Frage zur Kündigung eines Mietvertrages

Hallo,
als Mitglied einer WG kannst Du nicht allein aus dem Mietvertrag ausscheiden ohne Einverständnis der Mitbewohnerin.
Du musst Dich mit ihr verständigen und eine Einigung suchen; evtl. mit einer Abfindung für ausfallende Mietanteile.
Eine zivilrechtliche Klage gegen die Mitbewohnerin wegen „Eingriff in das Privatleben“ halte ich für nicht aussichtsreich.
Besuch darfst Du empfangen in einem zumutbaren Rahmen (streit ist dann immer die Auslegung der Zumutbarkeit, aber die zusätzliche Nutzung der Wohnung durch den Besuch kann die Mitbewohnerin als störend empfinden und ablehnen.
Also versuchen sachlich zu argumentieren und Verständnis einfordern; Du hast die schlechteren Karten.
Gruß suver

…das mit dem mieterverein scheint mir die beste lösung! viel erfolg, udo

Hallo,

der Fall klingt ja sehr interessant und ich würde mich
gerne darum kümmern.

Zunächst muss man das mal juristisch und persönlich
trennen. Juristisch ist es das gute Recht der Vermieterin und vor allem (das weiß sie wohl nicht) wäre es auch gutes Recht deiner Mitbewohnerin, deinem neuen Freund den Zutritt zu verweigern.
Weiter juristisch mit dem Mietvertrag müsste man mal schauen was da denn genau drin steht und wie der geschlossen wurde usw. wäre es ggf. möglich das gute Stück einzuscannen oder zu faxen, dass ich mal drüber schauen kann?
Wenn scann, dann bitte direkt an [email protected] und wenn Fax dann bitte an 0911/441294 aber da komm ich erst Donnerstag wieder ran, da ich gerade auf einer Schulung bin.
Dann kann ich dir da weiteres sagen, außer so ins blaue zu stochern.

Naja dann wäre da noch das Privat/Persönliche, also ich kann nicht ganz nachvollziehen wieso sie was gegen euch oder deinen Freund hat, wo ist denn das Problem? Wie alt seit ihr denn alle drei und evtl. kann man das doch auch anders lösen?
Wenn es juristisch mit dem Mietvertrag schlecht aussieht muss man es u.U. anders lösen und sich einigen.
Evtl. lässt der Vertrag i.R. des BGB auch eine Außerordetnliche Kündigung des Dauerschuldverhältnis (Mietverh.) zu. Das würde ich gerne prüfen.

Dann kann ich dir weitere sagen bzw. raten.

Viele Grüße

Oh, da ist wohl als erst ein sehr klares und ehrliches Freundinnen-Gespräch unter 4 Augen auf NEUTRALEM Boden nötig. Einem außerordentlichen Kündigungsrecht stehe ich sekptisch gegegenüber. Sorry, da kann ich dir leider keinen adäquaten Tipp geben. Versuche es auf der Freundschaftsebene und erinnere sie daran, wie sie sich fühlen würde, wenn du sie so sehr einengen würdest. Evtl. öffnet ihr das die Augen. Viel Glück!

…nun ist ja bekannt, dass Merlin ein großer Zauberer war, vermutlich hilft er Ihnen bei Ihrem Problem nicht.
Grundsätzlich ist es möglich, sofern jemand alleine in einer Wohnung wohnt unterzuvermieten.
In Ihrem Fall hängt das von den Vertragbedingungen ab. Ein anderer Punkt ist die Größe der Wohnung. Ihre Mitbewohnerin brauch das Badezimmer nicht mit einem „fremden“ Mann zu teilen.
Die beste Lösung sehe ich indem Sie mit Ihrer Freundin den Ausstieg aus dem Mietvertag vereinbaren. Ihr Vermieter hat sicher nichts dagegen, sofern Ihre Freundin in der Lage ist die Mietkosten alleine zu erbringen.
Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, sie schlafen von Zeit zu Zeit bei Ihrem Freund?!
Der Vermieter braucht Sie vor Ablauf der Vertragszeit nicht aus dem Vertrag zu lassen.
Ihre Freundin bekäme sicher Recht, wenn sie klagen würde. Bei ihr ist diese Situation sicher ein Eingriff in ihr Privatleben.

Gruß fred

Hallo fred,
vielen Dank für die Antwort.
Nein, Merlin hilft mir sicherlich nicht :wink:
Wäre ja auch zu einfach.
Ich habe mich bereits mit meiner Freundin geeinigt, wir wollen beide vorzeitig aus dem Mietvertrag raus. Das müssen wir jetzt „nur“ noch mit dem Vermieter abklären.
LG

Danke für die Antwort.
Eines von vielen Gesprächen hatten wir gestern abend und ich denke, jetzt ist alles geklärt.
Ich habe mich jetzt mit meiner Freundin geeinigt, wir wollen beide vorzeitig aus dem Mietvertrag raus. Das müssen wir jetzt „nur“ noch mit dem Vermieter abklären.
LG

Hallo,
vielen Dank erstmal für deine Hilfe.
Vielleicht ist die aber gar nicht mehr von Nöten.
Ich habe mich bereits mit meiner Freundin geeinigt, wir wollen beide vorzeitig aus dem Mietvertrag raus. Das müssen wir jetzt „nur“ noch mit dem Vermieter abklären.
Wenn der nichts dagegen hat, ist alles super. Sollte der sich aber querstellen, würde ich dein Angebot gerne annehmen, den Mietvertrag zu prüfen.
Ich würde mich dann spätestens nächsten Dienstag bei dir melden und dir Bescheid geben, ok?
Das Problem ist, das meine Freundin an einer Persönlichkeitsstörung leidet, dem Borderline- Syndrom. Sie ist einfach nicht in der Lage, mit der Situation zurechtzukommen, dass jemand anderes soviel Zeit mit mir verbringt. Ich denke, sie hat einfach unheimliche Verlustängste.
Sie ist 29, ich bin 28 und mein Freund 35. Also eigentlich alle bereits in einem Alter, in dem sich solche Dinge klären lassen.
Was ja jetzt hoffentlich auch geschieht.
Lieber Gruß und danke nochmals,
Christine

Hallo,
danke für deine Antwort.
Ich habe mich bereits mit meiner Freundin geeinigt, wir wollen beide vorzeitig aus dem Mietvertrag raus. Das müssen wir jetzt „nur“ noch mit dem Vermieter abklären.
LG

Hallo,
Ok das ist ja schon fast eine gütliche
Einigung an die ich gedacht habe.

Ich helf euch gern Bei dem Mietvertrag
Und oder auch gern deiner freundinn
Wenn du magst oder sie …

Was denkst?

…ist vernünftig, sicher macht da der Vermieter nicht mit.

Viel Erfolg

Hallo,
ich denke, wir warten erstmal ab, was unser Vermieter sagt und wenn alles schlecht läuft, kommen wir gerne auf dich zurück, ok?
Ich würd mich am Dienstag bei dir melden und dir Bescheid geben, ob wir deine Hilfe brauchen, ist das ok?
LG,
Christine

okay und deiner Freundinn mach mal
das Angebot ich kann mich da gerne
kümmern.

Das freut mich! Zusammen werdet ihr ihn sicher überzeugen. Argument: Intensiv-Suche nach Nachmietern. Das hilft sicher. Alles Gute!

Hallo Merlinsbraut
entschuldige bitte, dass ich erst heute auf deine Frage antworte.
Eine außerordentliche Kündigung ist erst dann möglich, wenn das Verbot schriftlich von dem Vermieter vorliegt und dies auch durchgestzt wird.
Denn so einfach kann Besuch nicht verboten werden.
Liebe Grüße
Heike

Hallo Heike,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe mich bereits mit meiner Mitbewohnerin geeinigt, dass wir beide aus der Wohnung heraus wollen. Das müssen wir jetzt nur noch mit dem Vermieter klären.
LG

Hallo Merlin’s Braut
ich kann Dir leider nicht weiterhelfen.

*Grüße - philine