Frage zur Lohnsteuererklärung2012 Pendlerpauschale

Guten Abend,

hab eine Frage an die Experten hier:
Es handelt sich um die Lohnsteuererklärung 2012,

Person A möchte in der Lohnstäuererklärung die Pendlerpauschale geltend machen.Das Fahrzeug ist aber auf Person B zugelassen (z.B.elternteil)
Versicherung wird von Konto von Person A abgebucht, KFZ-Steuer von Konto von Person B.Muss etwas zusätlich von Person A unternommen werden um die Pendlerpauschale geltend gemacht zu werden?

Lohnsteuererklärung wird mit WISO Steuer-Sparbuch 2013 gemacht.

Danke

mfg

Guten Morgen,

hab eine Frage an die Experten hier:
Es handelt sich um die Lohnsteuererklärung 2012,

Person A möchte in der Lohnstäuererklärung die
Pendlerpauschale geltend machen.

Gibt es nicht. Meinst du „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“ (0,30 € / Entfernungs-Km) oder „Dienstreisekosten“ (0,30 € / gefahrener Km)?

Das Fahrzeug ist aber auf
Person B zugelassen (z.B.elternteil)
Versicherung wird von Konto von Person A abgebucht, KFZ-Steuer
von Konto von Person B.

Muss etwas zusätzlich von Person A unternommen werden um die
Pendlerpauschale Fahrtkosten geltend zu machen?

ja, er muss tatsächlich auch gefahren sein mit dem Pkw. Dazu könnte er einen Nachweis von Person B bringen dass A ganzjährig das Pkw (allein !!) genutzt hat. Person B (oder anderer Elternteil) sollte aber dann nicht mit dem selben Fahrzeug auch gefahren sein und das in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt überprüft sowas.

Lohnsteuererklärung wird mit WISO Steuer-Sparbuch 2013
gemacht.

interessiert nicht für die Absetzbarkeit der Aufwendungen :smile:

LG Tobi@s

Hallo,

Muss etwas zusätzlich von Person A unternommen werden um die Pendlerpauschale Fahrtkosten geltend zu machen?

ja, er muss tatsächlich auch gefahren sein mit dem Pkw.

Steht wo geschrieben?

Dazu könnte er einen Nachweis von Person B bringen dass A ganzjährig das Pkw (allein !!)

Steht bestimmt auch da geschrieben, wo schon geschrieben steht, dass er tatsächlich mit diesem PKW gefahren sein muss?

genutzt hat. Person B (oder anderer Elternteil) sollte aber dann nicht mit dem selben Fahrzeug auch gefahren sein und das in der Steuererklärung angeben.

Person A fährt damit immer zur Frühschicht und B immer zur Nachtschicht. Und nun? Wer kann die Entfernungspauschale nicht ansetzen?

Das Finanzamt überprüft sowas.

Aber auch erst, wenn es sehr unplausibel sein könnte. Wenn Du Dir mal den entsprechenden Passus im § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG genauer ansiehst, könntest Du ungefähr einen Anhalt bekommen, ab wievielen km resp. € das der Fall sein könnte.

Lohnsteuererklärung wird mit WISO Steuer-Sparbuch 2013 gemacht.

interessiert nicht für die Absetzbarkeit der Aufwendungen :smile:

Aber man könnte die Kosten dafür absetzen. Kenne WISO Steuersparbuch nicht, aber wenn es nicht ganz schlecht ist, wird es das irgendwie „ansprechen“.

Grüße

Hallo,

dass eine solche Antwort von einem, laut Vika, Finanzbeamten kommt, macht die Sache doppelt ärgerlich.

Hier nun also die richtige Antwort:

Muss etwas zusätzlich von Person A unternommen werden um die
Pendlerpauschale Fahrtkosten geltend zu machen?

ja, er muss tatsächlich auch gefahren sein mit dem Pkw. Dazu
könnte er einen Nachweis von Person B bringen dass A
ganzjährig das Pkw (allein !!) genutzt hat. Person B (oder
anderer Elternteil) sollte aber dann nicht mit dem selben
Fahrzeug auch gefahren sein und das in der Steuererklärung
angeben. Das Finanzamt überprüft sowas.:

Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird VERKEHRSMITTELUNABHÄNGIG gewährt.
Es spielt also absolut keine Rolle, ob die Strecke mit dem eigenen Auto, mit einem fremden Auto, in einer Fahrgemeinschaft, mit dem Zug, mit dem Schiff oder zu Fuß zurückgelegt wird.

Einzutragen sind Anzahl der Arbeitstage und die eiunfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Und das Finanzamt, das überprüft, ob da ein eigenes Auto vorhanden ist, wer das benutzt usw hat einfach zu viel Zeit und Langeweile, weil es an Dingen rummacht, wo es eh nichts zu streichen gibt.

Gruß
Lawrence

1 Like

Hallo,

dass eine solche Antwort von einem, laut Vika, Finanzbeamten
kommt, macht die Sache doppelt ärgerlich.

nein ist es nicht :smile: Denn „Finanzbeamter“ ist nicht gleich „Finanzbeamter“. Es gibt welche in der Arbeitnehmerstelle, manche in der Kasse, einige in der Bewertung …
Ich war vor 2 Jahren in der AN-Stelle. Seit dem habe ich keinen wirklichen Kontakt mehr dazu. Da ich nicht viel Fahrtkosten dienstlich habe ist dies auch für mich kein Thema in der eigenen Steuererklärung. Von daher ist die Antwort nach bestem Wissen und Gewissen gewesen.

Und das Finanzamt, das überprüft, ob da ein eigenes Auto
vorhanden ist, wer das benutzt usw hat einfach zu viel Zeit
und Langeweile, weil es an Dingen rummacht, wo es eh nichts zu
streichen gibt.

Als es diese verkehrsmittelunabhängige Pauschale noch nicht gab wurde da schon eher darauf geschaut …

LG

Hallo,

dass eine solche Antwort von einem, laut Vika, Finanzbeamten kommt, macht die Sache doppelt ärgerlich.

nein ist es nicht :smile: Denn „Finanzbeamter“ ist nicht gleich „Finanzbeamter“.

Aber die haben alle mal eine mehr odr weniger einheitliche Ausbildung genossen?

Es gibt welche in der Arbeitnehmerstelle, manche in der Kasse, einige in der Bewertung …
Ich war vor 2 Jahren in der AN-Stelle.

Die Pendlerpauschale ist beeits seit dem VZ 2001 verkehrsmittelunabhängig. Das war dann also vor 2 Jahren in 99,9% der bearbeiteten Steuererklärungen auch so.

Seitdem habe ich keinen wirklichen Kontakt mehr dazu. Da ich nicht viel Fahrtkosten dienstlich habe ist dies auch für mich kein Thema in der eigenen Steuererklärung. Von daher ist die Antwort nach bestem Wissen und Gewissen gewesen.

Dann könntest Du sowas in Zukunft dazuschreiben, wenn schon solche Basics Probleme bereiten. Oder schreibe wenigstens im Konjunktiv.

Und das Finanzamt, das überprüft, ob da ein eigenes Auto vorhanden ist, wer das benutzt usw hat einfach zu viel Zeit und Langeweile, weil es an Dingen rummacht, wo es eh nichts zu streichen gibt.

Als es diese verkehrsmittelunabhängige Pauschale noch nicht gab wurde da schon eher darauf geschaut …

Vor zwei Jahren in diesem Finanzamt? Der betreffede Beamte ist dann weggelobt worden?

Grüße