Hallo,
dass eine solche Antwort von einem, laut Vika, Finanzbeamten kommt, macht die Sache doppelt ärgerlich.
Hier nun also die richtige Antwort:
Muss etwas zusätzlich von Person A unternommen werden um die
Pendlerpauschale Fahrtkosten geltend zu machen?
ja, er muss tatsächlich auch gefahren sein mit dem Pkw. Dazu
könnte er einen Nachweis von Person B bringen dass A
ganzjährig das Pkw (allein !!) genutzt hat. Person B (oder
anderer Elternteil) sollte aber dann nicht mit dem selben
Fahrzeug auch gefahren sein und das in der Steuererklärung
angeben. Das Finanzamt überprüft sowas.:
Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird VERKEHRSMITTELUNABHÄNGIG gewährt.
Es spielt also absolut keine Rolle, ob die Strecke mit dem eigenen Auto, mit einem fremden Auto, in einer Fahrgemeinschaft, mit dem Zug, mit dem Schiff oder zu Fuß zurückgelegt wird.
Einzutragen sind Anzahl der Arbeitstage und die eiunfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Und das Finanzamt, das überprüft, ob da ein eigenes Auto vorhanden ist, wer das benutzt usw hat einfach zu viel Zeit und Langeweile, weil es an Dingen rummacht, wo es eh nichts zu streichen gibt.
Gruß
Lawrence