Frage zur Kündigung

Hallo Community,

folgendes angenommen: Ein Mieter möchte seinen Mietvertrag kündigen. Tut dies fristgerecht und mit Rückschein.
Bei dem Versuch den Vermieter zu kontaktieren, zwecks Abnahmetermin der Wohnung, stellt sich dieser als nicht erreichbar heraus und verweist auf ein Tochterunternehmen. Von diesem Unternehmen hatte der Mieter bisher keinerlei Kentnisse.

Die Frage lautet nun: Hat dies negative Konsequenzen für seine Kündigung? Hätte er diese an das Tochterunternehmen adressieren müssen? Im Mietvertrag ist neben der Immobilien AG eine Verwaltung angegeben. Der Mieter hat seine Kündigung direkt an die Immobilien AG versandt. Hat diese Gültigkeit?

Danke für Antworten!
LG Velvi … mehr auf

Nach meinem Verständnis ist der Eigentümer Vertragspartner, die Verwaltung Erfüllungsgehilfe in der Abwicklung der Vermieterangelegenheiten. Anderweitiges sollte ansonsten im Vertrag stehen.

Ich würde der Verwaltung an Deiner Stelle eine Kopie der Kündigung zukommen lassen mit dem Hinweis, der Eigentümer hätte bzgl. der Endabnahme an sie verwiesen und um einen entsprechenden Termin bitten.

Übrigens: Ein Einschreiben mit Rückschein gilt auch dann als zugestellt, wenn der Empfänger es nicht entgegennimmt und von der verwahrenden Poststelle nach Ablauf der Abholfrist zurückgesendet wird!

viel Erfolg!

Hallo,

die Kündigung ist an den im Mietvertrag aufgeführten Vermieter zu richten, sofern bis dahin keine anderen Erkenntnisse vorliegen.
Entscheidend ist dann, ob sich der Zugang der Kündigung beim Vermieter beweisen lässt, d.h. ist der Rückschein da? Wenn nicht, hilfsweise nochmal kündigen, am besten per Boten.

Unverständlich ist für mich, wieso der Vermieter auf ein Tochterunternehmen verweist, wenn er doch nicht erreichbar sein soll?

Gruss
Sebastian

sorry,aber das kann ich leider nicht so gut beantworten,aber ich denke mal, die kündigung ist auf jeden fall gültig, da sie ja fristgerecht an den vermieter geschickt wurde und der verantwortlich dafür ist, sie an gegebene personen weiter zu reichen. lg.

Sie haben einen gültigen Mietvertrag der auch unterzeichnet ist. Dieser Unterzeichner ist ihr Ansprechpartner für eine/Ihre ordentliche Kündigung.
Sie haben fristgerecht gekündigt und können das per Rückschein nachweisen. Ich denke, es ist für Sie alles richtig gelaufen. Wegen der Abnahme der Wohnung, schreiben Sie die Stelle an, wo auch die Kündigung hin ging. Vielleicht machen Sie das besser auch schriftlich und schlagen 2 Termine vor und setzen auch einen Termin für die Bestätigung dieser Termine. So würde ich es jedenfalls machen - rein privat.

Hallo,
das ist ganz einfach: sofern dem Mieter der gegengezeichnete Rückschein vorliegt, gilt die Kündigung als zugegangen und wirksam.

Die Hausverwaltung ist meist nur für Instandhaltung und das operative Geschäft an den Immobilien zuständig und muss vom Vermieter (hier Immobilien AG) in Kenntnis gesetzt werden.

Und umgangssprachlich ausgedrückt: wenn Du zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung hast und die Versicherung will Dir kündigen, dann wendet sie sich ja auch an Dich und nicht an Deine Mutter.

Alles hier genannte immer unter der Voraussetzung, dass im Mietvertrag nicht doch irgendeine Sonderregelung mit aufgenommen wurde, das können wir uns in diesem Fall aber nicht vorstellen.

Viele Grüße
JB

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Ein Vertrag wird immer mit dem Vertragspartner gekündigt. Ich hoffe, Sie haben alles richtig gemacht. Mit freundlichen Grüßen.

Hallo,
wenn der Mieter seine Kündigung an den Vermieter geschickt hat, ist sie auch rechtens.
Wer ist im Vertrag als Vermieter bezeichnet? Die Immobilien AG oder die Verwaltung?
Gruß, Zita

da kann ich nichts zu sagen

Hallo und sorry für die verspätete Antwort,

solange dir dein VM lt. Vertrag, nicht schriftlich einen neuen Eigentümer mitgeteilt hat, bleibt alles beim alten! Abnahme nur mit Vollmacht des Vertragspartners! Handelt es sich um einen neuen Eigentümer tritt dieser auch wohl in die Pflichten des Verkäufers, wie z.b. deine Kündigung oder auch wenn es um die Kaution geht. Wohin überweist du den deine Miete? Lg

Die Kündigung sollte immer an die zuständige Verwaltung gehen, da mit dem Besitzer der Immobilie meist kein Kontakt besteht.
Welche konsequenzen es in Deinem Fall hat vermag ich nicht zu sagen, da ich kein RA bin.

Gruß connection

Hallo!
Danke für die Frage. Ist schwierig. Ansprechpartner ist für dich die im Vertrag angegebene Firma. Das heißt, deine Kündigung wurde korrekt zugestellt.
Wenn die zur Übergabe nun an eine andere Firma verweisen wende dich einfach an diese zwecks Übergabe.
Nach meiner Meinung bleibt die Kündigung dennoch wirksam.

Hi Velvi,
erstmal, nicht okay vom Vermieter, für seine Mieter nicht zur Verfügung zu stehen, zeugt von Desinteresse seiner Geschäfte mit diesen!
Das Tochterunternehmen wegen Abnahme empfehle ich, auf jeden Fall zu kontaktieren!
Eine Beauftragung durch den Vermieter im Tochterunternehmen, für ihn rechtswirksam zu handeln, bitte schrftl. zeigen lassen!
Sofern diese Immobilien AG in die rechtswirksame Vermietung der Wohnung eingebunden war, wird auch die Kündigung an diese der Wohnung für beide Seiten rechtswirksam, da diese AG ja auch im Mietvertrag mit eingetragen ist.

Viel Glück mit frdl. Gruß!

Diese Auskunft dient nicht als Rechtsbasis!

Kündigung natürlich an Vertragspartner,
kommt mir in Ihrem Fall schon etwas dubios vor.
würde vielleicht empfehlen sich Rat bei Mietverein
zu holen, wünsche viel Erfolg.

Hallo Velvi,

Du hast die Kündigung an den Vertragspartner addressiert wenn ich das recht verstanden habe. Und Du hast einen Rückschein (lobenswert!). Somit darf es keine Auswirkungen auf die Kündigung haben. Diese wurde fristgerecht zugestellt und wird somit wirksam.

MfG
murmeltier