Frage zur Praxisgebühr?

Hallo,
habe heute von meiner Krankenkasse einen Brief erhalten, dass ich für das 4. Quartal 2009 noch die 10€ Praxisgebühr zahlen müsste. Ich bin im November 18 geworden und die Behandlung hat schon davor begonnen. Mein Zahnarzt hatte mir nichts davon gesagt, dass ich die Gebühr zahlen müsse.
Deshalb wollte ich fragen, ob man die Gebühr trotzdem zahlen muss, auch wenn man zum „Behandlungseintritt“ noch keine 18 war, sondern erst mittendrin volljährig wurde?

Hallo,

ja, die „Kassengebühr“ ist fällig, wenn man im Laufe der Behandlung das 18.Lebensjahr vollendet. Eigentlich hätte der Zahnarzt dir eine Zahlungsaufforderung (Rechnung) zukommen lassen müssen.

LG Kathi