Frage zur Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

ich halte gerade die Nebenkostenabrechnung für 2011 in der Hand und damit eine für mich ungewohnt hohe Nachzahlungsforderung.

Mittlerweile habe ich die „Ursache“ für die hohe Nachforderung bereits ausgemacht, diese kommt mir allerdings etwas zweifelhaft vor.

Im Rahmen der Aufteilung der Gesamtkosten werden die Gesamtkosten von Kalt- und Abwasser durch die Gesamt(verbrauchs)einheiten der Liegenschaft dividiert, um anschließend die Umlage der Gesamtkosten auf die einzelnen Verbrauchseinheiten der Mieter durchzuführen. Folgende Werte habe ich aus den letzten drei Nebenkostenabrechnungen ermittelt:

2009 Gesamtkosten 12.178€ / Gesamteinheiten 6.742qm = ca. 1,8€ je Verbrauchseinheit

2010 Gesamtkosten 12.947€ / Gesamteinheiten 6.856qm = ca. 1,88€ je Verbrauchseinheit

2011 Gesamtkosten 14.726€ / Gesamteinheiten 3.971qm = ca. 3,70€ je Verbrauchseinheit

Wie können die Gesamtkosten in 2011 einerseits um knapp 13% ansteigen, aber die Verbrauchseinheiten gleichzeitig um knapp 40% sinken?? Das ist doch mit keiner realistischen Preisentwicklung für Kaltwasser zu erklären.

Was sollte ich nun richtigerweise tun? Normalerweise würde ich als erstes nun meine Hausverwaltung um Aufklärung bitten. Was müsste ich hier (rein rechtlich) beachten?

Danke für eure Hilfe.
Stefan

Hallo Stefan,

ja, da ist offensichtlich ein Fehler in der Abrechnung. So stark können die Wasserkosten in Eurer Kommune ja nicht gestiegen sein…
Dein geplanter Weg ist goldrichtig: Erst die Hausverwaltung zeitnah um Erklärung bitten. Wenn diese nicht schlüssig ist, und ggf. mit einer Korrektur der NKA verbunden ist: fristgerecht schriftlich Einspruch einlegen.

Gruß
Mary

Hallo Stefan HLSbnning,

so wie ich die Information deute, ist die qm Zahl der Wohneinheiten erheblich reduziert worden, was ich nicht nachvollziehen kann. Im Mietvertrag ist bei den Nebenkosten z.T. aufgeführt, auf wieviele Wohneinheiten/qm sich bestimmte Nebenkosten beziehen. In diesen Fall sind es u.a. auch die Heiz- und Kalt-/Abwasserkosten.
Aus meiner Sicht dürfen diese nicht verändert werden, es sei denn bauliche Veränderungen oder notarielle Liegenschaftsveränderungen liegen vor.
Hier nachfragen bei der verwaltenden Stelle und dann ggf. per Rechtsanwalt, örtlicher Mietervein oder unter hinzuziehung von Verbraucherverbänden dagegen vorgehen.
beste Grüße
Kocki