Frage zur Patenterteilung

Wer kann mir bitte helfen:
Wie unterscheidet man beim Deutschen Patent Amt angemeldete und einsehbare Patentschriften von „nur“ veröffentlichten (eingereichten) und erteilten Patenten?

Gibt es dafür eine andere Quelle oder in der Veröffentlichung einen Hinweis/Code wann und ob das Patent erteilt oder vielleicht abgelehnt wurde?

Lieben Dank

ich :smile:

ganz einfach: wenn auf der Patentschrift kein Erteilungsdatum vermerkt ist, ist es die Offenlegungschrift. An Hand der Schriftartencodes lässt sich das auch erkennen, aber die werden gern mal geändert, so dass es inzwischen Dutzende Möglichkeiten gibt. Grundsätzlich bedeutet A = veröffentlicht und B = erteilt

ABER: fast jedes erteilte Patent wurde vorher veröffentlicht, d.h. auch wenn Du „nur“ die Offenlegungsschrift hast, kann es trotzdem ein erteiltes Patent geben. Der Verfahrensstand der Deutschen Patent(anmeldungen) kann man online unter DPinfo abfragen oder telefonisch

LG

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