Frage zur nachzahlung von halbwaisenrente

Folgender Sachverhalt:
Ich bekomme seit 2 Jahren Halbwaisenrente. 2009 habe ich mein ABI gemacht und bin daraufhin zum 01.07.2009 zum Bund, 9 Monate normal Grundwehrdienst halt. In der Zeit auch keine Rente bekommen, was auch keine Fragen aufwirft. Nun bin ich zum 31.03.2010 ausgeschieden. Ich war daraufhin beim Arbeitsamt, hab mich als Ausbildungssuchender gemeldet, hab aber sofort klargestellt das ich im Oktober anfangen will zu studieren. Das hat auch geklappt. Jetzt hab ich zum 01.10.2010 wieder Halbwaisenrente beantragt, hier gabs einiges Hin und Her, das hat sich jetzt aber geklärt. Meine Frage ist jetzt:
Hab ich Anspruch auf eine Nachzahlung der Rente im Zeitraum April bis September? Oder zumindest auf 4 der 6 Monate? Schließlich kann man das ja als „unvermeidbaren Zeitraum“ beschreiben, wie es im Gesetz steht um Anspruch auf Halbwaisenrente in einer Übergangszeit zu haben (hierher die frage ob nur auf $ Monate das dies so im Gesetz steht), da ich ja nichts das das Studium erst im Oktober beginnt.
Danke schonmal im Vorraus.