Frage zur Mündlichen Prüfung IHK

Hallo Zusammen,

habe mal, eine vielleicht ganz blöde Frage.
Ich mache eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation.
Es gibt ja eine schriftliche Prüfung und eine praktische Prüfung. Ist die mündliche eine zusätzliche Prüfung, oder auch eine Pflichprüfung?
Also ab wann ist man fertig mit der ausbildung? Wenn die (vorläufigen) Prüfungsergebnisse feststehen (Stehen vor der Mündlichen fest) oder MUSS man in jedem Fall zur Mündlichen, und erst dann ist man fertig.
??
Heißt vorläufig, dass es noch keine offiziellen Ergebnisse sind, dass sich die Ergebnisse bei einigen noch wegen der mündlichen ERGÄNZUNGSPRÜFUNG ändern können oder dass die offiziellen richtigen Ergebnisse erst mit der Mündlichen feststehen??

LG
Jessi

Hallo,

Es gibt ja eine schriftliche Prüfung und eine praktische
Prüfung. Ist die mündliche eine zusätzliche Prüfung, oder auch
eine Pflichprüfung?

http://www.kurs.de/berufe/docroot/r2/blobs/pdf/recht…
Das kann angeordnet werden, wenn man in 2 schriftlichen Prüfungsfächern auf „mangelhaft“ kommt. Und es spielt wohl schon eine Rolle beim Ergebnis der Prüfung.

Also ab wann ist man fertig mit der ausbildung? Wenn die
(vorläufigen) Prüfungsergebnisse feststehen (Stehen vor der
Mündlichen fest) oder MUSS man in jedem Fall zur Mündlichen,
und erst dann ist man fertig?

Ich würde das mal so deuten, dass man erst nach der mündlichen Prüfung fertig ist bzw. dem endgültigen Ergebnis der Prüfung.

MfG

Hallo Jessi,

frag doch einfach mal in der Berufsschule nach… Deine Lehrer sollten das wissen :wink:

Viel Glück bei der Prüfung

Belini

Hallo,

ich habe das vor langer Zeit auch mal gelernt.
Du hast eine schriftliche Prüfung, eine praktische am PC (meist Steno schreiben und am PC umsetzen) und eine mündliche.

Das sind alles Pflichtprüfungen.

Nach der schriftlichen und praktischen Prüfung erhälst du die Ergebnisse der beiden Prüfungen und gleichzeitig eine Einladung zur mündlichen. Wenn du bei einer oder beiden aus dem 1. Teil durchfällst, gibt’s keine Einladung.

Beendet ist deine Ausbildung mit bestehen der mündlichen Prüfung (also am Prüfungstag).

Ich hoffe, dass ich dir ein wenig helfen konnte.

LG Belle

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hallo,

ich war zwar bei der HWK aber im Prinzip lief das fast genauso ab wie bei der ihk. Ich habe eine einladung bekommen wo alle termine alo schriftl.mündl. und praktisch drin standen…erst hatten wir die schriftl. das waren knapp 2 stunden rechnungswesen, 1,5 stunden wiso und 2 stunden wirtschaftslehre, mit jeweils 10min. pause dazwischen. ein paar tage später war dann die praktische am pc…einmal textverarbeitung und dann excel zusammen rund 2 stunden ohne pause dazwischen natürlich…und unabhängig von der praktischen und schriftl-prüfung musste ich trotzdem zur mündlichen…die ging mit vorbereitungszeit rund eine stunde…und am ende der mündl.prüfung teilte man uns mit, ob man die mündl.bestanden hat und ob die schriftlund praktische auch bestanden ist. hat man die mündl.bestanden aber die schriftl. oder prakrische nicht, musste man diese in einem halben jahr wiederholen.
Ebenso auch andersrum mündli.dzrchgefallen aber die anderen bestanden auch nochmal widerholen. Natürlich nur die Prüfung in der man durchgefallen ist.

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Vielen Dank für die Antworten!

So eine ähnliche Seite hatte ich auch gefunden, und genau die hat mich eben verunsichert. War auch immer der Meinung, dass die Mündliche Prüfung pflicht sei. Aber da steht doch drin, dass es nicht so ist, oder hab ich das falsch verstanden? Aber vielleicht hat sich das geändert, immerhin ist das von 1991!
Was mich auch ein wenig verunsichert hat ist ein Brief der IHK an Prüflinge diesen Jahres. Worin steht:"…vorläufige Prüfungsergebnis steht ab dem 18.12… Sofern eine mündliche Ergänzungsprüfung erforderlich ist, wird Ihnen dies schriftlich mitgeteilt."

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War auch immer der Meinung, dass
die Mündliche Prüfung pflicht sei. Aber da steht doch drin,
dass es nicht so ist, oder hab ich das falsch verstanden?

Sie ist nicht automatisch Bestandteil der Prüfung (zumindest nach der Ausbildungsordnung), aber wenn der Prüfungssauschuss z.B. sagt "Wir sind uns im Ergebnis noch nicht ganz sicher und ordnen deswegen eine [zusätzliche] mündliche Prüfung an, dann ist diese zu Findung des endgültigen Prüfungsergebnisses von Bedeutung. Wenn man sich weigert, diese zu machen, dann hat man die Prüfung vermutlich nicht bestanden.

Worin steht:"…vorläufige
Prüfungsergebnis steht ab dem 18.12… Sofern eine mündliche
Ergänzungsprüfung erforderlich ist, wird Ihnen dies
schriftlich mitgeteilt."

Das bestätigt doch die Regelung in der Ausbildungsordnung. Momentan ist das Ergebnis noch „vorläufig“.

Hallo Zusammen,

habe mal, eine vielleicht ganz blöde Frage.
Ich mache eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation.
Es gibt ja eine schriftliche Prüfung und eine praktische
Prüfung. Ist die mündliche eine zusätzliche Prüfung, oder auch
eine Pflichprüfung?

Die mündliche Prüfung ist auf jeden FAll Pflichtprüfung, aber hallo, da kann man nämlich auch durchfallen. Biste ein Wackelkanditat wirste geprüft, erst dann können sich die Prüfer entscheiden welche Note du nun letztendlich bekommst.

Also ab wann ist man fertig mit der ausbildung? Wenn die
(vorläufigen) Prüfungsergebnisse feststehen (Stehen vor der
Mündlichen fest) oder MUSS man in jedem Fall zur Mündlichen,
und erst dann ist man fertig.
??

Fertig biste an dem TAg der mündlichen Prüfung, wenn du sie bestanden hast. Bekommst gleich was in die Hand gedrückt… Da stehen nämlich deine Noten von der schriftlichen und von den mündlichen. Zeugnis bekommste aber in der Berufschule am letzten TAg.

Heißt vorläufig, dass es noch keine offiziellen Ergebnisse
sind, dass sich die Ergebnisse bei einigen noch wegen der
mündlichen ERGÄNZUNGSPRÜFUNG ändern können oder dass die
offiziellen richtigen Ergebnisse erst mit der Mündlichen
feststehen??

Vorläufige heißt nichts weiter als nur die Ergebnisse bis zur mündlichen, d. h. nur die schriftlichen. Wie gesagt bei der mündlichen Prüfung kann sich einiges ändern. Will dir aber keine Angst machen, Prüfer wollen niemanden durchfallen lassen. Also lerne schön und es wird schon…