Frage zur Lohnsteuerbescheinigung

Hallo liebe User,

ich habe demnächst einen Termin bei der Arbeitsagentur zwecks Abgabe des ALG-Leistungsantrags und soll dorthin meine Lohnsteuerbescheinigung mitnehmen. Bis jetzt dachte ich auch, ich hätte alles, doch heute kam mir dann die Frage in den Sinn, welche Bescheinigung die Arbeitsagentur eigentlich haben möchte. Da ich noch bis Ende Juli angestellt bin, habe ich bis jetzt lediglich die Bescheinigung für 2011. Reicht diese oder müsste ich die von 2012 auch noch beim Finanzamt anfordern?
Danke schonmal!

Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses stellt der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung, die sogenannte TIF-Bescheinigung aus. Diese gibt an, welches Bruttogehalt gezahlt wurde, welche Einmalzahlungen wie z.B. Urlaubsgeld, usw. und wird von der Arbeitsagentur zur Berechnung des Leistungsanspruches benötigt. Der Arbeitgeber kann diese Bescheinigung allerdings nur erstellen, nachdem das letzte Gehalt abgerechnet wurde. (Nicht gemeint ist der Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes). Außerdem muß der Arbeitgeber das Einkommen der letzten 12, bzw. 24 Monate in dem dafür vorgesehenen Formular des Arbeitslosengeldantrages bescheinigen.

Es macht trotzdem Sinn, den Termin für den Leistungsantrag wahrzunehmen und dann eventuell noch fehlende Unterlagen nachzureichen.

Hallo Kleiner Schneetropfen,

Denen geht es nur um die richtige Eingruppierung in eine Steuerklasse. Alles andere bescheinigt ja der letzte Arbeitgeber.

Hallo,
ich weiss zwar nicht für was die Arbeitsagentur die Lohnsteuerbescheinigungen braucht, aber ich würde vorsorglich für beide Jahre 2011 und 2012 mitnehmen.
Vielleicht wollen die wissen, was evtl. an Steuerrückzahlungen an Sie zu erwarten ist, daß wäre dann Vermögen!!!

lg. gold-marie