Folgende Situation
Person X ist arbeitslos(ALG II). Erhält aber von der ArbeitsAgentur aus verschiedenen Gründen kein Geld. Ist somit auch nicht automatisch plichtversichert. Das heißt er muss sich selbst um seine Krankenversicherung kümmern. Person X ist zur zeit nicht krankenversichert. Person X war voher aufgrund seiner beruflichen Situation privat versichert (2 Monate). Ein Eintritt ist nach Rücksprache mit der Gesetz. Krankenkasse in die GSK ist nicht möglich. Das heisst privat versichern. Wo kann sich Person X möglichst günstig privat versichern ??
Das ist die falsche Frage!!! Günstig könnte als billig verstanden werden! Definiere billig? Temporär? Heute? Morgen auch???
Die wichtigsten Dinge sollten abgesichert sein - ohne Einschränkungen!
Wie sind die persönlichen Besitzverhältnisse???
Warum wurde die bisherige PKV beendet??
Welche Gesellschaft war das???
Wie billig darf es sein? Was kannst Du definitiv ausschließen? Was ist mit Selbstbehalten??? Wann bist Du genau geboren??? Wie ist die Familiensituation??? Ab wann bekommst Du Leistung???
PKV ohne Beratung ist wie Therapie ohne Untersuchung - man hat mehr tote Patienten!
Thorulf Müller
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die GSK ist nicht möglich. Das heisst privat versichern. Wo
kann sich Person X möglichst günstig privat versichern ??
Jede PKV hat Tarife mit hohen und mit niedrigen Beiträgen. Einige Gesellschaften werben inzwischen mit Beiträgen unter 100 € im Monat. Ein ALG II Empfänger hat, glaube ich, bei den Leistungen keine große Wahl, da muß er etwas nehmen, was einen möglichst niedrigen Beitrag hat.
Und die nicht gedeckten Kosten - man sollte auch in der Situation mit Verstand an das Thema herangehen.
Thorulf Müller
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Und die nicht gedeckten Kosten - man sollte auch in der
Situation mit Verstand an das Thema herangehen.
Lesen hilft: Es geht um einen ALG II Empfänger , Alter unbekannt. Da ist ein rundum-KV Schutz wohl kaum finanzierbar. Dazu wie er die Restkosten finanzieren soll, habe ich allerdings auch keine Idee, ich war noch nie mit so einer Situation konfrontiert.
Er scheint aber Geld zu haben, weil er kein ALG II empfängt, also mitnichten ein ALG II Empfänger sein kann. Er wäre sonst Versicherungspflichtig! Er muss also Geld haben!
Thorulf Müller
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Er scheint aber Geld zu haben, weil er kein ALG II empfängt,
also mitnichten ein ALG II Empfänger sein kann. Er wäre sonst
Versicherungspflichtig! Er muss also Geld haben!
Thorulf Müller
Wo lebst Du eigentlich? Ich kenn zwar immer noch nicht die Wichtigkeit Deiner Identität, jedoch scheinst Du an der Realität vorbeizuleben.
frieeda
Ich lebe in der Realität! Der vRealität der Aus-
-sagen der Fraegsteller, der folgendes von sich sagt:
Person X ist arbeitslos(ALG II). Erhält aber von der ArbeitsAgentur aus verschiedenen Gründen kein Geld. Ist somit auch nicht automatisch plichtversichert. Das heißt er muss sich selbst um seine Krankenversicherung kümmern. Person X ist zur zeit nicht krankenversichert. Person X war voher aufgrund seiner beruflichen Situation privat versichert (2 Monate).
Also bin ich nicht außerhalb der Realität, sondern mitten drin!!!
Er bekommt kein Geld - das ist der Fall wenn er welches hat!!!
Seine PKV ist beendet!!! Gründe gibt es Verschiedene - keine Zahlungen, Ausreise aus Deutschland, Vermögen, etc.!!!
Thorulf Müller
der, wo nicht das problem, sondern die Lösung sieht!!! Hier ist aber eher Inanspruchnahme zu befürchten!!!
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Kleine abstrakte Denkidee:
Wenn X eine Tätigkiet im Bereich über 400€ annimmt wird er in der Regel KV-Pflichtig. Bspw. über haushaltsnahe Dienstleistungen, die nahezu jeder anbieten kann erfolgt eine gewisse Steuerersparnis. Wenn sich X und sein Arbeitgeber auf eine Form der Gehaltsrückzahlung einigen sollte so relativ günstig eine KV-Pflicht entstehen. Da er kein ALGII erhält würden auch keine Kürzungen erfolgen.
Dies ist jedoch nur ein wirre Idee und kein Anstoss zur Scheinbeschäftigung ioder sonstigen illegalen Geschichten!
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Es gibt auch Fälle in denen das Sozialamt den Versicherungsbeitrag übernimmt, auch wenn kein ALG II gezahlt wird.
Er soll einfach mal einen Antrag stellen.
Gruß
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