Könnt ihr mir sagen, wann jemand unter Adresse xy gemeldet sein MUSS (rechtlich)? Ursprung der Frage: ich schlittere gerade auf Hartz IV zu; bin Vater einer dreijährigen Tochter, die relativ oft und regelmäßig bei mir ist. Nun habe ich für meine Tochter meine Anschrift als Zweitwohnsitz angemeldet, worüber sich die Mutter des Kindes aufregt.
Was sagt der Gesetzgeber? Unter welchen Bedingungen hätte ich meine Tochter hier anmelden MÜSSEN (eben Zweitwohnsitz, weil der Erst-WS ja bei der Mutter ist/bleibt)?
Welche Folgen hätte es (nach Meldepflicht oder anderen Gesetzen o.ä.), wenn ich meine Tochter hier nicht gemeldet hätte?
Der Hintergrund für mich ist/war: ich wollte sicher gehen, dass meine Tochter bei Hartz IV hier berücksichtigt wird (sie hat hier ihr eigenes Zimmer).
es gibt das Melderechtsrahmengesetz und die entsprechenden Meldegesetze der einzelnen Bundesländer, die das regeln.
Gemäß § 11 Abs. 1 Melderechtsrahmengesetz:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden.
Gemäß § 12 Abs. 1 Melderechtsrahmengesetz:
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung…
Sollte die Tochter regelmäßig (in ständig wiederkehrenden Abständen) d.h. z.B. Wochenende, bei dir wohnhaft sein, dann ist eine Anmeldung mit Nebenwohnung notwendig.
Für Minderjährige unter 16 Jahren ist die Meldung durch die Sorgeberechtigten durchzuführen.
D.h. besteht für die Tochter gemeinsames Sorgerecht (Unterschrift von Vater und Mutter notwendig) ist es durchaus berechtigt, dass die Mutter sich aufregt, wenn sie nichts von der Anmeldung weiß und die Anmeldung ohne ihre Unterschrift durchgeführt wurde.
Die Verletzung der Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann vom Einwohneramt entsprechend geahndet werden. Bei Verletzung der Meldepflicht bei Minderjährigen wird darauf aber meist verzichtet (in meiner Gemeinde wird die OWIG erst ab Volljährigkeit geahndet).
Zumindest das Melderechtsrahmengesetz ist unter Google-Suche gut zu finden.