ich hoffe auf eure Hilfe…
Also mein Mann und ich wollen nächstes Jahr ein Haus im Bungalow Stil
(ca. 110qm) bauen. Wir sind gerade dabei uns verschiedene Angebote von Bauträgern einzuholen. Wir haben im Moment zwei Bauträger in der engeren Auswahl. Zuerst wollten wir den Kfw 70 Kredit nutzen, aber wir haben festegestellt, dass die Investionskosten für ein KfW 70 Haus nicht in Relation stehen mit der Einsparung über diesen zinsgünstigen Kredit gerade jetzt im Moment bei diesen eh schon günstigen Zinsatz für Baufinanzierung.
Wir haben mit unseren beiden Bauträgern gesprochen und mitgeteilet, dass es doch kein Kfw70 Haus werden soll. Damit können wir aus unserer Sicht die Luftwärmepumpe bzw. Solaranlage und die 3-fach Isoverglasung weg lassen. Oder???
Bauträger A meinte: Ja kein Problem sie bekommen dann eine Gasbrennwerttherme mit
Fussbodenheizung und standartmäßig die 2-fach Isoverglasung und
somit sparen sie ca. 8.000€ für Luftwärmepumpe und
3-fach Isoverglasung.
Bauträger B meinte: Keine schlechte Überlegung, aber laut Neubauverordnung geht es mit
nur einer Gasbrennwerttherme und Fussbodenheizung nicht!
Gesetzlich ist es so festgelegt, das es zusätzlich noch ein System
geben muss für neu gebaute Häuser. Mein Vorschlag wäre dazu
Luftwärmepumpe mit Fussbodenheizung und
2-fach Isoverglasung damit erfüllen wir dann auch die Vorschriften.
So liebe Experten jetzt brauche ich eure Hilfe! Was ist den nun laut Gesetz Vorschrift???
Wo genau kann ich es lt. § nachlesen???
Und vorallem wer hat von den beiden Bauträgern Recht???
Wenn da einer von der Neubauverordnung spricht, scheint er nicht von Deutschem Baurecht zu sprechen - andererseits hat der zumindest schon mal irgendetwas vom EEWärmeG gehört
Die Beratung und Abstimmung darüber, dass das geplante Vorhaben auch allen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entspricht, ist Aufgabe desjenigen Verantwortlichen (i.d.R. Architekt), der auch die erforderlichen Bauvorlagen erstellt, unterzeichnet und beim der Baubehörde einreicht - oder die entsprechenden Anzeigeformulare im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Ebenso ist dem Bauamt ein Verantwortlicher Bauleiter während der Bauausführung zu benennen und es braucht wiederum diverse Nachweisberechtigte, die nach Abschluss der Massnahme die erforderlichen Formulare verantwortlich unterzeichnen (d.h. die Übereinstimmung der tatsächlichen Ausführung mit den zuvor eingereichten Bauvorlagen).
so beispielsweise für Hessen http://www.akh.de/service/nachweisberechtigte/ https://wirtschaft.hessen.de/landesentwicklung/bauen…
Wenn der Bauträger sich nicht darum kümmert, das das Haus in der beabsichtigten Ausführung auch auf das dafür vorgesehene Grundstück gebaut werden darf (wobei ich stark bezweifle, dass einer der beiden Bauträger in der Lage ist, das zu leisten), dann wäre schnellstens mal ein Gespräch mit einem Bauvorlageberechtigten/Architekten angesagt.
leider kann ich nicht genau beantworten was nun richtig ist und was nicht.
Ich kann jedoch nur mal einen Gedankenanstoss geben.
Wenn man heute ein neues Haus baut, dann sollte man nochmals genau rechnen.
Wenn die Einsparung tatsächlich nur 8000 € beträgt, dann kann ich fast nicht glauben, dass es sich nicht rechnet die Zuschüsse und günstigen Konditionen zu nutzen.
Vielleicht erscheint es jetzt so wenn man die Momentanen Kosten sieht. Wie sieht es aber in ein paar Jahren aus? Heizkosten, Stromverbrauch usw. . Sind die mitberechnet?
Wenn man bedenkt wie der Strom und Gaspreis in die Höhe geht, dann können 8000 € schnell erreicht sein.
Zur eigentlichen Frage:
Die Frage lässt sich von hier aus auch nicht ganz genau beantworten. Sie ist auch regional unterschiedlich geregelt. Mir ist noch nicht zu Ohren gekommen, dass man 2 Heizungen einbauen muss. Aber wer weiss was die sich wieder alles haben einfallen lassen.
Um eine solche Frage zu beantworten gibt es in den meisten Gemeinden eine „Bausprechstunde“. Dort werden vom Städtischen Bauamt fragen beantwortet die zukünftige Bauherren haben.
Wenn man einfach mal gezielt bei der Stadt anfragt bekommt man hier vielleicht schon einen Termin für so eine Sprechstunde genannt. Falls nicht, dann wird es sicher jemanden bei der Behörde geben, der gezielt diese Frage beantworten kann.
Ein unabhängiger Bauberater …
der eine baubegleitende Qualitätskontrolle anbietet und schon im Vorfeld (!) der Vertragsverhandlungen wichtige Hilfestellungen geben kann.
Solche Berater findet man bei Bauherrenschutzorganisationen (Bauherrenschutzbund, Verband privater Bauherren …).
Wenn man selbst so wenig Ahnung hat, sollte das IMMER der erste Schritt sein, denn der Bauleiter des Bauträgers ist bei diesem angestellt und vertritt dessen Interessen - und da steht der Bauherr als Laie mitunter im strömenden Regen.
Hallo,
mir ist keine „Neubauverordnung“ bekannt. Es gibt die Landesbauordnung Deines Bundeslandes und die Energeieinsparververordnung (Enev), zuletzt novelliert 2014.
Die letztere lässt leider dem normalen Hausbewohner ohne Bauingenieurstudium kaum eine Chance auf Durchblick. Es ist keineswegs so einfach, „mal ebend“ zu sagen, diese oder jene Heizung und diese oder jene Fenster reichen aus. Vielmehr muss das Gebäude in der Summe der Bauelemente den dort geforderten Energiebedarf einhalten. Das kann praktisch nur ein Architekt oder Bauingenieur anhand der Baubeschreibung und der darin angebenenen Leistungsparameter von Heizung, Fenstern und (eingeschränkt) Außendämmung beantworten. Es kann also sehr gut sein, dass beide Recht haben, weil sie schlichtweg unterschiedliche Brenner anbieten.