Frage zur Kleinunternehmerregelung

Hallo,

ich versteh einen Punkt bei der Kleinunternehmerregelung nicht:

Unternehmer A nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch (Gründung 2010). In den ersten Jahren bleibt er auch unter den 17.500€ Umsatz. Für 2013 geht der Unternehmer wie in den Vorjahren davon aus, dass er unter 50.000 € Umsatz bleibt. Nun kommt es aber wie es kommt - Kunde droht mit Auftrag und im August 2013 wird der Vertrag unterschrieben, aus dem dann hervorgeht, dass er die 50.000€ Umsatz deutlich überschreiten wird.

Was passiert nun? Für 2014 ist dann klar keine Kleinunternehmerregelung mehr anwendbar - was passiert aber 2013? Und vor allem was mit den schon geschriebenen Rechnungen auf die keine Umsatzsteuer erhoben wurde?

Wenn ich auf der Seite des BMWi schaue steht da:

[zitat]
Maßgeblich sind die Verhältnisse im Prognosezeitpunkt. Ein späteres tatsächliches Überschreiten der jeweiligen Grenze ist unschädlich.[/zitat]

diese Sätze stehe aber in unmittelbarem Zusammenhang mit der Unternehmensgründung, bzw. dem Folgejahr - kein Wort wenn das erst später passiert.

Grüße

Hallo,

ich versteh einen Punkt bei der Kleinunternehmerregelung
nicht:

Unternehmer A nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch
(Gründung 2010). In den ersten Jahren bleibt er auch unter den
17.500€ Umsatz. Für 2013 geht der Unternehmer wie in den
Vorjahren davon aus, dass er unter 50.000 € Umsatz bleibt. Nun
kommt es aber wie es kommt - Kunde droht mit Auftrag und im
August 2013 wird der Vertrag unterschrieben, aus dem dann
hervorgeht, dass er die 50.000€ Umsatz deutlich überschreiten
wird.

Was passiert nun? Für 2014 ist dann klar keine
Kleinunternehmerregelung mehr anwendbar - was passiert aber
2013? Und vor allem was mit den schon geschriebenen Rechnungen
auf die keine Umsatzsteuer erhoben wurde?

Es verbleibt bei der Kleinunternehmerregelung. Maßgebend ist die zu Beginn eines Jahres vorzunehmende Beurteilung der Verhältnisse für das laufende Kalenderjahr.
Das Finanzamt darf aber den Nachweis verlangen, auf welche Umstände der Unternehmer seine Prognose zu Beginn des Kalenderjahres gestützt hat.

Wenn ich auf der Seite des BMWi schaue steht da:

[zitat]
Maßgeblich sind die Verhältnisse im Prognosezeitpunkt. Ein
späteres tatsächliches Überschreiten der jeweiligen Grenze ist
unschädlich.[/zitat]

diese Sätze stehe aber in unmittelbarem Zusammenhang mit der
Unternehmensgründung, bzw. dem Folgejahr - kein Wort wenn das
erst später passiert.

Die Umsatzgrenzen des § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz geltend unabhängig von der Dauer unternehmerischen Tätigkeit.

Gruss

Grüße

danke! owt…

Es verbleibt bei der Kleinunternehmerregelung.

Danke…