Vielleicht kann mir hierauf jemand ne Antwort geben. Es geht um einen Herrn, der derzeit im Koma liegt & somit über den Fall nicht sprechen kann.
Der Herr war Privat Krankenversicht, durch Aufgabe von Betrieb & priv. Problemen kamen keine Zahlungen mehr, so dass (vermutlich, nicht genau nachvollziehbar) die Private Krankenversicherung ausserordentlich kündigte.
Nun liegt der Herr seid ein paar Tagen auf der Intensivstation im Koma, hat keine Krankenversicherung und ist (so wie es aktuell aussieht) fast pleite.
Es ist weder die bisherige Versicherung noch die Schuldenhöhe bekannt, Patientenverfügung existiert soviel wir wissen nicht.
Kann man da irgend etwas machen, damit der Herr wieder bei ner Versicherung aufgenommen wird, z.B. Zahlung der ausstehenden Beiträge oder Pflichtversicherung?
ich würde mich zuerst einmal darum kümmern, dass jemand da ist, der sich um so etwas kümmert.
Sprich, wenn keine Vollmachten da sein, wäre ein Antrag auf Betreuung beim Amtsgericht sicherlich sinnvoll. Wobei dies oft schon von den Ärzten angeregt wird.
Das bringt m.E. recht wenig… wenn jetzt ein gerichtlicher Betreuer eingestellt wird, muß der Betreuer alles regeln auch wenn der Herr wieder wird. Und danach siehst’s aktuell aus.
Aber das ganze hat ja vorab mal nichts mit der hier angesprochenen Problematik zu tun - es geht in Erster Linie um die Krankenversicherung.
Und da halt nochmals der Verweis auf meine obrige Frage!
ich würde mich zuerst einmal darum kümmern, dass jemand da
ist, der sich um so etwas kümmert.
Sprich, wenn keine Vollmachten da sein, wäre ein Antrag auf
Betreuung beim Amtsgericht sicherlich sinnvoll. Wobei dies oft
schon von den Ärzten angeregt wird.
das krankenhaus soll sich an das Sozialamt wenden - die werden die Kosten übernehmen und vorher alles Vorhandene verwerten!
Da er zuletzt in der PKV war, kann das Sozialamt ihn ab dem 01.07.2007 im Standardtarif bei einer PKV versichern.
Die letzte Versicherung wird ihn zurzeit nicht zurücknehmen - auch nicht bei Zahlung der rückständigen Beiträge!
Wäre seine letzte KV eine GKV, dann wäre das früher auch so gewesen. Durch das neue Gesetz sind diese Personen ab dem 01.04.2007 wieder Mitglied in der GKV!
das krankenhaus soll sich an das Sozialamt wenden - die werden
die Kosten übernehmen und vorher alles Vorhandene verwerten!
Mh vorhandenes verwerten- bedeutet dies auch ohne seine Einwilligung, z.B. das Auto?
Konto ist bereits gepfändet, lt. seiner Steuerberaterin kurz vor der Eröffnung Insolvenz, bisher anscheinend nur eine Eidesstattliche Versicherung
Da er zuletzt in der PKV war, kann das Sozialamt ihn ab dem
01.07.2007 im Standardtarif bei einer PKV versichern.
und vorher, also aktuell…? Er ist ja derzeit im KH und nicht erst ab Juli…
Die letzte Versicherung wird ihn zurzeit nicht zurücknehmen -
auch nicht bei Zahlung der rückständigen Beiträge!
Mist, wie sicher ist das. Lassen da die PKV’s mit sich reden…?
Wäre seine letzte KV eine GKV, dann wäre das früher auch so
gewesen. Durch das neue Gesetz sind diese Personen ab dem
01.04.2007 wieder Mitglied in der GKV!
Wieso entschuldigung? Kein Thema ^^ . Die Kosten sind mir ungefähr bewusst, daher ja auch die Frage, ob bei ner Zahlung die KV wieder „anspringen“ wurde
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]