Frage zur Lastschrift

Hallo Experten,

Ich würde gerne ein Zeitungsabonnement per Lastschrift verfahren im Internet bezahlen, da mir das dort angebotene Bezahlverfahren Click&Buy nicht so zusagt.

Jetzt las ich zum Thema Lastschrift verfahren:

Da der schuldende Zahlungspflichtige weder die Höhe noch den Zahlungszeitpunkt im Lastschriftverfahren bestimmen kann, wird ihm von seiner kontoführenden Zahlstelle ein Widerspruchsrecht eingeräumt.

Das heisst doch : Rein theoretisch könnte diese Zeitung (rein vorsorglich erwähne ich mal : es geht hier um die eigendlich seriöse Tageszeitung Welt kompakt) statt der eigendlich erwähnten 55 ct für die Ausgabe eben auch 100 EUR oder so abbuchen. Richtig ??

Ich dachte, bei so einer Zahlung per Lastschrift ermächtigt man das Unternehmen NUR dieses Betrag abzubuchen…

Danke für die Hilfe…

Gruss Winnie

Hallo,

das ist schon richtig, nur wozu Du das Unternehmen berechtigts und was es dann tatsächlich bei seiner bank einreicht sind zwei Paar Schuhe.

Genau für diesen Fall, dass nämlich das Unternehmen versehentlich oder sogar bewusst etwas anderes bucht, als das, wozu Du es ermächtigt hast, gilt der von Dir zitierte Satz.

Viele Grüße

Uwe Graudegus

Hallo,

also um es noch einmal einfach zu erklären:

Du erlaubst einen Unternehmen (hier dem Verlag), einen Betrag von deinem Girokonto einzuziehen. Das Unternehmen kann abbuchen, wie es lustig ist, sollte sich aber rein rechtlich an die vereinbarten Bedingungen (Betragshöhe etc.) halten. Da das nicht 100 % garantiert ist, kannst du bei einer falschen Abbuchung (z.B. bei falscher Betragshöhe) jede einzelne Buchung auch wieder bei deiner Bank (oder direkt im Online-Banking) zurückbuchen lassen. Deshalb solltest du auch immer schön deine Kontoauszüge überprüfen, denn in der Regel besteht hier eine Frist von sechs Wochen. Siehe auch http://www.finanz-lexikon.de/einzugsermaechtigung_50…

Hinweis: Du kannst keine Teilbeträge zurückbuchen, d.h. eine Buchung kann nicht gesplittet werden. Der „falsche“ Betrag ist im gesamten zurückzubuchen und der richtige schließlich erneut einzuziehen bzw. zu überweisen.

Ich gehe aber davon aus, dass bei einem so seriösen Verlag keine Schwierigkeiten auftreten sollten.

Grüße

Hallo,

Deshalb solltest du auch
immer schön deine Kontoauszüge überprüfen, denn in der Regel
besteht hier eine Frist von sechs Wochen.

die sechs Wochen laufen ab Zugang des auf die Buchung folgenden Rechungsabschlusses, also in der Praxis viel mehr als sechs Wochen nach Abbuchung.

Gruß
Christian

Ich gehe aber davon aus, dass bei einem so seriösen Verlag
keine Schwierigkeiten auftreten sollten.

Moinsens,

ja ich denke, ich werd das mal probieren. ich lese erst mal ein Exemplar, das kostet ja nicht sooo viel.

Danke für die Antworten… :smile:

Gruss Winnie

Ergänzender Hinweis: Frist von sechs Wochen ab Rechnungsabschluss ist seit der Änderung irgendwann in 2009 zwar zunächst richtig, aber doch nur für innerdeutsche Lastschriften.
Für SEPA-Lastschriften gelten meines Wissens acht Wochen ab Belastungsbuchung.

ja, das ist richtig, aber noch nicht wirklich verbreitet. SEPA DD bedeutet für den Einziehenden noch einige andere Hürden, was ich so bisher gehört habe.

hi

Für SEPA-Lastschriften gelten meines Wissens acht Wochen ab
Belastungsbuchung.

Das ist richtig.
Wobei eine SEPA-Lastschrift aber durchaus auch innerdeutsch sein kann und nicht zwangsläufig eine aus Lastschrift aus dem Ausland meint.

Gruß
Edith

Ergänzender Hinweis: Frist von sechs Wochen ab
Rechnungsabschluss ist seit der Änderung irgendwann in 2009
zwar zunächst richtig,

Das gilt nicht erst seit 2009, sondern schon ein paar Jährchen länger (ungefähr zehn).

Für SEPA-Lastschriften gelten meines Wissens acht Wochen ab
Belastungsbuchung.

Naja, ich dachte mir, daß ich auf etwas, das es noch gar nicht gibt, nicht eingehe.

Gruß
C.

hi

Für SEPA-Lastschriften gelten meines Wissens acht Wochen ab
Belastungsbuchung.

Naja, ich dachte mir, daß ich auf etwas, das es noch gar nicht
gibt, nicht eingehe.

Gibt es die in D tatsächlich noch nicht?

interessiert
Edith

Hallo,

Für SEPA-Lastschriften gelten meines Wissens acht Wochen ab
Belastungsbuchung.

Naja, ich dachte mir, daß ich auf etwas, das es noch gar nicht
gibt, nicht eingehe.

Gibt es die in D tatsächlich noch nicht?

m.W. gibt es die noch nirgends, weil die rechtlichen Grundlagen fehlen. Das meint jedenfalls auch Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitlicher_Euro-Zahl…
Trotz der verzögerten Umsetzung der PSD wurde SEPA bereits am 28. Januar 2008 gestartet. Vorerst sind nur SEPA-Überweisung und SEPA-Kartenzahlungen möglich. Für SEPA-Lastschrift ist der Rechtsrahmen zwingend erforderlich, um eine einwandfreie Abwicklung europaweit garantieren zu können.

Grüße

Christian

Hallo,

theoretisch ja, seit November 2009 ist die gesetzliche Grundlage geschaffen. Ich weiß nur nicht, ob es inzwischen Banken gibt, die das schon praktizieren.

Hi

m.W. gibt es die noch nirgends, weil die rechtlichen
Grundlagen fehlen.

Hm, bei uns haben einige - nicht viele, aber doch - große Firmen bereits auf SEPA-Lastschriften umgestellt. Allerdings derzeit nur für Lastschriften im Inland, soweit ich weiß.
Ich habe mich mit den SEPA-Lastschriften allerdings noch nicht sehr intensiv auseinandergesetzt und weiß daher nicht, wie die gesetzliche Lage in Ö und generell aussieht.

Gruß
Edith

Hallo,

Hm, bei uns haben einige - nicht viele, aber doch - große
Firmen bereits auf SEPA-Lastschriften umgestellt. Allerdings
derzeit nur für Lastschriften im Inland, soweit ich weiß.
Ich habe mich mit den SEPA-Lastschriften allerdings noch nicht
sehr intensiv auseinandergesetzt und weiß daher nicht, wie die
gesetzliche Lage in Ö und generell aussieht.

das Problem liegt im grenzüberschreitenden LS-Verkehr. Daher ist es für die Kunden nicht besonders sinnvoll, SEPA-LS zu vewenden, zumal dann wohl auch wieder eine neue Einzugsermächtigung einzuholen ist. Daher ist die SEPA-LS m.W. zumindest in Deutschland derzeit praktisch nicht von Bedeutung.

Gruß
Christian