Woher weiß die Staatsanwaltschaft/das Gericht, dass der Angeklagte Beschäfigter im öffentlichen Dienst ist? Das wird dieser ja kaum freiwillig von sich aus sagen.
Zur vollständigen Angabe der Personalien, wozu man verpflichtet ist (ansonste § 111 OwiG) gehört auch der Beruf.
Und die Polizei hat eine Mitteilungspflicht bei Straftaten.
Zur vollständigen Angabe der Personalien, wozu man
verpflichtet ist (ansonste § 111 OwiG) gehört auch der Beruf.
Beruf ja, aber anhand des Berufes (z.B. Diplom-Ingenieur, Sachbearbeiter) kann man ja in aller Regel nicht erkennen, ob derjenige im öffentlichen Dienst tätig ist. Und selbst wenn dies offensichtlich oder wahrscheinlich ist (z.B. Beruf Lehrer) kennt die Polizei noch lange nicht den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn.
Oder stellt die Polizei nach Angabe des Berufes eigene Nachforschungen an, wo derjenige arbeitet? Oder fragt die Polizei sogar explizit auch nach dem Arbeitgeber? Muss man dann antworten?