Frage zur Kündigung eines Mietvertrages

Ich wohne mit meiner besten Freundin in einer Wohngemeinschaft und wir haben einen Mietvertrag unterschrieben, der es uns verbietet, vor Dezember 2012 auszuziehen. Ebensowenig kann uns in dieser Zeit gekündigt werden. Jetzt habe ich seit zwei Monaten einen festen Freund und meine Mitbewohnerin ist tierisch eifersüchtig. Gestern hat sie zu der drastischen Maßnahme gegriffen, heimlich mit unserem Vermieter zu sprechen und sich über meinen Freund zu beschweren. Er darf jetzt nicht mehr bei mir duschen und nicht mehr so oft wie vorher bei mir übernachten. Wenn meine Freundin/ Mitbewohnerin das wünscht, verhängt der Vermieter sogar ein Hausverbot. Ich sehe das als einen derben Eingriff in mein Privatleben und möchte am liebsten so schnell wie möglich ausziehen. Wie stehen meine Chancen für eine außerordentliche Kündigung in diesem Fall?

Hallo,

haben Sie denn beide den Mietvertrag unterschrieben oder nur einer von Ihnen ? wenn ja, wer ?

Sollten Sie beide unterschrieben haben, bitten Sie den Vermieter um eine Teilkündigung. Also, dass Sie aus dem Mietvertrag entlassen werden und Ihre Freundin weiterhin wohnen bleiben kann. Eventl. findet sich ja auch eine neue Mitbewohnerin. Sollte der Vermieter damit nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen erstmal nichts anderes übrig als die Mietzeit einzuhalten.

Eventl. können Sie ja auch dem Vermieter anbieten, etwas mehr Nebenkosten zu zahlen, denn wenn Ihr Freund bei Ihnen duscht verursacht er ja zwangsläufig mehr Kosten.

Liebe Grüße
Stephanie

mein tip: sprich mit dem vermieter. er kann deinem freund kein hausverbot erteilen solange ihr nicht gegen die hausordnung verstoßt. das weiß er auch. besuch haben kann auch nicht verboten werden. wende die an den mieterverein in deiner stadt, oder ruf eine kostenlose rechtsberatungsstelle an, erstauskünft sind in der regel eh immer kostenlos beim anwalt. eine sehr drastische maßnahme deinerseits wäre zb gegen die mietvertrag zu handeln (z.B. keine miete zahlen) und somit eine kündigung zu „erzwingen“. allerdings kann ich dir nicht sagen welche rechtlichen konsequenzen das hat. mein rat: redemit dem vermieter, er kennt sicher nur eine seite der geschichte nämlich die von deiner „freundin“. normalerweise lassen sich solche probleme am besten durch offene gespräche lösen. bleib auf jeden fall ruhig und vernünftig, dann hast du schonmal einen pluspunkt mehr als deine mitbewohnerin.

Hallo,
unter bestimmten Umständen ist bestimmt eine außerordentliche Kündigung möglich, allerdings weiß ich nicht, ob diese auch in diesem Fall greifen würde. Ich würde mich diesbezüglich beim Mieterverein erkundigen.
Ein klärendes Gespräch mit der sogenannten „besten Freundin“ könnte evtl. ja auch helfen.

Hier noch einen Auszug aus dem Mietrecht:

Besuch - Mietrecht auf Besuch

Es gehört zu den selbstverständlichsten Rechten des Mieters, zu jeder Zeit und in beliebiger Anzahl Besuch zu empfangen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes spielt es keine Rolle, ob es sich um Damen- oder Herrenbesuch handelt, ob der Besuch regelmäßig oder unregelmäßig kommt oder wann er geht.

Nur ausnahmsweise kann der Vermieter „Hausverbot“ für einen Besucher verhängen. Beispielsweise dann, wenn der Besucher in der Vergangen-heit wiederholt Ruhestörungen begangen hat oder Gemeinschaftsräume wie Treppenhaus, Flur, Keller usw. beschädigt hat.

Der Besucher kann auch ein Tier, wie zum Beispiel einen Hund, mitbringen. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich die Hundehaltung verboten ist. Die Grenze ist da erreicht, wo der Besucher in kurzen und häufigen Abständen regelmäßig den Hund mitbringt oder das Tier nachts öfter in der Wohnung bleibt. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

2 Fall:Besuch - Darf der Mieter Besucher empfangen?

Natürlich darf der Mieter von Leuten in der Wohnung besucht werden. Wie viele Personen, wie oft sie kommen und wie lange sie bleiben ist egal. Nur darf die Länge des Besuches sich nicht so ausweiten, dass man schon von einer Daueraufnahme spricht. Deshalb gibt es eine erlaubte Verweildauer, diese kann man aber nicht durch einen fixen Zeitraum begrenzen. Das hängt vom Vermieter und von den Mitbewohnern ab.

Sind im Mietvertrag Einschränkungen bezüglich des Besuches angegeben, sind diese nur gültig, wenn diese den Mieter in seiner persönlichen Entfaltung nicht stören. Mieter haften für ihren Besuch und natürlich für sich selbst. Das heißt, verursacht der Besuch Schäden in der Wohnung, muss der Mieter dafür aufkommen (§ 278 BGB). Verletzt sich aber ein Besucher durch einen mangelhaft gesicherten Bereich, kann dieser gegen den Vermieter Schadensersatzansprüche wahrnehmen, genauso wie der Mieter.

Ich hoffe, diese Auszüge haben einwenig geholfen.

Des Weiteren würde ich mir den Mietvertrag bzgl. Kündigung und außerordenltiche Kündigung durchlesen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra0801

____________________________________________________

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Tipp mit dem Mieterverband ist Gold wert…danke sehr. Ein Gespräch hat keinen Sinn…leider. Meine Freundin mag einfach meinen Freund nicht und fühlt sich von mir vernachlässigt.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde mal mit dem Mieterverein sprechen, was sich da machen lässt. Weil diesen Zustand kann ich nicht bis nächstes Jahr aushalten.

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Den Mietvertrag haben wir beide gleichberechtigt unterschrieben. Eine Teilkündigung wäre möglich, trotz der Frist von 2 Jahren, die wir unterschrieben haben?
Die Sache mit den zusätzlichen Nebenkosten sehe ich ja ein, doch das Problem meiner Freundin sind nicht die Kosten sondern mein Freund. Er hat ja schon angeboten, mir Geld für den zusätzlichen Wasserverbrauch zu zahlen…aber sie will ihn einfach nicht in der Wohnung haben.

Hallo,

leider kenne ich mich rechtlich bzgl. Vermietung von WG’s nicht so gut aus…

Ich würde mich an deiner Stelle mal an einen Anwalt für Mietrecht bzw. einen Mieterverein wenden.

Sorry!

MfG schoerschi

Hi,
kein Problem, trotzdem danke. Vor allem für das schnelle antworten. Die Idee mit dem Mieterverein ist echt gut, da werd ich mal hingehen. Hab die praktischerweise sogar bei mir in der Straße.
LG

Eine Teilkündigung wäre dann möglich, wenn der Vermieter einverstanden wäre, fragen kostet ja nichts und er verliert ja dadurch auch nichts. Die Wohnung steht ja dann nicht leer.

Rein rechtlich ist es eher so, dass Ihre Freundin Ihnen den Besuch nicht verbieten darf und der Vermieter auch nicht. Als „normale“ Besuchsdauer sind vom Gesetzgeber 6 Wochen vorgegeben. Also der Besuch darf darf sich 6 Wochen am Stück in der Wohnung aufhalten, eher der Vermieter einschreiten kann. Einschreiten bedeutet in dem Fall, dass er die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen darf oder die Nutzung der Wohnung durch eine weitere Person untersagen darf, wenn die Wohnung dadurch überbelegt wäre.

Ein Hausverbot aussprechen, nur weil Ihre Freundin einfersüchtig ist, würde ich nicht dulden, wenn er sich sonst nichts zu Schulden hat kommen lassen.

Hallo,
das sind zwei paar Schuh.
Den Mietvertrag hast du mit deiner Freundin unterschrieben, so könnt ihr auch nur gemeinsam den Mietvertrag kündigen.
Der Vermieter kann deinem Freund kein Hausverbot verhängen. Dein Freund ist zu Besuch und den kannst du empfangen. Ein Besucher darf auch übernachten und auch duschen. Dein Freund müsste schon gegen die Hausordnung verstoßen, z. B. Nachbarn anpöbeln.

Mit deiner Freundin ist es eine andere Sache. Sie könntest du auf Unterlassung verklagen. Ihr habt bestimmt nicht vereinbart, das du keinen Besuch empfängst.Ein Brief vom Anwalt, an deine Freundin, indem sie zur Unterlassung aufgefordert wird, kann Wunder wirken. Eine Unterlassungserklärung mit dem Hinweis welche Folgen (finanzieller Art z.B. 3.000€) die Fortführung ihres jetzigen Verhaltens hat.
Mit dem Zusatz, das ansonsten ein Fortbestehen der WG,
für dich nicht zuzumuten ist. Die finanziellen Folgen müsste sie dann tragen.
Sollte der Vermieter deinem Freund ein Hausverbot aussprechen,hast du gute Karten.
Dann hälst du dich an den Vermieter.
Lass es doch darauf ankommen, das er dieses Hausverbot ausspricht. Wichtig ist nur, das von eurer Seite kein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegt.
Auch in diesem Fall ist eine Fortführung des Mietverhältnisses (mit dem Vermieter) für dich nicht zumutbar.
Für die Zukunft solltest du dir überlegen ob du nochmal
einen gemeinsamen Mietvertrag unterschreibst.
Falls der Mitbewohner die anteilige Miete nicht zahlt, haftest du dafür.
Versuch trotzdem mit deiner Mitbewohnerin zu sprechen, ob sie dich aus dem Vertrag lässt und den Mietvertrag komplett übernimmt. Das sollte der erste Schritt sein.
Falls du noch Fragen hast melde dich bitte.
Viele Grüße
Llissy

hallo,

erst einmal: ein verbot der kündigung ist nicht rechtens. außer: es gibt einen zeitmietvertrag, der max. 3 jahre gilt + worin steht, weshalb es ein zeitmietvertrag ist. ansonsten ist es ein „normaler“ mietvertrag, also auch Ihrer mit normalen kündigungsfristen von 3 monaten.

selbstverständlich kann der freund so oft übernachten wie er will und auch duschen! wenn Sie sich dies gefallen lassen, ist das IHR problem! ein sonderkündigungsrecht gibt es nicht, außer der vermeiter stellt das wasser ab… reden Sie klartext mit der mitbewohnerin, kündigen Sie gegebenenfalsl in der 3monatsfrist.

sollte Ihr vermieter tatsächlich gesetzeswidrig ein hausverbot für den freund verhängen, ihm schiftlich das duschen verbieten - dann ab zu einem mieterverein zur prüfung, ob es für eine fristlose kündigung ausreicht!

na so was! die beste freundin wars dann wohl…
alles gute,
udo
ps: BITTE und DANKE bei anfragen finden wir immer super…

Das ist ja sehr interessant. Mein Vermieter ist selber Anwalt und er sagt, jedes Gericht der Welt spricht schon vom „wohnen“, wenn mein Freund mehrere Tage am Stück bei mir übernachtet und auch die Dusche benutzt. Ich muss einfach etwas rechtliches in der Hand haben, daher ist der Weg zum Mieterverein morgen die beste Lösung. Muss ich da schon eine Mitgliedschaft beantragen, nur für einmalige Beratung?

sorry, wenn ich jetzt lache. Aber Ihr Vater ist Anwalt und dann fragen Sie hier bzw. den Mieterschutzverein um Hilfe ?

Ob was das dort eine Mitgliedschaft kostet kann ich leider nicht sagen, ich hatte mit denen noch nie etwas zu tun.

Hallo Lissy,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mein Vermieter hat gesagt, wenn sich meine Mitbewohnerin weiterhin beschwert, kann er ein Hausverbot verhängen. Gegen die Hausordnung verstößt mein Freund ganz sicher nicht und es kann ihm doch auch nicht verboten werden, bei mir zu duschen.
Verklagen möchte ich niemanden, meine Mitbewohnerin ist seit 11 Jahren meine beste Freundin und ich bin einfach nur enttäuscht.
Ich werde ganz sicher nicht noch einmal mit jemandem zusammen wohnen…außer vielleicht mit meinem Freund.
Aber ich dachte auch, ich kann meiner Freundin vertrauen.
Ich weiß, dass sie in der Wohnung wohnen bleiben möchte, nur wahrscheinlich nicht alleine. Aber ich werde es versuchen, aus der Wohnung rauszukommen.
LG und nochmals danke.

Hallo Udo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das man hier auf den guten Ton achtet, das weiß ich, aber danke für den Hinweis :wink:
Ich werde mich direkt morgen mit dem Mieterverein in Verbindung setzen und sehen, was ich machen kann. Mein Vermieter ist selbst Anwalt und müsste das ja dann eigentlich alles besser wissen.
Gefallen lassen werde ich mir das auf keinen Fall…das ist ein Eingriff in mein Leben, den ich so nicht hinnehmen kann.
LG und nochmals danke

Ich schrieb, mein Vermieter ist Anwalt, nicht mein Vater.

Hallo

soweit mir bekannt ist kann der Vermieter kein Hausverbot erteilen.Dein Freund kann Duschen, nur dann musst du auch das Wasser bezahlen.Du müsstest mit deiner Freundin reden ob sie einer außerordentlichen Kündigung zustimmt.Nur dann hast du eine Chance.

mfg

Sorry,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Alles Gute und freundlichen Gruß
Udo

Leider schlecht.
Gruß pete88