Guten Tag,ich zahle 140Euro Nebenkosten pauschal und meine Vermieterin möchte jetzt eine Nachzahlung von 320Euro haben!Obwohl sie keinen Zähler hat mit dem sie nachweisen könnte wieviel ich verbraucht habe!!Ist das überhaupt erlaubt,ausserdem hat sie meinen 3jährigen Sohn wie einen Erwachsenen berechnet???Würde mich über informationen freuen!DANKE!!!
Hallo Honey25,
hier muss der Mietvertrag entscheiden.
Ist hier für die Betriebskosten eine monatliche Pauschale vereinbart, dann kann der Vermieter keine Nachforderungen stellen.
Handelt es sich aber um eine Betriebskostenvorauszahlung, die nach einer Laufzeit von 12 Monaten abgerechnet wird, dann sind solche Nachforderungen möglich.
Allerdings muss der Vermieter dann alle zur Umlage angesetzten Positionen genau belegen und muss Ihnen dabei auf Wunsch,Einsicht in die Original-Rechnungen gewähren.
Ihr Sohn ist als volle Person anzurechnen und das gilt sogar für Babys.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel
Hallo Honey,
wie es sich mit der Abrechnung über einen gemeinsamen Zähler verhält, kann ich Dir leider nicht sagen.
Aber da ja 2 Personen im Haushalt leben, wird auch ein Kind hier so angerechnet.
Gruß
Mahema
Danke,sie haben mir sehr geholfen!!
Hallo Honey25,
in jedem Fall muss eine nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung vorliegen, die max. ein Jahr nach Abschluss des Kalenderjahres vorliegen muss.
Dabei muss auch der Heizkostenverbrauch inkl. der Zählerstände nachgewiesen und nachvollziehbar dargestellt sein. Eine pauschale Abrechnung ist nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag so geregelt ist, weil es keine separaten Zähler im Hause gibt. Dabei muss im Mietvertrag geregelt sein, wie die Aufteilung der gesamten Heizkosten erfolgt, z.B. nach qm-Wohnraum. Und dies muss dann auch nachvollziehbar sein.
Ein Kind wird auch wie eine Person behandelt, also z.B. Ehepar mit Kind sind 3 Personen.
Beste Grüße aus Düsseldorf
Kocki
Hallo,
mit was begründet Ihre Vermieterin die Erhöhung der Nebenkosten? Haben Sie eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Wenn nicht,dann verlangen Sie eine korrekte Nebenkostenabrechnung und vorher sollten Sie nicht bezahlen.Haben Sie eine Pauschale vereinbart oder eine Vorauszahlung? Da gibt es nämlich einen Unterschied.
Grüße Memorys