Frage zur Kündigungsfrist
Hallo,
ich (geb. 04.06.1981) bin seit dem 19.07.2005 bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt. Nun möchte ich das Arbeitsverhältnis in diesem Monat (5/2010) kündigen.
Im Arbeitsvertrag steht: „Die Kündigungsfrist richtet sich nach § 622 BGB“.
Kann ich am 01.07.2010 bei einem neuen Arbeitgeber anfangen oder beträgt die Kündigungsfrist hier 2 Monate ?
Das Arbeitsverhältnis hat meiner Meinung ja noch keine 5 Jahre bestanden(erst 4 Jahre und 11 Monate).
Gruss Monty
Bei einer Kündigung zum 30.06.2010 hat das Beschäftigungsverhältnis keine 5 Jahre bestanden. Selbst wenn die Kündigung zum 31.07.2010 eingereicht werden würde, besteht das faktische Beschäftigungsverhältnis immer noch keine 5 Jahre, da es weiterhin in §622(2) BGB heißt: „Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.“
Somit hast du nach BGB eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
Kleine Korrektur… Es muss natürlich 1 Monat zum Monatsende heißen 
Kleine Korrektur… Es muss natürlich 1 Monat zum Monatsende
heißen 
Alles klar, vielen Dank für die Antwort.