Was bedeutet folgender Text?
Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses
im Eigentum dessen befi ndet, der es als Neufahrzeug vom
Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.
Ich habe das Fahrzeug als Erstzulassung neu vom Händler gekauft!
d.h., der Händler steht als Erstlasser drinnen.
Er hatte das Fahrzeug 4 Wochen auf seinem Hof stehen.
Würde o.g. Versicherung nun einen evtl. Totalschaden bezahlen oder nicht?
Und welche Summe? Den damaligen Neupreis?
„…Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller…“ - hier hast du auch deine Antwort.
Es gilt immer derjenige als Erstbesitzer, der auch im Fahrzeugschein als erster eingetragen wurde.
Wie du es geschildert hast, bist du dann der Erstbesitzer, obwohl das Auto auf dem Hof stand. Schau jedoch zur Sicherheit in deinem Fahrzeugschein nach.
Achte jedoch darauf, dass sich die Neupreisentschädigung auf einen bestimmten Zeitraum erstrickt (z.B. 18 Monate ab Zulassung/Herstellung).
Frag am besten den Versicherer wie das bei denen ist - hier ist das von Versicherer zu Versicherer wirklich sehr unterschiedlich.
Bei den meisten Versicherungen wird eine kurzzeitige „Pro-Forma-Zulassung“ des Händlers ignoriert. D.h. in Deinem Fall, Du würdest unter die Neupreisregelung fallen. Allerdings ist das quasi Kulanz - nach den Bedingungen ist es nicht so. Am besten mal bei Deiner Versicherung nachfragen.
Der Zeitraum, in dem Du den Neupreis bekommst, hängt ebenfalls von der Versicherung und vom Tarif ab. Meist ist dieser auf 12-24 Monate beschränkt. Anschließend gibts den Zeitwert. Am besten auch hier direkt bei Deiner Versicherung nachfragen.
da das Fahrzeug bei Anschaffung ein Vorführzeug bzw. eine Tageszulassung war, handelt es sich hier NICHT um ein Neufahrzeug.
Soweit sich in einem anderen Passus nicht noch eine Ausnahmeregelung findet, würde der VR also keinen Neuwertersatz leisten.
ich weiß nicht, ob wir uns in der Vollkasko, Teilkasko oder Haftpflicht befinden.
In der Kasko-Versicherung gibt es erhebliche Unterschiede. Z.B. die GAP-Versicherung für Leasing-Fahrzeuge.
Die Haftpflicht-Versicherung hingegen ersetzt generell nur den Zeitwert. Und dieser ist schon 1 Woche nach Erstzulassung niedriger als der Kaufpreis.
Die Vers. würde einen Totalschaden dann bezahlen, wenn entspr. Vers.-Schutz vereinbart wurde.
In welcher Höhe (auf Basis Kauf- oder Neupreis oder Zeitwert) sie den Totalschaden bezahlt, richtet sich nach dem Tarif. Da gibts erhebliche Unterschiede am Markt. Dazu fragt man den Vermittler / Betreuer seiner konkreten Kfz-Versicherung, ggf. auch den Versicherer selbst oder liest sich selber die Vers.-Bedingungen durch. Denn nur in Kenntnis des konkreten Vertrags und Tarifs kann hierzu eine konkrete Antwort gegeben werden.
Für meine Mandanten wäre selbstverständlich, sich mit solch einer Frage an mich zu wenden…