Frage zur Mindeststrafe

Wenn bei lebenslänglich die Mindeststrafe auf 26 Jahre festgelegt wird, müßte man dann nicht eigentlich (aktuelles Beispiel RAF) bei 5mal lebenslänglich 130 Jahre absitzen ? Ich meine, die Richter haben sich doch damals dabei etwas gedacht. Ist ja nicht wie beim Diskounter: 5 mal kriegen, 1 mal bezahlen diese Woche.

Gruß Thomas

hatten wir erst: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Hallo!

Ist ja nicht wie beim Diskounter: 5 mal kriegen, 1 mal
bezahlen diese Woche.

Die zu verbüßende Mindeststrafe von 24 Jahren ist erst im vergangenen Jahr vom OLG Stuttgart festgesetzt worden.
Zu der „5x, 10x, 17 1/2x mal lebenslänglich-Diskussion“ kann man vielleicht nochmal betonen: Das ist Geschichte, derartige Verurteilungen sieht das Gesetz nicht mehr vor.
Man lebt nur ein mal, also gibt’s auch nur 1 mal lebenslängliche Haft.

Gruß,

Florian.

hatten wir erst:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Tschuldigung, habe diesen Artikel verschlafen.

Gruß Thomas