Hallo Community,
folgendes angenommen: Ein Mieter möchte seinen Mietvertrag kündigen. Tut dies fristgerecht und mit Rückschein.
Bei dem Versuch den Vermieter zu kontaktieren, zwecks Abnahmetermin der Wohnung, stellt sich dieser als nicht erreichbar heraus und verweist auf ein Tochterunternehmen. Von diesem Unternehmen hatte der Mieter bisher keinerlei Kentnisse.
Die Frage lautet nun: Hat dies negative Konsequenzen für seine Kündigung? Hätte er diese an das Tochterunternehmen adressieren müssen? Im Mietvertrag ist neben der Immobilien AG eine Verwaltung angegeben. Der Mieter hat seine Kündigung direkt an die Immobilien AG versandt. Hat diese Gültigkeit?
Danke für Antworten!
LG Velvi … mehr auf