Frage zur Kunstversicherung

Hallo,

bei einer Kunstausstellung wird das Video einer Künstlerin mittels CD und DVD-Player gezeigt. Beim Verkauf der CD (Auflage: 5) erhält die Künstlerin sagen wir mal 3.000 Euro pro CD. Die CD selbst ist aber nur ein Ein-paar-Cent-Artikel. Wie soll ich das versichern? Als Kunstwerk in der benannten Höhe oder als Sache - in Höhe des Materialwertes?

Mit Dank & Gruß

Anja

Auch hallo,

in Frage kommt hier grundsätzlich eine Ausstellungsversicherung. Das ist eine Untersparte der Transportversicherung und wirklich nicht trivial, da es beim Versicherungswert so Begriffe u.a. wie „gemeiner Wert“ und „gemeiner Handelswert“ gibt. Die sind natürlich erklärungsbedürftig und in der Kürze eines Forums ist das nicht zu leisten.

Um Deine Frage dennoch zu beantworten: Bei beiden Werten ist die Ausgangsbasis für die Berechnung nicht der Materialwert sondern Marktwert bzw. erzielbarer Verkaufspreis.

Du erkennst, dass dies insbesondere bei Kunst nicht ein fester Wert x ist (nimm´s mir nicht übel, aber auf´s Preisschild kann man viel schreiben), daher ist das Forum für eine abschließende Entscheidung nicht geeignet.

Viele Grüße
Andreas

Hi!

Bei Kunst wird ja nicht der Materialwert angesetzt, sondern eben der „künstlerische Wert“ bzw. der Sammler- oder Verkaufswert.

Sonst müsste ja die Mona Lisa mit 20 Euro versichert werden (10 Euro Leinwand; 10 Euro Farbe). :wink:

Gruß
Falke

Hi,

Sonst müsste ja die Mona Lisa mit 20 Euro versichert werden
(10 Euro Leinwand; 10 Euro Farbe). :wink:

*grins* - schon klar. Nur: die Mona Lisa ist ein Original und nicht in vielen gleichwertigen Versionen erhältlich…

Danke,
Anja

Hi,

in Frage kommt hier grundsätzlich eine
Ausstellungsversicherung.

Das ist klar, darum geht es ja auch - um den Wert, den ich da angebe. Es ist aber schon ein Unterschied, ob ich einen Gegenstand für 3.000 € oder 0,75 € versichere, nä?

da es beim
Versicherungswert so Begriffe u.a. wie „gemeiner Wert“ und
„gemeiner Handelswert“ gibt.

Das erklärt es natürlich…

Um Deine Frage dennoch zu beantworten: Bei beiden Werten ist
die Ausgangsbasis für die Berechnung nicht der Materialwert
sondern Marktwert bzw. erzielbarer Verkaufspreis.

Ok
Das beantwortet meine Frage. Danke & *.

Gruß,
Anja

Wie soll ich das versichern? Als Kunstwerk in der benannten
Höhe oder als Sache - in Höhe des Materialwertes?

Wenn Du die CDs nach einem Schaden erneut herstellen kannst, mußt Du sie nicht als Kunstwerk versichern (Versicherungsprämie !). Das würde ich nur tun, wenn es sich um Unikate handelt, die nicht dupliziert werden können.