Guten Tag.
Bitte keinen Angebote!
Ich hätte eine Frage zur Neupreiserstattung.
Was bedeutet folgender Text?
Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses
im Eigentum dessen befi ndet, der es als Neufahrzeug vom
Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.
Ich habe das Fahrzeug als Erstzulassung neu vom Händler gekauft!
d.h., der Händler steht als Erstlasser drinnen.
Er hatte das Fahrzeug 4 Wochen auf seinem Hof stehen.
Würde o.g. Versicherung nun einen evtl. Totalschaden bezahlen oder nicht?
Und welche Summe? Den damaligen Neupreis?
Danke
Tom