Frage zur Kündigung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe gestern meine Kündigung erhalten. Ich kenne mich nicht mit Kündigungen aus, mir der Text der Kündigung allerdings etwas zweifelhaft vorkommt. Deshalb wollte ich fragen, wenn ich Ihnen den Text sende, ob Sie mir da helfen können. Ich gerne wüsste ob die Kündigung korrekt geschrieben ist oder nicht. Zum Anwalt, Arbeitsamt oder ähnlichem kann ich ja erst am Montag gehen, und ich hätte gerne gewusst ob die Kündigung korrekt ist oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Maryan66

dürfen Sie gerne … es geht aber auch so: zu wann wurde gekündigt? gilt ein Tarifvertrag? noch in der Probezeit? befristet? Grund (nur bei personenbedingter Kündigung notwendig)?

Eine Kündigung kann formlos sein, es muss nur enthalten sein wann das Verhältnis begann (Datum), zu wann es zugegangen ist, und zu wann es beendet wird und ggf eine Begründung … ansonsten kann man bei einer Kündigung nicht „unkorrekt“ machen

Hallo,
um Ihnen helfen zu können, bräuchte ich schon mehr Informationen.

MfG

Hallo blubber47,
erst einmal vorneweg: ich wurde zum 02.01.2009 in der Firma eingestellt und unsere Betriebsgröße umfasst inklusive mir 5 Mitarbeiter.

Kann es sein, das dann kein Kündigungsgrund auf Grund der kleinen Betriebsgröße angegeben werden muss?

Text der Kündigung:

Kündigung

Sehr geehrte Frau XXXXX,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, d.h. zum 31.07.2010. Aufgrund unsere Betriebsgröße steht Ihnen kein Kündigungsschutz zu. Dennoch bieten wir Ihnen ohne Anerkennung einer dahingehenden Rechtspflicht eine soziale Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes in Höhe von XXXX.XX (ein Bruttomonatsgehalt) an. Diese Entschädigung steht Ihnen allerdings nur zu, wenn Sie uns durch Gegenzeichnung und Rückreichung eines Exemplares diese Schreibens bestätigen, das Sie diese Kündigung nicht gerichtlich angreifen werden, und das mit der Zahlung Ihrer Bezüge bis einschließlich 31.07.2010 unter Einbezug der vorgenannten Entschädigung Ihre sämtlichen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten und erledigt sind.

Es folgt noch der übliche Hinweis, das ich mich beim unverzüglich beim Arbeitsamt u.s.w. melden muss.

Vielen Dank vorab für Ihre Info.

Maryan66

Hallo Herr Ritter,

erst einmal vorneweg: ich wurde zum 02.01.2009 in der Firma eingestellt und unsere Betriebsgröße umfasst inklusive mir 5 Mitarbeiter.

Kann es sein, das dann kein Kündigungsgrund auf Grund der kleinen Betriebsgröße angegeben werden muss?

Text der Kündigung:

Kündigung

Sehr geehrte Frau XXXXX,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, d.h. zum 31.07.2010. Aufgrund unsere Betriebsgröße steht Ihnen kein Kündigungsschutz zu. Dennoch bieten wir Ihnen ohne Anerkennung einer dahingehenden Rechtspflicht eine soziale Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes in Höhe von XXXX.XX (ein Bruttomonatsgehalt) an. Diese Entschädigung steht Ihnen allerdings nur zu, wenn Sie uns durch Gegenzeichnung und Rückreichung eines Exemplares diese Schreibens bestätigen, das Sie diese Kündigung nicht gerichtlich angreifen werden, und das mit der Zahlung Ihrer Bezüge bis einschließlich 31.07.2010 unter Einbezug der vorgenannten Entschädigung Ihre sämtlichen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten und erledigt sind.

Es folgt noch der übliche Hinweis, das ich mich beim unverzüglich beim Arbeitsamt u.s.w. melden muss.

Vielen Dank vorab für Ihre Info.

Maryan66

Hallo,

es ist wichtig zu wissen

a) wieviele Mitarbeiter sind im Betrieb

b) wie lange war die Beschäftigung

c) ist die Sozialauswahl richtig getroffen?

d) gibt es einen Betriebsrat und wurde der ordnungsgemäß gehört?

Auf jeden Fall zu einem Anwalt oder zur Gewerkschaft (die überprüfen- bzw. klagen kostenlos)

Liebe Grüße und trotzdem ein schönes WE,

Ihr „Helfer“ … der erst am Montag wieder ins Net schaut, man muss auch mal Wochenende und WM haben :wink:

Meine email ist [email protected]

wann genau erhalten? vor dem 01.07? (AG muss fristgerechten Zugang nachweißen können) Kündigungsschutz besteht ab dem 6 Monat, egal wie groß der Betrieb ist, ein sehr beliebter Trick, da im KSchG gar nix davon steht *lach* hier wird die Unwissenheit gerne ausgenutzt. Ich betone nochmals, dass eine Kündigung NUR bei Personen- oder Verhaltensbedingter Kündigung begründet werden muss, sonst besteht keine Pflicht dazu, durch akzeptanz der Abfindung und Unterschrift würdest du allerdings auf dein Kündigungsschutz verzichten, was zulässig ist. Wer sowas anbietet weiß genau, dass er nur blufft und nichts zu bieten hat oder sich wehren könnte.

Hallo Herr Ritter,

erst einmal Danke für Ihre Antwort. Leider habe ich für unwissende wie mich noch eine Frage ich habe die Kündigung erst gestern also am 02.07.2010 erhalten und wurde ja zum 31.07.10 gekündigt.
Der Arbeitgeber meint auf Grund seiner kleinen Betriebsgröße mit mir sind es insgesamt 5 Mitarbeiter hätte ich keinen Kündigungsschutz.
Das ich sehr wohl Kündigungsschutz habe, hatten Sie mir geschrieben, das habe ich verstanden.
Was bedeutet für mich Kündigungschutz in diesem Fall??
Ich wäre Ihnen echt dankbar, wenn Sie mir dies erläutern würden.

Viele Grüße

Maryan66

Hallo, erst einmal vorneweg: ich wurde zum 02.01.2009 in der Firma eingestellt und unsere Betriebsgröße umfasst inklusive mir 5 Mitarbeiter. (Chef, Chefin 3 Angestellte, ok Chefin ist auch angestellt.)

Betriebsrat gibt es nicht und in der Gewerkschaft bin ich auch nicht.

Bezgl. der Sozialauswahl: Mein Kollege ist verheiratet keine Kinder ist 34, und dem Chef sein Stellvertreter, ich bin 49 und ebenfalls verheiratet, keine Kinder mehr im Haus. Dann habe ich noch eine Kollegin, sie ist 42 verheiratet und hat eine Tochter mit 20 und einen Sohn mit 14. Meine Kollegin hat er behalten, weil Sie für die Hälfte wie ich arbeit, einen Hungerlohn, und fast das gleiche macht.

Kann es sein, das dann kein Kündigungsgrund auf Grund der kleinen Betriebsgröße angegeben werden muss?

Text der Kündigung:

Kündigung

Sehr geehrte Frau XXXXX,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, d.h. zum 31.07.2010. Aufgrund unsere Betriebsgröße steht Ihnen kein Kündigungsschutz zu. Dennoch bieten wir Ihnen ohne Anerkennung einer dahingehenden Rechtspflicht eine soziale Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes in Höhe von XXXX.XX (ein Bruttomonatsgehalt) an. Diese Entschädigung steht Ihnen allerdings nur zu, wenn Sie uns durch Gegenzeichnung und Rückreichung eines Exemplares diese Schreibens bestätigen, das Sie diese Kündigung nicht gerichtlich angreifen werden, und das mit der Zahlung Ihrer Bezüge bis einschließlich 31.07.2010 unter Einbezug der vorgenannten Entschädigung Ihre sämtlichen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten und erledigt sind.

Es folgt noch der übliche Hinweis, das ich mich beim unverzüglich beim Arbeitsamt u.s.w. melden muss.

Vielen Dank vorab für Ihre Info.

Maryan66

Wie kam denn die Kündigung? normale Post? Einschreiben? Bote? es könnte sein, dass sie wegen Fristversäumnis nicht wirksam ist. Ihr bestehender Kündigungsschutz bewahrt sie zwar nicht vor einer Kündigung, lässt aber die Kündigungsschutzklage vor Gericht zu, was bei nichtvorhandensein der Fall wäre.

Hier noch ein Urteil des BAG zu dem Thema http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/kuendigu…
Die Kleinbetribsklausel ist nicht anwendbar, somit besteht Kündigungsschutz, eine Sozialauswhl muss also getroffen werden …

Mein persönlicher Tipp: Gerwerkschaft?? -> Klage oder generell Klage einreichen, wobei ich gerne behilflich bin, Anwaltspflicht besteht nicht in dem Fall -> Klage auf mutmaßlich nicht fristgerecht, auf Rücknahme ggf vergleich mit Höherer Abfindung

Guten Tag,

heute ist Samstag. Bis Montag halten Sie noch aus. Sie haben außerdem 3 Wochen Zeit ab Erhalt der Kündigung, um Kündigungsschutzklage einzureichen.

Gern können Sie auch zu uns kommen.

Ein schönes Wochenende wünscht

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -

Waitschies & Ziegenhagen
Fachanwälte für Arbeitsrecht

Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)

Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

http://www.wz-anwaelte.de

Hallo Maryan66,
dann solltest Du den Text der Kündigung Deiner Anfrage auch beifügen!
Ohne den Text kann ich Dir leider gar nichts dazu sagen.
Gruß
Wolfgang

Hallo Herr Lenssen,

erst einmal vorneweg: ich wurde zum 02.01.2009 in der Firma eingestellt und unsere Betriebsgröße umfasst inklusive mir 5 Mitarbeiter.

Die Kündigung habe ich am 02.07.10 persönlich ausgehändigt bekommen.
Kann es sein, das dann kein Kündigungsgrund auf Grund der kleinen Betriebsgröße angegeben werden muss?

Text der Kündigung:

Kündigung

Sehr geehrte Frau XXXXX,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, d.h. zum 31.07.2010. Aufgrund unsere Betriebsgröße steht Ihnen kein Kündigungsschutz zu. Dennoch bieten wir Ihnen ohne Anerkennung einer dahingehenden Rechtspflicht eine soziale Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes in Höhe von XXXX.XX (ein Bruttomonatsgehalt) an. Diese Entschädigung steht Ihnen allerdings nur zu, wenn Sie uns durch Gegenzeichnung und Rückreichung eines Exemplares diese Schreibens bestätigen, das Sie diese Kündigung nicht gerichtlich angreifen werden, und das mit der Zahlung Ihrer Bezüge bis einschließlich 31.07.2010 unter Einbezug der vorgenannten Entschädigung Ihre sämtlichen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten und erledigt sind.

Es folgt noch der übliche Hinweis, das ich mich beim unverzüglich beim Arbeitsamt u.s.w. melden muss.

Vielen Dank vorab für Ihre Info.

Maryan66

Hallo Maryan66,

oh wie schlimm, das ist schlimmer als ich dachte. Das Kündigungsschutzgesetz lässt dem Arbeitgeber aufgrund der geringen Beschäftigtenzahl freie Hand. D.h. er kann kündigen wie er möchte. NUr gegen Treu und Sitte darf er nicht verstoßen.
Geld nehmen und ab durch die Mitte!!

Viel Glück!!

das kann man leider nie sagen, weil es nicht nur auf den Text ankommt und bei einer Kündigung sich daher immer anwaltliche Hilfe empfiehlt.

Lotse

Hallo

wenn Sie wollen können Sie die Kündigung an folgenden Email-Adresse schicken: [email protected]
Mfg efuessl

Hallo Maryan66,
leider scheint das alles korrekt zu laufen:

  1. Bei einer Betriebsgröße von in der Regel 5 oder weniger Arbeitnehmern kommen wesentliche Vorschriften nicht zur Geltung (§ 23 Abs.1 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz KSchG)
    siehe: http://www.vkm-baden.de/infothek/kuendigungsschutzge…

  2. Somit gelten hier die Vorschriften des § 1 und § 1a KSchG leider nicht.

  3. Die Höhe der Entschädigung entspricht allerdings nach § 1a Abs. 2 KSchG.

Ich kann da leider keine Ungereimtheit entdecken.

LG Wolfgang

Hallo Herr Lenssen,
vielen Dank für Ihre Auskunft und Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Maryan66

Hallo cliff1000,
vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Maryan66