Sie ist nicht richtig beantwortet!
Die Frage war:
A.
„In welchem Zeitraum muss ich die aerztliche Ueberweisung vom Hausarzt beim Spezialisten abgegeben haben?“
B.
Ich bin der Meinung es reicht aus, wenn ich die Ueberweisung innerhalb des laufenden Quartals abgebe, und sei es auch am letzten Tag des Quartals.
Antwort zu A:
Die Überweisung ist fällig sobald du den Termin bei dem Facharzt wahr nimmst, im Prinzip müssten sie dir nicht mal eine Frist einräumen, sondern gleich 10 Euro verlangen.
Das ist soweit richtig, aber mit aller erforderlichen Konsequenz. Das heißt: Hast du keine Überweisung musst du 10 Euro zahlen, ansonsten kann der Facharzt die Behandlung verweigern! Ausnahme: es handelt sich um einen Akutfall. Das ist aber meist bei einer Facharztüberweisung nicht der Fall.
Die Deutlichkeit ist in der Antwort aber nicht drin. Insofern ist die Antwort hier nicht wirklich falsch, aber unvollständig. Da du nach „muss“ gefragt hast, ist die einig richtige Antwort: Die Überweisung muss sofort vorliegen, es sei denn, du zahlst Praxisgebühr oder bist ein Akutfall.
Ab der Antwort zu B wird es wirklich falsch.
Diese bekommst du wieder sobald du sie nach bringst.
Es reicht nicht, die Überweisung irgendwann im Quartal vorbeizubringen.
Der weitere Text hat dann mit deiner Frage nicht mehr direkt etwas zu tun, sondern mit den Folgen, ist aber auch falsch.
Solltest du keine 10 Euro oder die Überweisung haben wirst du auf unbezahlt gestellt bekommst eine Rechnung, mehr gibbet nicht von dem Arzt, wenn du nun vergisst das zu bezahlen bevor die Praxis die Quartalsabrechnung macht, oder keine Überweisung bringst, kümmert sich die Kasse darum.
Das stimmt nicht, denn das Inkassoverfahren geht zu Lasten der Kassenärztlichen Vereinigung. Erst danach geht es zu Lasten der Krankenversicherung.