Frage zur Nachlosigkeitsregelung ALG1

Hallo zusammen,
ich würde wieder eure Hilfe benötigen.

Mein Krankengeld endet Ende Juli.
Ab August sollte eigentlich die Nahtlosigkeitsregelung
greifen.
Doch mein AAmtberater meinte „da sehe ich schwarz…Unser Amtsarzt wird wohl bescheinigung dass sie keine 6 Monate weiterhin au sind“…
Und sollten sie weiterhin AU bleiben, bekommen Sie kein ALG1.

Wie schaut das in der Praxis aus?
Angenommen (davon gehe ich ja jetzt aus) sagt er Anfang
August, dass ich nicht länger als 6 Monate AU bin.

Darf ich mich dann umgehend von meinem Arzt eine Beendigung der AU holen, damit ich vermittelbar bin und ALG1 erhalte?
Sollte ich während ALG1 wieder AU werden, greift ja für 6 Wochen das ALG1.

Oder schreibt so ein Amtsarzt vor, dass ich noch 2 Monate AU bin, und danach nicht??? Woher vermutet er das???

Da ich das Riskio nicht eingehen möchte (also unter 6 Monate noch AU), überlege ich, dass ich mich erst gar nicht aussteuern lassen werde.
Muß mich halt dann wiedermal durchbeissen.

PS: Ein EM-Antrag läuft bereits.

Wer weiß, wie das GAnze in der Praxis abläuft???

Danke
tom

Hallo

mein Schwerpunktbereich ist das SGB II / ALG II ,siehe auch Profil-Visitenkarte.
Zum ALG1 kann ich dir in diesem erfragten Punkt leider keine „sicheren“ Auskünfte geben.

LG

Ich kenne mich mit ALG II aus - deine Frage kann ich dir nicht beantworten. Ich weiß aber, daß du im Erweblosenforum Deutschland eine hilfreiche Antwort bekämst… http://www.elo-forum.org/alg/

Die Auskunft ist mehr oder weniger richtig, allerdings kommt es nicht auf die ARbeitsunfähigkeit an, sondern auf die Leistungsfähigkeit. Kommt der ärztliche Dienst zu der Erkenntnis dass eine unter 15 STunden liegende, bzw. keine Leistungsfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Monaten vorliegt, dann ist das in der Tat das Ausschlusskriterium für den Alg-Bezug, d. h. dann wäre in der Tat die Grundsicherung zuständig. Allerdings wissen die ärztlichen Dienste das auch, und in den seltensten Fällen werden Gutachten dieser Art erstellt. Insofern, abwarten und Arztgutachten abwarten. Wenn es wirklich dann so kommen sollte, könntest du in der Tat dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und gegen einen evtl. Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen.

Viel Glück