Frage zur Kündigung

Hallo,
wenn eine Mietpartei zum 15. eines Monats eingezogen ist, besteht dann trotzdem die gesetzliche dreimonatige Kündigungsrist zum Monatsende oder zum 14. des Monats?
Im Mietvertrag ist nur die gesetzliche Kündigungsfrist ohne ein genaues Datum erwähnt, die Partei hat für den ersten halben Monat auch nur 50% der Miete gezahlt.
Im Voraus danke!
LG Pauline

Hallo,

Nach gesetzlicher Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.
Ist doch auch logisch, sonst würde der Mieter von Mitte Monat bis Mitta Monat zahlen. Dass der Vermieter den Mieter zur Monatsmitte einziehen liess ist Vertragsfreiheit.

Gruss Jutta

So hatte ich es mir schon gedacht, aber hätte ja sein können…

Danke für die Antwort.
Gruß Pauline