Hallo,
ich versteh einen Punkt bei der Kleinunternehmerregelung nicht:
Unternehmer A nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch (Gründung 2010). In den ersten Jahren bleibt er auch unter den 17.500€ Umsatz. Für 2013 geht der Unternehmer wie in den Vorjahren davon aus, dass er unter 50.000 € Umsatz bleibt. Nun kommt es aber wie es kommt - Kunde droht mit Auftrag und im August 2013 wird der Vertrag unterschrieben, aus dem dann hervorgeht, dass er die 50.000€ Umsatz deutlich überschreiten wird.
Was passiert nun? Für 2014 ist dann klar keine Kleinunternehmerregelung mehr anwendbar - was passiert aber 2013? Und vor allem was mit den schon geschriebenen Rechnungen auf die keine Umsatzsteuer erhoben wurde?
Wenn ich auf der Seite des BMWi schaue steht da:
[zitat]
Maßgeblich sind die Verhältnisse im Prognosezeitpunkt. Ein späteres tatsächliches Überschreiten der jeweiligen Grenze ist unschädlich.[/zitat]
diese Sätze stehe aber in unmittelbarem Zusammenhang mit der Unternehmensgründung, bzw. dem Folgejahr - kein Wort wenn das erst später passiert.
Grüße