Frage zur Krankenversicherung

Hallo,

eine Bekannte von mir hat folgende Frage:

In ca. 1 1/2 Wochen werde ich mein erstes Kind bekommen, welches - bekannterweise - ein 50%-iges Risiko hat, meine VHL-Anlage zu erben (siehe http://www.hippel-lindau.de). Mein
Mann und ich sind beide Beamte, allerdings ist nur er privat versichert. Ich bin - wegen der hohen Risikozuschläge - gesetzlich versichert. Und zwar bei der BARMER, bei der ich auch immerhin mehr als Euro XX monatlich „abdrücken“ muss.

Ich dachte bisher immer, dass eine Mutter ihr Kind automatisch bei sich mitversichern kann. Neuerdings las ich aber in der Zeitung über ein Gerichtsurteil, welches besagte, dass ein Kind mit unterschiedlich versicherten Eltern automatisch bei dem Elternteil mitversichert werden muss, der in der Privaten ist. Bevor die Privaten aber jemanden aufnehmen, prüfen sie doch sehr kritisch, ob es eine Rechtfertigung für saftige Risikozuschläge gibt.

Nun meine Frage: Darf die Kasse meines Mannes Auskunft verlangen über vererbliche Erkrankungen der Ehefrau? Wäre das ein übliches Verfahren?

Vielleicht weiss jemand eine Antwort darüber!

Vielen Dank schon mal!

Andreas

Hallo,

also zunächst müsste geklärt werden ob der Elternteil, der in der
PKV ist über der monatlichen Grenze von 3450,00 Euro liegt und
ausserdem mehr verdient als der Elternteil, der in der BEK versichert ist.
Ist dies nämlich nicht der Fall, kann das Kind in die kostenlose
Familienversicherung in der BEK.
Im anderen Fall hat das Kind das Recht, sich in der BEK freiwillig
zu versichern - kostet etwa 122,00 Euro mtl.
Die gesetzliche Kasse fragt nich nach Vorerkrankungen oder
geerbten Krankenheiten, sondern versichert einfach.
Bei den privtaen dagegen spielt der Gesundheitszustand wohl eine
Rolle - allerdings, wenn nicht ausdrücklich nach Erbkrankheiten
gefragt wird, die derzeit nicht akut sind, kann ich mir nicht vorstellen, dass das im Leistungsfall zum Nachteil gereichen
könnte - Raimund muesste das besser wissen.

Gruss

Günter

danke für den Ball!
also: ein Kind kann innerhalb von 6 Wochen bei der Privatversicherung des Vater oder der Mutter versichert werden, gleichgültig, wie krank es ist.
Achtung! Bitte nicht zu spät anmelden!
Zu dem haben verschiedene Private einen Kontrahierungszwang = Annahmezwang bei Beamten. Leider zeitlich begrenzt. Wird alleerdings von den Vermittlern nicht gerne verkauft, wenn der Neubeamte eine schwerere Krankheit hat. Meist geht das einher mit 0,- € Provision. Und wer arbeitet schon gerne umsonst?
Um wieder aufs Kind zu kommen: hier ist also die freie Wahl: BEK oder private. Beide nehmen das Kind gleich noch der Geburt an.
Grüße
Raimund

Hallo Günter,

bin zwar nicht Raimund, erlaube mir aber dennoch einen Kommentar.

Zu der Beamtin. Sie wurde in meinen Augen damals schlecht beraten. Derzeit zahlt sie 100% Prämie für bestenfalls 50% Leistung. Wäre sie innerhalb eines Monats ab Ernennung in den Beamtenstatus (Beamter auf Probe) in die PKV gegangen, wären maximal 100 % Risikozuschlag zu zahlen gewesen. Jetzt ist das natürlich etwas anderes.

Zum Kind: Das Kind hat zum einen die Möglichkeit, die Günter angesprochen hatte.

Sollte das Kind allerdings in der PKV versichert werden, besteht auch hier ein Kontrahierungszwang. Voraussetzung ist, dass das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt zum ersten des Geburtsmonats versichert wird und das Elternteil mindestens 3 Monate versichert war. Wartezeiten gilt es keine zu erfüllen.
Sprich: 25.3. Geboren, Meldezeit bis 25.5. Versicherungsbeginn 1.3.

Ein Risikozuschlag ist hierbei nur dann erlaubt, wenn der Schutz höherwertiger ist, als der des Elternteiles. Dieser Schutz muss allerdings eben min. die 3 Monate bestand gehabt haben.

Gruß
Marco

Juhu Raimund,

also: ein Kind kann innerhalb von 6 Wochen bei der
Privatversicherung des Vater oder der Mutter versichert
werden, gleichgültig, wie krank es ist.

Wie schon geschrieben: :smile: In der PKV 2 Monate, in der GKV automatisch.

Achtung! Bitte nicht zu spät anmelden!

Weil dann gibt es nix mehr „umsonst“.

Gruß
Marco