Hallo,
versuchen wir´s mal aufzubröseln.
Der §622 regelt die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Abs.1 sagt, dass die Künigungsfrist 6 Wochen zum Schluß eines Kalendervierteljahres erfolgen kann. Jedoch kann hiervon im Arbeitsvertrag abgewichen werden. Die Frist darf jedoch 4 Wochen nicht unterschreiten und darf nur für das Monatsende erfolgen. Also, die Kündigung erfolgt z.B. am 15.08., dann wird die Kündigung zum 30.09. wirksam.
In Deinem Fall ist es also so, ist arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart, kannst Du oder der Arbeitgeber ( also beiderseits ) den Arbeitsvertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Kalendervierteljahres kündigen. In den meisten Fällen wird jedoch die Kündigungsfrist auf 4 Wochen zum Monatsende reduziert. (§622 Abs.2). Also schau mal in Deinen Arbeitsvertrag. Im Zweifel melde Dich nochmal.
Viel Glück, Kaktus