft.
ob das für dich günstiger ist, mußt du dir selbst durchrechnen.
wie das geht? faq´s deines versicherers lesen.
bist du dir sicher, daß du dir den richten versicherer ausgesucht hast?

snake

  • mit SF-Rabatt 125 % (oder sogar höher) starten?

Wir würden Dich mit 85 % einstufen können (unter bestimmten Voraussetzungen)

  • ein Wechsel zu meinem bisherigen Rabatt (55 %) geht dann
    wohl erst, wenn der „alte“ Wagen abgemeldet wurde?

Ja.

Wäre nett, wenn mir das einer kurz beantworten kann, da die
Versicherung keinen Tel.-Support hat.

Das vermag ich nicht zu glauben.

Hallo,

Der Wagen ist nämlich schon knapp 20 Jahre
alt und wird bei Vers. XY leider nicht versichert (nur bis BJ
93).

Mit der Kfz-Versicherung bei einem 20-Jahre alten Fahrzeug ist wohl die Kfz-Haftpflicht gemeint. Für eine solche Versicherung besteht in Deutschland für jede Gesellschaft Kontrahierungszwang nach § 5 des Pflichtversicherungsgesetzes. Der Versicherungsschutz darf nicht abgelehnt werden. Allerdings kann die Gesellschaft einen Abwehrbeitrag erheben, der so hoch ist, dass keiner ihn bezahlen wird.

Gruß Woko

Auch hallo,

Allerdings kann die Gesellschaft einen Abwehrbeitrag erheben,
der so hoch ist, dass keiner ihn bezahlen wird.

nein, das kann Sie nicht. Der VR müsste diese „nachweisbar höhere Gefahr“ begründen, was er in 99% der Fälle nicht kann (§5 (3) PflVG.

Grüße, M

Hallo Masch,

nein, das kann Sie nicht. Der VR müsste diese „nachweisbar
höhere Gefahr“ begründen, was er in 99% der Fälle nicht kann
(§5 (3) PflVG.

auch wenn die Versicherung keine „Mondbeiträge“ nehmen darf, so kann sie aber doch eine im Vergleich zu anderen Versicherern äußerst unattraktive Prämie verlangen (und diese dann auch wie Du sagst notfalls nachweisen).
Somit ist in den allermeisten Fällen wohl der Versicherungsnehmer „ausreichend“ abgeschreckt, als dass er sein Fahrzeug noch dort versichern möchte. Insofern ist die Beitragsbremse in Form der Nachweisbarkeit der höheren Gefahr doch wohl eher theoretischer Natur, oder?

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Insofern ist die
Beitragsbremse in Form der Nachweisbarkeit der höheren Gefahr
doch wohl eher theoretischer Natur, oder?

Hallo Frank,

das ist - da hast Du Recht - insofern theoretisch, weil das niemand hinterfragt. Und wo kein Kläger…
Letztlich wird der VR aber in 99% der Fälle einen solchen Nachweis nicht führen können: wenn er nicht statistisch belegen kann, dass „Autos Bj. 93“ mehr Schäden verursachen als zB „Bj. 96“, muss er das Fz zum Unternehmenstarif versichern.

Grüße, M