Hallo,
habe hier ein kleines Verständnisproblem:
In einem Mietvertrag steht:
Das Mietverhältnis beginnt am 16.03.2013. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmmte Zeit. Die Mietparteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 1 Jahr auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung diese Mietvertragers. Eine Kündigung ist ertmals nach Ablauf dieses Zeitraums unter Einbehaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und der gesetzlichen Bestimmungen zulässig…Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und ist nur zum Ende eines Kalendermonats zulässig…
Wie ist das nun zu verstehen? Mal angenommen es wurde im Oktober 2013 gekündigt, wann wäre dann das frühest mögliche Vertragsende? der 31.03.2014 oder der 30.06.2014 oder ganz anders?
Vielen Dank schon mal im Vorraus